Raumplanungsbericht des Regierungsrates vom 26. März 1997: Die raumplanerischen Untersuchungen und Tätigkeiten im Überblick
Dieses Jahr hat der Regierungsrat erneut Bericht erstattet über die raumplanerischen Tätigkeiten und Untersuchungen im Kanton Zürich. Es war dies die fünfte der periodischen Berichterstattungen, die ge-mäss dem revidierten Planungs- und Baugesetz (PBG) alle vier Jahre erfolgen soll. Wichtigstes Ereignis der Berichtsperiode war die gesamthafte Überarbeitung des kantonalen Richtplans sowie dessen Neufestsetzung durch den Kantonsrat am 31. Januar 1995. Der folgende Beitrag vermittelt einen zusammenfassenden Überblick über den ausführlichen Bericht.
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