«Ziele statt Detailvorschriften»: Neues Modell für Energiegrossverbraucher im Kanton Zürich

Das geänderte Zürcher Energiegesetz enthält ein neues «Grossverbrauchermodell». Grossverbraucher von Energie können sich in einer Vereinbarung mit der Baudirektion verpflichten, individuell oder in einer Gruppe vorgegebene Ziele für die Entwicklung ihres Energieverbrauchs einzuhalten. Im Gegenzug werden sie von Detailvorschriften befreit. Dies entspricht dem Trend, dass der Staat vermehrt nur noch die Ziele vorgibt und nicht mehr einzelne Massnahmen vorschreibt.

Datum
12. Oktober 1998
ZUP-Nr.
17
Themen
Energie
Autor/Autorin
Hansruedi Kunz
Rubrik
Artikel

«Ziele statt Detailvorschriften»: Neues Modell für Energiegrossverbraucher im Kanton Zürich

«Ziele statt Detailvorschriften»: Neues Modell für Energiegrossverbraucher im Kanton Zürich
«Ziele statt Detailvorschriften»: Neues Modell für Energiegrossverbraucher im Kanton Zürich

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: