Vollzug der NIS-Verordnung - Elektrosmog: Nutz und Schutzniveau abwägen

Der teils heftige Widerstand gegen den Bau geplanter Mobilfunk-Antennen in Wohnquartieren offenbart den Interessenkonflikt zwischen den Nutzinteressen der Netzbetreiber und dem Schutzanspruch der vom «Elektrosmog» betroffenen Bevölkerung. Angesichts der noch wenig erforschten gesundheitlichen Auswirkungen von schwacher nicht ionisierender Strahlung empfiehlt der Bund vorsorgliche Abstände zwischen Sendeanlagen und Orten, an denen sich Menschen lange Zeit aufhalten.

Datum
8. Oktober 1999
ZUP-Nr.
21
Themen
Luft/Klima- Strahlung
Autor/Autorin
Herbert Limacher
Rubrik
Artikel

Vollzug der NIS-Verordnung - Elektrosmog: Nutz und Schutzniveau abwägen

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