Zusammenarbeit Ostschweizer Kantone und Liechtensteins mit Zürich: Ostschweizer Fachstelle für biologische Sicherheit wurde neu geschaffen
Die neu auf den 1. November 1999 in Kraft gesetzten Verordnungen im Bereich der biologischen Risiken (Einschliessungsverordnung [ESV], Freisetzungsverordnung [FrSV] und Arbeitnehmerschutzverordnung [SAMV]) schaffen neue Vollzugsaufgaben für die Kantone. Aus Gründen der Effizienz und der Vollzugsharmonisierung haben die zuständigen Departemente und Direktionen der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Zürich und des Fürstentums Liechtenstein eine Zusammenarbeit beschlossen. Dazu wurde die Ostschweizer Fachstelle für biologische Sicherheit (FBSO) mit Sitz in Zürich gegründet.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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