Der heisse Kampf um die Rostlauben: Abfallfahrzeuge gelangen in den Export statt in die Verwertung

Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und die Vollzugshilfe für die Entsorgung von Alt­fahrzeugen haben dafür gesorgt, dass Umweltvorschriften für Altautoverwertungsbetriebe auch über die Kantonsgrenzen hinaus ein­heitlich sind. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen eingedämmt und Abfall-Fahrzeuge (Code 16 01 04 [ak]) im In- und Ausland auf hohem technischem Niveau entsorgt werden. Noch sieht die Realität aber anders aus: Angeheizt durch hohe Rohstoffpreise drängen etliche Exporteure und «wilde» Demonteure über ein Hintertürchen in der Vollzugshilfe in den Verwertungsmarkt. Zum Nachteil der Umwelt und der bewilligten Verwertungsbetriebe.

Datum
14. Oktober 2008
ZUP-Nr.
54
Themen
Abfall
Autor/Autorin
Daniela Brunner
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 54: Der heisse Kampf um die Rostlauben: Abfallfahrzeuge gelangen in den Export statt in die Verwertung

Zürcher Umweltpraxis 54: Der heisse Kampf um die Rostlauben: Abfallfahrzeuge gelangen in den Export statt in die Verwertung
Zürcher Umweltpraxis 54: Der heisse Kampf um die Rostlauben: Abfallfahrzeuge gelangen in den Export statt in die Verwertung

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