Merkblatt Terrainveränderungen: Bodenverträgliche Eingriffe in der Landwirtschaftszone
Terrainveränderungen können für die Landwirtschaft nützlich sein. Ausserhalb der Bauzonen sind solche Vorhaben generell bewilligungspflichtig. Bei kleinen Terrainveränderungen von weniger als 500 m2 und einer Schütthöhe von weniger als einem Meter kann auf ein Baugesuch verzichtet werden. Auch bei den kleinen, eigenverantwortlich ausgeführten Terrainveränderungen besteht die Pflicht, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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