Reduktion der Schiesslärmbelastung durch Betriebsoptimierungen: Werktags stört’s weniger
Die Optimierung des Schiessbetriebs stellt eine Massnahme erster Priorität dar, da sie den Lärm an der Quelle bekämpft. Dabei entstehen für die Gemeinden als häufigste Eigentümer der Schiessstände keine Kosten. Dies ganz im Gegensatz zu den teuren Lärmschutzbauten.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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