Hecken: Merkblätter für die praktische Landwirtschaft

Der Bund fördert mit der Öko-Beitragsverordnung nach Artikel 31 b des Landwirtschaftsgesetzes nebst anderen naturnahen Lebensräumen auch Hecken als ökologischen Ausgleich. Damit Hecken ihre vielfältigen Funktionen in der Natur erfüllen können, müssen sie richtig angelegt und gepflegt werden. Eine dreiteilige Merkblattserie der Landwirtschaftlichen Beratungszentralen LBL (Lindau) und SRVA (Lausanne) gibt detaillierte Anweisungen und Tips von der Auswahl geeigneter einheimischer Pflanzen über die Pflanzung selbst bis hin zur fachkundigen Pflege.

Datum
21. Oktober 1995
ZUP-Nr.
7
Themen
Raumplanung
Autor/Autorin
Sonya Kuchen
Rubrik
Artikel

Hecken: Merkblätter für die praktische Landwirtschaft

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: