10 Millionen Franken zur Förderung von Naturparks: Projektträger können bis Ende Januar 2008 ihre Gesuche stellen
Für neue Pärke von nationaler Bedeutung können dem Bund erstmals Gesuche eingereicht werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) mit der zugehörigen Pärkeverordnung auf den 1. Dezember 2007 in Kraft gesetzt (LS451.36). Mittelfristig stehen 10 Millionen Franken jährlich für die Förderung von Pärken zur Verfügung. Das Projekt Naturpark Zürich für einen Naturerlebnispark im Sihlwald ist schon sehr weit gediehen.
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