Gefahrenkartierung Naturgefahren im Kanton Zürich ab 2008: Nach Vorliegen der Gefahrenkarte hört die Arbeit nicht auf
Mit der Festsetzung der Gefahrenkarten durch die Baudirektion ist die Arbeit nicht getan. Die Gefahrenkartierung Naturgefahren ist eine Daueraufgabe für den Kanton. Für die Umsetzung der Gefahrenkarten werden aber auch Gemeinden und Private in die Pflicht genommen.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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