Aktuelles aus der Hauptabteilung Abfallwirtschaft und Betriebe im AGW: Pflanzliche Abfälle im Freien verbrennen?

Mit der Inkraftsetzung von § 14 des Abfallgesetzes auf den 1. Januar 1996 wird das offene Verbrennen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich erlaubt, sofern keine übermässigen Immissionen entstehen. Für bewohnte Gebiete können die Gemeinden jedoch einschränkende Vorschriften erlassen.

Datum
21. Oktober 1995
ZUP-Nr.
7
Themen
Abfall
Autor/Autorin
Christian Huber
Rubrik
Artikel

Aktuelles aus der Hauptabteilung Abfallwirtschaft und Betriebe im AGW: Pflanzliche Abfälle im Freien verbrennen?

Aktuelles aus der Hauptabteilung Abfallwirtschaft und Betriebe im  AGW: Pflanzliche Abfälle im Freien verbrennen?
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