Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA): Klartext zur rechtlichen Situation im Kanton Zürich
Eigentümerschaften respektive Verwaltungen müssen die Wärmekosten von VHKA-pflichtigen Bauten erheben und zu mindestens 60 Prozent den Wärmebezügern – entsprechend ihrem Verbrauch – individuell verrechnen. Dazu sind die notwendigen Geräte einzubauen sowie deren Funktionstüchtigkeit sicherzustellen.Dieser Artikel umschreibt den Geltungsbereich und die gesetzeskonforme Anwendung der VHKA im Kanton Zürich.
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