Bewilligungen & Kontrollen

Kontrollen auf Betrieben werden je nach Umweltrelevanz der Betriebe mit unterschiedlicher Häufigkeit durchgeführt. Mittels der Kontrollen können wir feststellen, ob die Betriebe die umweltrechtlichen Vorschriften und Bewilligungen einhalten.

Inhaltsverzeichnis

Kontrollen

Mit einer Kontrolle überprüfen wir ganz allgemein,

  • ob ihr Betrieb punkto Auswirkungen auf die Umwelt immer noch so arbeitet, wie ursprünglich bewilligt wurde.
  • ob die aktuell geltenden Vorschriften im Umweltbereich eingehalten werden.

Die Beratung zu Umweltfragen ist ein zentraler Teil jeder Kontrolle. Nach der Kontrolle erhalten Sie in jedem Fall eine schriftliche Rückmeldung zu den Kontrollergebnissen, mit Hinweisen und allfälligen Auflagen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Sie überprüfen in Eigenverantwortung, ob Sie die Umweltvorschriften erfüllen. Wir machen nur im Falle von Reklamationen, Störungen auf der Abwasserreinigungsanlage der Gemeinde und ähnlichen Ereignissen eine Kontrolle.

Wir haben Kontrollen, welche auf standardisierte Weise durchgeführt werden können, in den folgenden Branchen an spezialisierte Branchenorganisationen übertragen:

  • Malergewerbe
  • Holzverarbeitendes Gewerbe (nur Betriebe, welche lackieren, spritzen u.ä.)
  • Auto- und Transportgewerbe
  • Benzin-Tankstellen
  • Zahnpraxen und Zahnkliniken

Wir...

  • überwachen die korrekte Umsetzung mit einem systematischen Controlling, das auch Stichprobenkontrollen umfasst.
  • sorgen für die Aus- und Weiterbildung der externen Kontrollpersonen.
  • übernehmen die Verantwortung für eine hohe Qualität der Kontrollen.
  • übernehmen bei Beanstandungen das Anordnen von Sanierungsmassnahmen und das Zurückführen solcher Betriebe in den Kontrollrhythmus (in der Regel mit einem Bonus-Malus-System).

Dazu gehören:

  • Betriebe, die der Störfallverordnung unterstellt sind («Störfallbetriebe»)
  • Abfallanlagen
  • Infrastrukturanlagen (Bahnnebenanlagen, Flugplätze, Schiffswerften usw.)

Kontrollen bei Störfallbetrieben

In diesen Betrieben werden Sicherheitsinspektionen und Betriebskontrollen mit Eigenkontrollen durchgeführt.

Kontrollen bei Abfallanlagen

Je nach Abfall, der aufbereitet oder behandelt wird, kommen spezifische Prozesse zum Einsatz. Dementsprechend sind die Kontrollen bei Abfallanlagen individuell angepasst.

Kontrollen bei Infrastrukturanlagen

In diesen Betrieben werden Betriebskontrollen mit Eigenkontrollen durchgeführt.

Dies ist dann der Fall, wenn sich Ihr Betrieb in keine der vorgehend beschriebenen Kategorien einordnen lässt. Aufgrund der möglichen Umweltrisiken weisen wir Ihren Betrieb einer der folgenden Kategorien zu:

  • Betriebskontrolle mit Eigenkontrolle
  • Stichprobenkontrolle

Betriebskontrolle mit Eigenkontrolle

Wir machen in Ihrem Betrieb regelmässig eine Kontrolle. Dabei überprüfen wir...

  • was sich an Ihren Betriebsprozessen seit der letzten Kontrolle verändert hat.
  • die Qualität des betrieblichen Abwassers und damit, (wenn notwendig) das korrekte Funktionieren der betriebsinternen Abwasservorbehandlung.
  • den Zustand der Abwasseranlagen auf dem Betriebsgelände (Kanalisation, Schächte).
  • ob Abfälle und Sonderabfälle korrekt getrennt gesammelt werden und wie sie gelagert werden.
  • welche Anstrengungen Sie unternehmen, um Materialien und Energie einzusparen.
  • wie Sie die Sicherheit beim Güterumschlag gewährleisten.
  • wie wassergefährdende Stoffe gelagert werden.
  • wie Sie einen allfällig notwendigen Löschwasserrückhalt gewährleisten können.
  • ob und wie das Betriebspersonal zu den obigen Punkten informiert und ausgebildet ist.

Die obigen Punkte protokollieren Sie in Eigenverantwortung, bei der Betriebskontrolle nehmen wir Einsicht in diese Dokumente. Die Resultate von Abwasseranalysen, die Sie von einem externen Labor ausführen lassen, stellen Sie uns in regelmässigen Abständen zu.

Sofern sie als Störfallbetrieb eingestuft sind, findet diese Kontrolle in der Regel alle zwei Jahre zwischen den Sicherheitsinspektionen statt. Dabei überprüfen wir zusätzlich zu den obigen Punkten...

  • ob und wie Sie die Vorgaben der Störfallverordnung einhalten, insbesondere, welche Mengenschwellen bei den gelagerten Stoffen und Zubereitungen überschritten werden.

Der Stundenaufwand für die Betriebskontrolle (inkl. Vor- und Nachbereitung) verrechnen wir zum jeweils aktuellen Stundensatz.

Stichprobenkontrolle

Sie stellen das Einhalten der Umweltvorschriften in Eigenverantwortung sicher. Ihr Betrieb wird in unregelmässigen zeitlichen Abständen von uns kontrolliert. Stichprobenkontrollen werden ausgelöst bei:

  • diffusen Störungen auf öffentlichen Abwasserreinigungsanlagen
  • neuen Erkenntnissen zum Stand der Technik in bestimmten Branchen
  • Reklamationen; Pikettfällen (Boden- und Gewässerverschmutzungen)

Bei Stichprobenkontrollen überprüfen wir eine angezeigte Auswahl die unter «Betriebskontrolle mit Eigenkontrolle» erwähnten Punkte. Sofern Ihr Betrieb keine oder nur leichte Mängel aufweist, verrechnen wir die Kontrolle nicht.

Wasch- & Befüllplätze von Pflanzenschutzmitteln

Antwortformulare für die laufende Befragung zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Spritz- und Sprühgeräten:

Bewilligungen

Sie wollen in Ihrem Betrieb ein Projekt mit Bezug zum betrieblichen Umweltschutz realisieren? Bitte klären Sie bei der Standortgemeinde ab, ...

  • ob Ihr Vorhaben eine Baubewilligung braucht. 
  • ob die Private Kontrolle im betrieblichen Umweltschutz die Vorprüfung machen muss.

Sofern Ihr Betrieb als Bagatellbetrieb gilt, ist die Standortgemeinde alleine zuständig.

Vorhaben ohne Baubewilligung

Falls Ihr Vorhaben keine Baubewilligung braucht, werden wir Ihnen direkt die allfällig notwendige umweltrechtliche Bewilligung bzw. Beurteilung ausstellen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie...

  • neu eine Abwasservorbehandlungsanlage einbauen oder eine bestehende Anlage ändern oder erneuern.
  • einen oder mehrere Güterumschlagplätze anpassen (nur Tiefbauarbeiten).
  • ein angepasstes Lagerkonzept ausgearbeitet haben (ohne innere Umbauten).
  • Massnahmen zum Löschwasserrückhalt umsetzen (ohne innere Umbauten).
  • beabsichtigen, Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle anzunehmen.
  • eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung brauchen.

Wir benötigen vollständige, aussagekräftige Unterlagen. Diese sind in den einzelnen Fachgebieten aufgeführt. Zur Klärung allfälliger Fragen nehmen Sie bitte frühzeitig mit und Kontakt auf. Sie ersparen sich damit unnötige Zeitverzögerungen bei der Bewilligung.

Den Stundenaufwand für die Bewilligung und Beurteilung verrechnen wir zum jeweils aktuellen Stundensatz.

Ausführungskontrolle

Sobald das bewilligte Projekt realisiert ist, wird die Ausführungskontrolle fällig. Dabei wird geprüft, ob alle Auflagen unserer Bewilligung erfüllt sind:

Hat die private Kontrolle im betrieblichen Umweltschutz die Vorprüfung zur Bewilligung durchgeführt, so wird die Ausführungskontrolle durch die gleiche Instanz durchgeführt und anschliessend durch uns abschliessend beurteilt.
Haben wir Ihr Gesuch vorgeprüft und beurteilt, so führen wir auch die Ausführungskontrolle durch.

Die Ausführungskontrolle verrechnen wir zum jeweils aktuellen Stundensatz.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 62

Sekretariat


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7.30 bis 12.00 Uhr und
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7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

betriebe@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: