Gaslager

Betreiber von Gaslagern finden hier spezifische Informationen zum Umweltschutz; warum Gaslager umweltrelevant sind und welche Massnahmen zu treffen sind, um den Umweltschutz zu gewährleisten.

Betroffene Betriebe

Betriebe, welche Flüssiggas (Propan, Butan) herstellen oder in grossen Mengen lagern und vertreiben (Verkaufsdepots)

Relevanz für die Umwelt

Flüssiggas ist entzündbar. Damit gehen hauptsächlich Brand-, Explosions- und Personenrisiken von Gasen aus. Da Flüssiggas nicht gewässergefährdend ist, spielt der Gewässerschutz eine untergeordnete Rolle.
Industrieabwasser und -abfälle fallen in der Regel nicht an.

Umweltrechtliche Vorgaben

Im Folgenden werden einige branchenspezifische Schwerpunkte pro Fachbereich aufgeführt. Für eine vollständige Beurteilung ist eine vertiefte Betrachtung der umweltrechtlichen Vorgaben notwendig.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

In der Regel fallen bei Gaslagern keine Abwässer an.

In der Regel fallen bei Gaslagern keine Abfälle an.

Bei der Lagerung von Flüssiggas sind hauptsächlich die Brand- und Explosionsschutzvorschriften zu beachten. Da Flüssiggase nicht wassergefährdend sind, gibt es keine spezifischen umweltrechtlichen Vorgaben.

Obwohl Flüssiggas nicht wassergefährdend ist, ist zum Schutz der Kanalisation vor Explosionen im Umschlagsbereich auf Bodenabläufe zu verzichten. Alternativ können erforderliche Bodenabläufe siphoniert ausgeführt werden.

Flüssiggas ist nicht wassergefährdend, weshalb dessen Löschwasser grundsätzlich als nicht verschmutzt betrachtet wird. Auf einen Löschwasserrückhalt kann bei Gaslagern in der Regel verzichtet werden.

Bei Lageranlagen mit Flüssiggas im Freien ist grundsätzlich eine Versickerung des Regenwassers anzustreben. Ist dies nicht möglich, kann eine Einleitung in ein Gewässer bzw. in die Schmutzwasserkanalisation bewilligt werden. In diesem Fall sind alle Bodenabläufe in einer Distanz bis zu fünf Metern um Lageranlagen siphoniert auszuführen.

Wenn Gaslager unter dem anzunehmenden Hochwasserniveau liegen, können Massnahmen zum Schutz vor Hochwasser verlangt werden.

Die Mehrheit der Gaslager fällt in den Geltungsbereich der Störfallverordnung. Für Propan und Butan gilt je eine Mengenschwelle von 20'000 Kilogramm. Dies bedeutet, dass eine Abklärung der möglichen Schädigungen von Mensch oder Umwelt notwendig ist.

Detaillierte Informationen zur Störfallvorsorge bei Flüssiggas-Tankanlagen finden Sie im «Rahmenbericht Flüssiggas-Tankanlagen»

Bewilligung und Kontrollen

Ändert ein Betrieb seine umweltrelevanten Betriebsprozesse ist dafür eine umweltrechtliche Bewilligung erforderlich oder eine Baubewilligung.

Um die Übereinstimmung der Betriebe mit den umweltrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, werden Kontrollen in Form eines Betriebsrundgangs durchgeführt. Die Betriebe werden aufgrund ihrer Umweltrelevanz eingeteilt und entsprechend werden risikobasierte Kontrollen durchgeführt.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 62

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