Der beste Lärmschutz ist, ihn unnötig zu machen. Gefragt ist deshalb eine Nutzungsplanung, die auf vorhandene oder zukünftige Lärmquellen Rücksicht nimmt und mit zweckmässigen Festlegungen Konflikte vermeidet.
Allgemeines
In der Bau- und Zonenordnung (BZO) kann festgelegt werden, welche Nutzungszone für Orte mit viel Lärm oder für ruhige Quartiere geeignet ist. Im Grundsatz soll Lärm dort vorkommen, wo er am wenigsten stört.
Zuordnung von Empfindlichkeitsstufen
Im Zonenplan wird den einzelnen Bau- und Nichtbauzonen die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) zugeordnet. Die Empfindlichkeitsstufe ist abhängig vom zulässigen Störgrad der gewerblichen Nutzung.
Je mehr Lärm erzeugt werden darf, desto mehr Lärm ist zu ertragen. Deshalb sind Empfindlichkeitsstufen und Nutzungszonen aufeinander abgestimmt.
Das generelle Zuordnungsprinzip wird im Art. 43 der Lärmschutzverordnung (LSV) festgelegt.
- In reinen Wohnzonen mit nicht störenden Betrieben gilt die ES II.
- In Zonen mit mässig störenden Betrieben gilt die ES III.
- In Industriezonen mit stark störenden Betrieben gilt die ES IV.
Die ES I wird nur selten und nur bei ausgeprägtem Lärmschutzbedürfnis zugeordnet, beispielsweise in lärmsensiblen Erholungszonen.
Die ES-Zuordnung hat immer auch Auswirkungen auf die angrenzende Nachbarschaft. Für die Lärmemissionen einer Anlage gilt der zulässige Störgrad der eigenen Zone; für die Lärmimmissionen (z.B. bei Wohnhäusern) gelten jedoch die Grenzwerte der betroffenen Zone, also am Empfangsort. Aneinandergrenzende Zonen sollten sich um nicht mehr als eine Empfindlichkeitsstufe unterscheiden, da es sonst zu Nutzungskonflikten kommen kann.
Eine Wohnzone mit ES II sollte nicht direkt an eine Industriezone mit ES IV grenzen. Eine Zone der ES III oder ein Grünbereich als Pufferzone entschärft die Situation.
Einzonungen und Änderungen von Bauzonen
Bei der Einzonung von neuen Bauzonen und bei Änderungen von Bauzonen, die zu mehr Wohnraum führen, sind lärmrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen (Art. 24 Abs. 1 und 2 USG).
Werden neue Flächen eingezont, gelten die Planungswerte (PW). Für Änderungen an der Bauzone, mit denen zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, sind die Immissionsgrenzwerte (IGW) massgebend. Die Grenzwerte sind grundsätzlich überall, wo Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen erstellt werden können, einzuhalten.
Sicherung von Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte
Sind die Grenzwerte überschritten, muss geprüft werden, ob die Grenzwerte mit planerischen, gestalterischen oder baulichen Massnahmen eingehalten werden können. Massnahmen, mit denen die Grenzwerte eingehalten werden können, müssen im jeweiligen Planungsverfahren gesichert werden.
Es sollen Lösungen angestrebt werden, die städtebaulich attraktiv sind und dennoch der Lärmbelastung gerecht werden.
Im Fall von Einzonungen muss die Einhaltung der Planungswerte sichergestellt werden. Bei Änderungen von Bauzonen, mit denen mehr Wohnraum geschaffen wird, ist die Einhaltung der IGW sicherzustellen. Dies ist im Rahmen eines späteren Baubewilligungsverfahrens mit den Bestimmungen gemäss Art. 22 Abs. 2 USG nicht ausreichend gesichert. Ein Machbarkeitsnachweis mit Verweis auf das spätere Baubewilligungsverfahren genügt deshalb weder bei Einzonungen noch bei Änderungen an bestehenden Bauzonen, mit denen mehr Wohnraum geschaffen wird.
Anforderungen bei überschrittenen Grenzwerten
Bleiben die Grenzwerte, trotz Massnahmen, überschritten, können dennoch Bauzonen eingezont oder Änderungen an Bauzonen vorgenommen werden. Dazu müssen folgende Anforderungen kumulativ erfüllt werden (Art. 24 Abs. 3 USG):
- Für das Vorhaben besteht ein überwiegendes Interesse zur Siedlungsentwicklung nach innen.
- Für die betroffene Bevölkerung ist ein Freiraum, der der Erholung dient, vorhanden.
- Es werden Massnahmen festgelegt, die zu einer akustisch angemessenen Wohnqualität beitragen.
Details und weitere Informationen zu den Anforderungen bei Planungsverfahren mit überschrittenen Grenzwerten
Fluglärmbereich
In der Flughafenregion ist der Spielraum für Planungen wegen des Fluglärms eingeschränkt. Ausführliche Informationen zum Planen und Bauen im Fluglärmbereich sind hier ersichtlich:
Vor- & Nachteile von Mischzonen
Eine Durchmischung von Wohnen und Arbeiten wird heute vor allem in urbanen Räumen durch Mischzonen aktiv gefördert. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen sind in der heutigen Dienstleistungsgesellschaft störende Arbeitsnutzungen kaum mehr vorhanden. Wohnen ist deshalb auch direkt neben gewerblichen Nutzungen möglich. Zum anderen trägt eine angemessene Nutzungsdurchmischung zur Vielfalt und Urbanität, zur Sicherheit im öffentlichen Raum und zu einer guten und gleichmässigen Auslastung der ÖV-Infrastruktur bei.
Wohn- und Gewerbezonen (Mischzonen) wird die Empfindlichkeitsstufe III (ES III) zugeordnet. Sie haben somit eine um fünf Dezibel höhere Lärmbelastung als reine Wohnzonen zu ertragen. Deshalb ist bei der Ausscheidung von Mischzonen Vorsicht geboten.
Sinnvoll sind Mischzonen an lärmbelasteten Verkehrsachsen vor allem dann, wenn lautes Wohnen durch eine attraktive, zentrale Lage mit gutem Infrastrukturangebot aufgewogen wird. Dies gilt insbesondere in Kern- und Zentrumszonen, weniger jedoch am Siedlungsrand.
Aus Sicht des Lärmschutzes sind Umzonungen von reinen Wohnzonen in Wohn- und Gewerbezonen nur sinnvoll, wenn auch tatsächlich eine Mischnutzung angestrebt wird. Im besten Fall wird die Wohnnutzung mittel- bis langfristig durch eine lärmunempfindlichere Nutzung (Gewerbe, Büros, Läden) abgelöst, da ansonsten die Bewohnenden einfach nur mehr Lärm in Kauf nehmen müssten.
Solche Umzonungen sind möglichst auf eine Bautiefe ab Strasse zu beschränken. Mit der Festlegung eines Gewerbeanteils kann die beabsichtigte Umnutzung besser erreicht werden.
Planen in und neben Arbeitszonen
Bei Planungsvorhaben innerhalb oder in der Nähe von Arbeitszonen und im Nahbereich von (grösseren) Gewerbebetrieben müssen die Immissionen des Industrie- und Gewerbelärms beachtet werden. Bei der Planung von neuen Wohnungen sind die Immissionsgrenzwerte massgebend. Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass mit der Planung von neuen Wohnnutzungen in der Nähe von gewerblichen Nutzungen nicht die Entwicklungsmöglichkeiten von Betrieben eingeschränkt wird. Neue Betriebe und bestehende Betriebe, die übergewichtig erweitert werden, müssen nachweisen, dass bei den nahegelegenen Wohnungen die Planungswerte eingehalten werden können (Art. 7 LSV).
Bei einer Umzonung, die mit einer Herabsetzung der Empfindlichkeitsstufe von der ES IV in die ES III oder von der ES III in die ES II verbunden ist, ist der Störgrad der bestehenden Betriebe zu überprüfen. In der ES III sind keine Betriebe mehr erlaubt, die stark stören. In der ES II sind keine Betriebe erlaubt, die mässig stören.
Nutzung & Störgrad
In gemischten Zonen stellt sich oft die Frage, ob eine bestimmte Art von Betrieben zonenkonform und zulässig ist. Entscheidend sind meist die vom Betrieb oder von der Anlage verursachten Lärmimmissionen.
Als mässig störend hinsichtlich Lärmimmissionen gelten Nutzungen, die in der Regel während der üblichen Arbeitszeit stattfinden und bezüglich Aktivitäten und Verkehrsaufkommen im Normalbetrieb mit benachbarter Wohnnutzung verträglich sind.
Es folgt eine Liste von Beispielen, einmal alphabetisch und einmal thematisch geordnet.
Bitte beachten Sie:
- Massgeblich ist die erwartete Zusatzbelastung durch Lärmemissionen.
- Bei der Beurteilung im Einzelfall besteht je nach Situation ein gewisser Spiel-raum.
- Die Liste ist nicht abschliessend.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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NICHT störend
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MÄSSIG störend
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STARK störend
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|---|---|---|
| Advokaturbüro | Abenteuerspielplatz | Abfallsortieranlage |
| Altersheim | Alteisenhandel | Fettschmelzerei |
| Architekturbüro | Abwasserreinigungsanlage | Giesserei |
| Arztpraxis | Autoabstellplatz | Grossschlosserei |
| Atelier technisch/grafisch | Autosattlerei | Hammerschmiede |
| Atelier stille Berufe | Autospenglerei | Kesselschmiede |
| Autoelektriker | Autowaschanlage | Knochenmühle |
| Bäckerei | Baugeschäft mit Lager | Kraftwerk |
| Behindertentagesstätte | Bodenlegerbetrieb | Recyclingbetrieb |
| Beratungsstelle | Chemiebetrieb | Sägerei |
| Beschäftigungsheim | Dachdeckerbetrieb | Schlosserei |
| Büro | Dancing | Schmitte |
| Coiffeursalon | Energieversorgungsanlage | Steinbruch |
| Durchgangszentrum | Fahrzeughandel | Wertstoffsortieranlage |
| Etagengeschäft | Fahrzeugwerkstätte | Wiederverwertungsanlage |
| Feinmechanikbetrieb | Feuerwehr mit Magazin | |
| Fitnessstudio (unbeschallt) | Fitnessstudio (beschallt) | |
| Gaststätte (Cafe, Tearoom) | Gartenbau mit Magazin | |
| Gebetsraum | Gaststätte mit Barbetrieb | |
| Gemeindezentrum | Getränkehandel | |
| Hotel | Gewerbliche Garage | |
| Kindergarten | Gipsergeschäft | |
| Kinderkrippe | Grossdruckerei | |
| Kindertagesheim | Handwerkermagazin | |
| Kino | Heizwerk | |
| Kirchgemeindehaus | Hundebetreuung (≤ 8 Hunde) | |
| Kirche | Hundeplauschtreff | |
| Kleinladen | Imbissbude | |
| Kulturlokal | Jugendhaus | |
| Ladengeschäft | Kehrichtverbrennungsanlage | |
| Metzgerei | Kino | |
| Pflegeheim | Kunststeinbetrieb | |
| Praxis | Kunststoffbearbeitungsbetrieb | |
| Psychotherapiepraxis | Lagerhaus | |
| Quartierladen | Lastwagengarage | |
| Quartierrestaurant | Laufhof Viehwirtschaft | |
| Reisebüro | Luftseilbahn | |
| Sanitärbetrieb | Malerwerkstatt | |
| Schneideratelier | Massagesalon | |
| Schuhmacherei | Materiallager | |
| Schule | Mechanikerwerkstatt | |
| Schulungsraum | Mehrzweckanlage | |
| Speiserestaurant | Mehrzweckhalle | |
| Telekommunikationsshop | Metallverarbeitungsbetrieb | |
| Therapieheim | Neuwagenhandel | |
| Tierarztpraxis | Occasionswagenhandel | |
| Versicherungsagentur | Parkplatz | |
| Versorgungsdienst | Pferdestall (2 Pferde) | |
| Zahnarztpraxis | Sägerei | |
| Sammelstelle | ||
| Sanitärbetrieb | ||
| Schlosserei | ||
| Schmiede (ohne Hammer) | ||
| Schreinerei | ||
| Spenglerei | ||
| Sportanlage | ||
| Sportplatz | ||
| Tanklager | ||
| Tanzstudio | ||
| Theater | ||
| Wasserversorgungsanlage | ||
| Werkhof | ||
| Werkstätte | ||
| Werkstoffsammelstelle | ||
| Zimmerei | ||
| Zivilschutzanlage |
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NICHT störend
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MÄSSIG störend
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STARK störend
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|---|---|---|
| Bildung/Betreuung | Unterhaltung/Veranstaltung | Gewerbe/Industrie |
| Kindergarten | Abenteuerspielplatz | Grossschlosserei |
| Kinderkrippe | Sportanlage | Schmitte |
| Kindertagesheim | Sportplatz | Hammerschmiede |
| Schule | Mehrzweckhalle | Kesselschmiede |
| Schulungsraum | Mehrzweckanlage | Giesserei |
| Alters- und Pflegeheim | Jugendhaus | Sägerei |
| Gemeindezentrum | Versorgung/Entsorgung | |
| Kirchgemeindehaus | Werkhof | |
| Kirche | Sammelstelle | |
| Gebetsraum | Kehrichtverbrennungsanlage | |
| Durchgangszentrum | Werkstoffsammelstelle | |
| Behindertentagesstätte | Abwasserreinigungsanlage | |
| Therapieheim | Wasserversorgungsanlage | |
| Gewerbe/Dienstleistung | Energieversorgungsanlage | |
| Hotel | Zivilschutzanlage | |
| Speiserestaurant | Heizwerk | |
| Quartierrestaurant | Feuerwehr mit Magazin | |
| Café, Tearoom | Konsum/Veranstaltung | |
| Kleinladen | Kino | |
| Quartierladen | Theater | |
| Ladengeschäft | Dancing | |
| Etagengeschäft | Gaststätte mit Barbetrieb | |
| Coiffeursalon | Imbissbude | |
| Praxis | Gesundheit/Körperpflege | |
| Psychotherapiepraxis | Fitnessstudio (beschallt) | |
| Arztpraxis | Tanzstudio | |
| Zahnarztpraxis | Massagesalon | |
| Tierarztpraxis | Gewerbe/Handwerk | |
| Atelier | Lagerhaus | |
| Telekommunikationsshop | Gewerbliche Garage | |
| Büro | Lastwagengarage | |
| Reisebüro | Neuwagenhandel | |
| Versicherungsagentur | Occasionswagenhandel | |
| Versorgungsdienst | Fahrzeughandel | |
| Advokaturbüro | Autowaschanlage | |
| Architekturbüro | Autosattlerei | |
| Beratungsstelle | Autospenglerei | |
| Beschäftigungsheim | Werkstätte | |
| Fitnessstudio (unbeschallt) | Fahrzeugwerkstätte | |
| Gewerbe/Handwerk | Mechanikerwerkstätte | |
| Feinmechaniker | Metallverarbeitungsbetrieb | |
| Autoelektriker | Schmiede (ohne Hammer) | |
| Sanitär | Schlosserei | |
| Metzgerei | Spenglerei | |
| Bäckerei | Sägerei | |
| Schreinerei | ||
| Zimmerei | ||
| Dachdeckerbetrieb | ||
| Sanitärbetrieb | ||
| Mechanikerwerkstatt | ||
| Malerwerkstatt | ||
| Gipsergeschäft | ||
| Bodenlegerbetrieb | ||
| Kunststeinbetrieb | ||
| Kunststoffbearbeitungsbetrieb | ||
| Metallverarbeitungsbetrieb | ||
| Grossdruckerei | ||
| Chemiebetrieb | ||
| Baugeschäft mit Lager | ||
| Materiallager | ||
| Handwerkermagazin | ||
| Gartenbau mit Magazin | ||
| Tanklager | ||
| Getränkehandel | ||
| Alteisenhandel | ||
| Hundebetreuung (≤ 8 Hunde) | ||
| Laufhof Viehwirtschaft | ||
| Verschiedenes | ||
| Kino | ||
| Parkplatz | ||
| Autoabstellplatz | ||
| Hundeplauschtreff | ||
| Pferdestall (2 Pferde) | ||
| Luftseilbahn |
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Tiefbauamt – Fachstelle Lärmschutz, Lärm beim Planen & Projektieren