Über die Akustik des Schiesslärms und die Lärmschutzmassnahmen: Vom Knall zum Knällchen

1990 hat die Fachstelle Lärmschutz die Lärmsituation bei den 300-m-Schiessanlagen im Kanton Zürich beurteilt. Die Resultate ergaben, dass die Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung bei mehr als der Hälfte aller Anlagen überschritten sind. Diese Feststellung zeigt, wie wichtig Massnahmen gegen den Schiesslärm sind. Im vorliegenden Beitrag werden die Möglichkeiten von solchen Lärmschutzmassnahmen untersucht. Dabei gilt es, die speziellen akustischen Eigenschaften des Schiesslärms zu berücksichtigen.

Datum
5. Oktober 1997
ZUP-Nr.
14
Themen
Lärm
Autor/Autorin
Jean Marc Wunderli
Rubrik
Artikel

Über die Akustik des Schiesslärms und die Lärmschutzmassnahmen: Vom Knall zum Knällchen

Über die Akustik des Schiesslärms und die Lärmschutzmassnahmen: Vom Knall zum Knällchen
Über die Akustik des Schiesslärms und die Lärmschutzmassnahmen: Vom Knall zum Knällchen

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: