Gefahrenkartierung Naturgefahren im Kanton Zürich ab 2008: Nach Vorliegen der Gefahrenkarte hört die Arbeit nicht auf

Mit der Festsetzung der Gefahrenkarten durch die Baudirektion ist die Arbeit nicht getan. Die Gefahrenkartierung Naturgefahren ist eine Daueraufgabe für den Kanton. Für die Umsetzung der Gefahrenkarten werden aber auch Gemeinden und Private in die Pflicht genommen.

Datum
14. Oktober 2008
ZUP-Nr.
54
Themen
Wasser
Autor/Autorin
Thomas Schmidt und Christina Dübendorfer
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 54: Gefahrenkartierung Naturgefahren im Kanton Zürich ab 2008: Nach Vorliegen der Gefahrenkarte hört die Arbeit nicht auf

Zürcher Umweltpraxis 54: Gefahrenkartierung Naturgefahren im Kanton Zürich ab 2008: Nach Vorliegen der Gefahrenkarte hört die Arbeit nicht auf
Zürcher Umweltpraxis 54: Gefahrenkartierung Naturgefahren im Kanton Zürich ab 2008: Nach Vorliegen der Gefahrenkarte hört die Arbeit nicht auf

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