Betriebliches Abwasser

Abwasser, welches in Betrieben bei der Produktion anfällt, kann mit diversen Schadstoffen belastet sein. Damit diese nicht via Kanalisation in die Gewässer gelangen, müssen Betriebe verschmutztes betriebliches Abwasser vorbehandeln.

Definition

Unter Betrieblichem Abwasser verstehen wir Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben (ohne häusliche Abwässer). Solche Abwässer sind sehr verschieden. Durch die rasche Entwicklung in der industriellen Produktion wechselt ihre Zusammensetzung immer öfter.

Vorbehandlung 

Betriebliches Abwasser enthält, je nach Branche oder Betrieb, problematische Inhaltsstoffe. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Kohlenwasserstoffe aller Art, Säuren, Laugen, Schwermetalle, Farben, Lösungsmittel, Mikroverunreinigungen, etc.

Industrieabwässer dürfen nur indirekt, d.h. über eine kommunale Abwasserreinigungsanlage (ARA), in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Für die Einleitung in die öffentliche Kanalisation (Schmutz- oder Mischabwasserkanalisation) müssen sie die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung einhalten. Problematische Inhaltsstoffe in Industrieabwässern müssen daher in der Regel über eine standortgebundene Abwasservorbehandlungsanlage aus dem Abwasser entfernt werden.

Verfahren

Die Art der Abwasservorbehandlung richtet sich nach der Branche bzw. nach dem Betrieb sowie der Qualität und Quantität des anfallenden Betrieblichen Abwassers. Je komplexer die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, je höher die Konzentration der Schadstoffe, je grösser die Abwassermenge, desto höhere Anforderungen gelten für die Abwasservorbehandlung. Es gibt zahlreiche Systeme und Möglichkeiten zur Abwasservorbehandlung. Diese stützen sich auf mechanische, chemische, physikalische oder biologische Verfahren bzw. Kombinationen davon.

Kosten

Der integrierte Umweltschutz zielt primär darauf ab, den Anfall von Abwasser und Schadstoffen möglichst gering zu halten. Mit den eingesetzten Verfahren sollen Emissionen in die Umwelt über den Abwasser-, Abfall- oder Abluftpfad vermindert oder gänzlich ausgeschlossen werden. Solche Massnahmen sind z.B.:

  • Reduktion des Abwasseranfalls mittels Kreislaufführung / Rückführung bzw. Umstieg auf gänzlich abwasserfreie Produktion / Verfahren
  • Vermeidung gefährlicher / toxischer Stoffe
  • Rückgewinnung von Wasser und Inhaltsstoffen, an der Quelle oder extern
  • Einsparungen / Optimierungen durch den Einsatz von neuen Verfahren

Es gilt somit anzustreben, dass sowohl bei den Produktionsprozessen als auch bei der Abwasservorbehandlung möglichst nach dem Stand der Technik vorgegangen wird. «Stand der Technik» umschreibt den aktuellen Entwicklungsstand von Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, welche erfolgreich erprobt und eingesetzt sind. Die Kosten für die Anschaffung, Betrieb und Unterhalt sollten für einen mittleren und wirtschaftlich gesunden Betrieb der betreffenden Branche wirtschaftlich tragbar sein.

Vorgehen bei Neubau und Sanierung

Die Abwasservorbehandlung in einem Neubau bzw. die Erneuerung oder Erweiterung einer Abwasservorbehandlung in einem bestehenden Betrieb bedarf einer gewässerschutzrechtlichen Bewilligung. Damit wir eine Bewilligung erteilen können, benötigen wir ein Projekt zur Abwasservorbehandlung mit folgenden Angaben:

  • Branche / Betrieb, Beschrieb der Abwasser-erzeugenden Prozesse
  • Menge pro Zeiteinheit (z.B. Spitzenwerte pro Stunde/Tag, langfristige Werte pro Monat / Jahr)
  • Welche Abwasser-Inhaltsstoffe sind relevant?
  • Wie wird das Betriebliche Abwasser vorbehandelt? Prozessbeschrieb, Prozessschema
  • Prozessüberwachung (Alarmierung bei Systemausfall), Endkontrolle vor Einleitung in Kanalisation
  • Stand der Technik

Bei Unklarheiten helfen wir gerne weiter. Bei baulichen Massnahmen sollten Sie immer abklären, ob ein Baugesuch notwendig ist. Die zuständige Baubehörde Ihrer Gemeinde gibt darüber Auskunft. Bitte beachten Sie, dass in einigen Bauverfahren die Private Kontrolle beigezogen wird. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Baubewilligungen

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 62

Sekretariat


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