Schützt die Störfallverordnung vor Störfällen? - Grundsätzliches zur Störfallverordnung

Umweltschutz wird in der Schweiz schon seit dem 19. Jahrhundert betrieben. 1897 wurde die Verfassungsgrundlage für die Forstpolizei geschaffen. 1953 folgte die Bundeskompetenz für den Gewässerschutz, 1962 für den Natur- und Heimatschutz, 1969 für die Raumplanung und 1971 für den Umweltschutz. Der aus der Urzeit der chemischen Industrie stammende Ortsname Schweizerhalle ist für manche seit dem 1. November 1986 zum Schlüsselwort geworden. Der Brand einer Lagerhalle mit Pflanzenbehandlungsmitteln hatte Betriebsareal-überschreitende Auswirkungen mit einer umfangreichen Verschmutzung des Rheins. Anlässlich dieses Unfalls wurde deutlich, dass auf dem Gebiete des Katastrophenschutzes immer noch wesentliche Lücken bestanden, obwohl es bereits verschiedene gesetzliche Grundlagen zur Verhütung von Katastrophen und zur Begrenzung ihrer Folgen gab, so z. B. im Arbeitsgesetz (Art. 6 ArG: Arbeitnehmerschutz) und auch in Art. 10 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (USG). Dieser Artikel regelt den Katastrophenschutz und ist hauptsächlich auf die Katastrophenvorsorge ausgerichtet.

Datum
15. Juni 1994
ZUP-Nr.
1
Themen
Altlasten-Stoffe
Autor/Autorin
Liliane Sieber
Rubrik
Artikel

Schützt die Störfallverordnung vor Störfällen? - Grundsätzliches zur Störfallverordnung

Schützt die Störfallverordnung vor Störfällen? - Grundsätzliches zur Störfallverordnung
Schützt die Störfallverordnung vor Störfällen? - Grundsätzliches zur Störfallverordnung

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