Schutz der Drumlin-Landschaft im Zürcher Oberland: Ein Gemeinschaftswerk

Die durch Drumlins und Moore geprägte Landschaft von ausserordentlicher Schönheit, die darin heimische, standorttypische Pflanzenwelt, die ebenso charakteristische Mischung an Formen im zugehörigen Tierreich und schliesslich der Mensch mit seinen unterschiedlichsten Ansprüchen und Bedürfnissen – die vier Reiche sind optimal in die «Verordnung zum Schutz der Drumlinlandschaft Zürcher Oberland» (SVO) eingebunden worden. Die von der Baudirektion in diesem Frühjahr erlassene SVO kann als ein Gesellschaftsvertrag bezeichnet werden, dank dem eine einmalige Landschaft so genutzt und gepflegt werden kann, dass sie erhalten bleibt – auch künftigen Generationen zur Freude. In Anbetracht der ausserordentlich komplexen Verhältnisse, die unter einen Hut gebracht werden mussten, darf von einem beispielhaften Gemeinschaftswerk gesprochen werden.

Datum
12. Oktober 1998
ZUP-Nr.
17
Themen
Naturschutz
Autor/Autorin
Fritz Hirt
Rubrik
Artikel

Schutz der Drumlin-Landschaft im Zürcher Oberland: Ein Gemeinschaftswerk

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