Der heisse Kampf um die Rostlauben: Abfallfahrzeuge gelangen in den Export statt in die Verwertung
Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und die Vollzugshilfe für die Entsorgung von Altfahrzeugen haben dafür gesorgt, dass Umweltvorschriften für Altautoverwertungsbetriebe auch über die Kantonsgrenzen hinaus einheitlich sind. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen eingedämmt und Abfall-Fahrzeuge (Code 16 01 04 [ak]) im In- und Ausland auf hohem technischem Niveau entsorgt werden. Noch sieht die Realität aber anders aus: Angeheizt durch hohe Rohstoffpreise drängen etliche Exporteure und «wilde» Demonteure über ein Hintertürchen in der Vollzugshilfe in den Verwertungsmarkt. Zum Nachteil der Umwelt und der bewilligten Verwertungsbetriebe.
Kontakt
Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr