Vorsorgen ist besser als heilen. Das gilt auch bei Lärmproblemen. Planer, Architektinnen, Ingenieure, Handwerkerinnen, Bauherrschaften und Behörden sind gefordert, vorhandene und zukünftige Lärmquellen zu begrenzen.
Revision USG und LSV seit 1. April 2026 in Kraft
Am 25. Februar 2026 hat der Bundesrat die Teilinkraftsetzung der im September 2024 beschlossenen Änderung der Artikel 22 und 24 des Umweltschutzgesetzes (USG) und die Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) per 1. April 2026 beschlossen.
Änderung USG vom 27. September 2024
Der Cercle Bruit, die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute, hat eine Vollzugshilfe zum Vorgehen bei Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten publiziert. Die Vollzugshilfe gilt auch bei entsprechenden Verfahren im Kanton Zürich.
Vollzugshilfe Art. 22 Abs. 1 USG
Der Inhalt auf dieser Webseite wurde entsprechend der Gesetzesänderung überarbeitet (siehe Bauvorhaben, Richtplan, Nutzungsplan,Gestaltungplan). Die Inhalte auf www.bauen-im-laerm.ch wurden noch nicht aktualisiert und sind teilweise nicht mehr anwendbar. Die Inhalte werden sobald als möglich überarbeitet.
Verantwortung
Lärm kann einschneidende soziale Folgen haben. Wer plant und baut, trägt immer auch eine gesellschaftliche Verantwortung und beeinflusst sowohl den Lärm als auch die Siedlungsentwicklung.
Nicht jeder Lärmschutz ist sinnvoll, denn je nachdem können Massnahmen erhebliche städtebauliche Auswirkungen haben.
Guter Lärmschutz
... fördert öffentliches Leben und soziale Kontakte
Für das Zusammenleben ist es wichtig, dass sich Menschen auch vor den Häusern begegnen können. In unsere Wohnungen ziehen wir uns zurück. Wenn wir auf die Strasse hinausgehen, treten wir in Kontakt mit unseren Mitmenschen. Der Lärmschutz nimmt darauf Rücksicht.
Die Beziehung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Raum wickelt sich über Fenster, Balkone, Höfe und Vorplätze ab. Die Architektur schafft lebendige Schnittstellen dazwischen.
... schafft Urbanität durch Vielfältigkeit
Eine lebendige und funktionierende Stadt zeichnet sich durch ein vielfältiges Neben- und Miteinander aus. Kurze Wege und eine hohe Dichte machen den Stadtraum aus.
Der Schutz vor Lärmimmissionen darf nicht auf Kosten der Urbanität gehen. Vielmehr fördern gute Lärmschutzmassnahmen die städtische Vielfalt.
... nimmt Rücksicht
Jede Lärmsituation erfordert eine exakte Analyse des Umfeldes, damit die Lärmschutzmassnahmen in die bauliche Gesamtsituation integriert werden können.
Bauen im Lärm
Die Plattform «Bauen im Lärm» beinhaltet Richtlinien, Anleitungen und Praxisvorgaben für die Planung und Beurteilung von Bauvorhaben in lärmbelasteten Gebieten. Weitere Themen auf der Plattform sind Städtebau, Schallschutz und neue ortsfeste Anlagen.
Die Webseite www.bauen-im-laerm.ch wird aktuell aufgrund der Gesetzes- und Verordnungsänderung überarbeitet.
Baukultur an lärmigen Lagen
Der Cercle Bruit Schweiz und das Institut Konstruktives Entwerfen der ZHAW haben gemeinsam die Webplattform «baukultur-laerm.ch» erarbeitet. Sie bietet Architektinnen und Architekten kompakte Arbeitshilfen zum Bauen an lärmbelasteten Lagen und stellt beispielhafte Bauwerke vor.
Anfragen zu geplanten Quellenmassnahmen
Gemäss Systematik der Lärmschutzgesetzgebung ist Lärm prioritär durch Massnahmen an der Quelle zu begrenzen (z.B. mit lärmarmen Belägen oder Geschwindigkeitsreduktionen). Die Planung und Umsetzung von Massnahmen an bestehenden Lärmquellen, die zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen, erfolgt im Rahmen der Lärmsanierung.
Im Baubewilligungsverfahren (Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen) ist die Prüfung von Massnahmen an existierenden Lärmquellen nicht stufengerecht und durch die Bauherrschaften nicht beeinflussbar. Im Baubewilligungsverfahren sind deshalb in der Regel keine Abklärungen zu Quellenmassnahmen zu treffen.
Bei raumplanerischen Verfahren sind Abklärungen betreffend Quellenmassnahmen zu treffen, wenn die für das Verfahren massgebenden Lärmgrenzwerte durch bestehende Anlagen überschritten werden. Anfragen zu Quellenmassnahmen an Kantonsstrassen können an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden:
Lärm beim Planen & Bauen - Ansprechpersonen
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Kontakt
Tiefbauamt – Fachstelle Lärmschutz, Lärm beim Planen & Bauen