Mit Abfall belasteter Standort: Ein Blick in den Kataster zeigt, was darunter liegt. Was müssen Grundeigentümer und Bauherren wissen?

In der «Zürcher Umweltpraxis» Nr. 55 vom Dezember 2008 wurde das Altlastenprogramm des Kantons Zürich vorgestellt. Bis ins Jahr 2023 sind alle gefährlichen Altlas­ten saniert. Das AWEL hat ein Faltblatt zur Information betroffener Grundeigentümer, Bauherren und interessierter Kreise herausgegeben.

Datum
9. Oktober 2009
ZUP-Nr.
58
Themen
Altlasten-Stoffe
Autor/Autorin
Joachim Hanke, Thomas Schmid
Rubrik
Artikel

Mit Abfall belasteter Standort: Ein Blick in den Kataster zeigt, was darunter liegt. Was müssen Grundeigentümer und Bauherren wissen?

Mit Abfall belasteter Standort: Ein Blick in den Kataster zeigt, was darunter liegt. Was müssen Grundeigentümer und Bauherren wissen?
Mit Abfall belasteter Standort: Ein Blick in den Kataster zeigt, was darunter liegt. Was müssen Grundeigentümer und Bauherren wissen?

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