Umweltschutzfachstellen arbeiten fristgerecht: Die Fristen bei der Beurteilung von Umweltverträglichkeitsberichten werden eingehalten.

Die kantonalen Umweltschutzfachstellen können die Fristen bei der Beurteilung von Vorhaben, für welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, einhalten. Um keine Verzögerungen zu riskieren, sind die Auswirkungen auf die Umwelt im Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) vollständig und nachvollziehbar darzulegen. Es empfiehlt sich die Durchführung einer Voruntersuchung inklusive Pflichtenheft.

Datum
4. Juli 2002
ZUP-Nr.
30
Themen
Umweltdaten-recht
Autor/Autorin
Pirmin Knecht, Heinz Trachsler
Rubrik
Artikel

Umweltschutzfachstellen arbeiten fristgerecht: Die Fristen bei der Beurteilung von Umweltverträglichkeitsberichten werden eingehalten.

Umweltschutzfachstellen arbeiten fristgerecht: Die Fristen bei der Beurteilung von Umweltverträglichkeitsberichten werden eingehalten.
Umweltschutzfachstellen arbeiten fristgerecht: Die Fristen bei der Beurteilung von Umweltverträglichkeitsberichten werden eingehalten.

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