Kontrollen & Bewilligungen

Kontrollen auf Betrieben werden je nach Umweltrelevanz der Betriebe mit unterschiedlicher Häufigkeit durchgeführt. Mittels der Kontrollen können wir feststellen, ob die Betriebe die umweltrechtlichen Vorschriften und Bewilligungen einhalten.

Zuständige Behörde

Die Zuständigkeit für Bewilligungen und Kontrollen ist folgendermassen
geregelt:

  • Bei Betrieben mit sehr umweltrelevanten Prozessen ist das AWEL zuständig.
  • Für alle anderen Betriebe ist die jeweilige Gemeinde zuständig.

Kontrollen

Betriebe müssen im Bereich Gewässerschutz- und Abfallrecht regelmässig kontrolliert werden. Ziel dieser Kontrollen ist es zu prüfen, ob ein Betrieb so arbeitet, wie es ursprünglich bewilligt wurde, und ob die geltenden Umweltvorschriften eingehalten werden. Nach jeder Kontrolle erhalten sie eine schriftliche Rückmeldung mit den Ergebnissen sowie allfälligen Hinweisen oder Auflagen.

 Betriebe mit sehr umweltrelevanten Prozessen

Das AWEL kontrolliert den betrieblichen Umweltschutz in diesen Betrieben entweder regelmässig oder stichprobenartig – abhängig davon, wie stark ein Betrieb die Umwelt potenziell beeinflusst. 

Die Kosten der Kontrolle werden nach dem aktuellen Stundensatz verrechnet. Eine Ausnahme bilden Stichprobenkontrollen, bei denen keine schweren Mängel festgestellt werden.

Übertragung an spezialisierte Branchenorganisationen

Einige Kontrollen lassen sich standardisiert durchführen. In folgenden Branchen übernimmt deshalb einespezialisierte Branchenorganisation die Kontrolle anstelle des AWEL:

  • Malergewerbe
  • Holzverarbeitendes Gewerbe (für Betriebe mit Lackier- oder Spritzarbeiten)
  • Auto- und Transportgewerbe
  • Benzin-Tankstellen
  • Zahnpraxen und Zahnkliniken
  • Grosstanklager
  • Kompostier- und Vergäranlagen
  • Bausperrgutsortieranlagen und Bauschuttaufbereitungsanlagen

Das AWEL bleibt jedoch verantwortlich für:

  • systematisches Controlling der externen Kontrollen, inklusive Stichproben
  • Aus- und Weiterbildung der Kontrollpersonen
  • Sicherstellung der Kontrollqualität
  • Anordnung von Sanierungsmassnahmen bei Beanstandungen sowie Rückführung betroffener Betriebe in den regulären Kontrollrhythmus (in der Regel mittels Bonus-Malus-System)

Betriebe ohne sehr umweltrelevante Prozesse (Bagatellen)

Diese Betriebe prüfen in eigener Verantwortung, ob sie die geltenden Umweltvorschriften einhalten. Für allfällige Kontrollen ist die Gemeinde zuständig.

Bewilligungen

Sie wollen in Ihrem Betrieb ein Projekt mit Bezug zum betrieblichen Umweltschutz realisieren? Bitte klären Sie bei derStandortgemeinde ab, ob ihr Vorhaben eine Baubewilligung braucht. Sofern Ihr Betrieb als Bagatellbetrieb (keine sehr umweltrelevanten Prozesse) gilt, ist die Standortgemeinde allein zuständig.

Wir benötigen vollständige, aussagekräftige Unterlagen. Diese sind in den einzelnen Fachgebieten aufgeführt. Zur Klärung allfälliger Fragen nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf. Sieersparen sich damit unnötige Zeitverzögerungen bei der Bewilligung.

Den Stundenaufwand für die Bewilligung und Beurteilung verrechnen wir zum jeweils aktuellen Stundensatz.

Vorhaben mit Baubewilligung

Falls Ihr Vorhaben eine Baubewilligung braucht, finden Sie die notwendigen Informationen unter nachfolgendem Link.

Abnahmekontrolle

Sobald das bewilligte Projekt realisiert ist, wird die Abnahme fällig. Dabei wird geprüft, ob das Vorhaben gemäss den Plänen umgesetzt wurde und ob alle Auflagen unserer Bewilligung erfüllt sind. Im Baugesuchsverfahren erfolgt die Bezugs- oder Schlussabnahme durch die Gemeinde, teilweise koordiniert mit dem AWEL.Dies wird entsprechend in der Stellungnahme zur Baubewilligung verfügt. Die Abnahme verrechnen wir zum jeweils aktuellen Stundensatz.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 62

Sekretariat


Bürozeiten


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E-Mail

betriebe@bd.zh.ch

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