Lärmschutz in der Richtplanung

Lärmschutz ist eine langfristige Aufgabe. Ein geeignetes Gefäss für diese Planungsarbeiten bildet die Richtplanung.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Der kommunale Richtplan ist ein behördenverbindliches Instrument zur Koordination der längerfristigen Gemeindeentwicklung. Zu den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft werden Ziele und Leitsätze formuliert und raumwirksame Vorhaben bezeichnet. Aus Sicht des Lärmschutzes gilt es zudem, künftig vermehrt akustische Prinzipien in der Siedlungs- und Verkehrsplanung zu berücksichtigen. Entsprechende Ziele und Massnahmen sollen deshalb Eingang in die kommunale Richtplanung finden.

Planungsablauf

  • Ist-Zustand
    Voraussetzung für die Lärmschutzplanung ist eine möglichst detaillierte und periodisch aktualisierte Übersicht über den Ist-Zustand. Diese Darstellung der Ausgangslage zeigt für das ganze Gemeindegebiet die Lärmsituation auf und bezeichnet die Konfliktgebiete.
  • Ziele und Grundsätze
    Die Ziele und Planungsgrundsätze beinhalten konzeptionelle Vorgaben. Mit ihnen werden aber auch die für die Lärmschutzplanung geltenden «Leitplanken» definiert.
  • Planungsaufgaben und Beschlüsse
    Planungsaufgaben ergeben sich, wenn Lärmschutzmassnahmen oder Planungen zum Lärmschutz mit anderen Bereichen wie beispielsweise dem Ortsbildschutz planerisch abzustimmen sind.

Bei Beschlüssen handelt es sich quasi um erledigte Planungsaufgaben. Das heisst, dass die planerische Koordinationsaufgabe erfüllt ist und das Vorhaben – zumindest aus planerischer Sicht – ausgeführt werden kann.

Mögliche Ziele & Grundsätze

Das generelle Vorsorgeziel besteht darin, für einen möglichst ruhigen Verkehrsfluss im Siedlungsgebiet zu sorgen und Wohnquartiere weitgehend vor Lärmimmissionen zu schützen.

  • Erschliessungen sind auf eine möglichst geringe Lärmbelastung der empfindlichen Siedlungsgebiete auszurichten.
  • Wohn- und Arbeitsgebiete sind einander gut zuzuordnen und mit Fuss- und Velowegen zu verbinden.
  • Die Erschliessung der Wohn- und Arbeitsgebiete mit dem öffentlichen Verkehr ist zu verbessern.
  • Der gemeindefremde Durchgangsverkehr ist auf den Hauptverkehrsachsen zu kanalisieren, um eine weitere Zunahme des Lärms in den Wohngebieten zu verhindern.

Steuerung der Siedlungsentwicklung

Eine gute Siedlungsplanung setzt auf kurze, direkte Wege. Sie ermöglicht das zu Fuss gehen ebenso wie die sichere und attraktive Nutzung des Velos und des öffentlichen Verkehrs. Auch die Verknüpfung dieser Mobilitätsformen ist geschickt zu planen. Damit lassen sich viele Autofahrten über sehr kurze Distanzen und damit viel Lärm vermeiden.

Siedlungsentwicklung nach innen

Wenn die nächste Haltestelle nicht in Velo- oder Gehdistanz ist, kommt meist nur das Auto als Verkehrsmittel in Frage. Neue Siedlungen – ob für Gewerbe oder Wohnen – sollten deshalb primär dort erstellt werden, wo die Erschliessung durch den ÖV bereits vorhanden ist. Sollen auf unüberbauten Bauzonen am Siedlungsrand Bauten entstehen, so sind jene Bauzonen zu bevorzugen, deren ÖV-Erschliessung bereits vorhanden ist oder wo bestehende Linien verlängert oder zusätzliche Haltestellen realisiert werden können.

Innere Verdichtung

Parallel dazu sollten die Einzugsbereiche der Bahnhöfe für Wohnen und Arbeiten verdichtet werden. Nur so kann die ÖV-Erschliessung mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand sichergestellt werden. Nicht zuletzt wird mit einer massvollen Verdichtung der in der Schweiz nach wie vor hohe Bodenverbrauch reduziert.

Klangraumgestaltung

Die Sicherstellung einer hohen Siedlungsqualität wird auch durch die Berücksichtigung akustischer Prinzipien bei der Weiterentwicklung des Siedlungsgebiets erreicht. Siedlungsgebiete sind akustisch so zu verbessern, dass angenehme Klangräume entstehen. Die Ausstattung des Siedlungsgebiets mit attraktiven Freiräumen steigert die Siedlungsqualität wesentlich. Die Attraktivität dieser Freiräume hängt massgebend von einer der Umgebung entsprechenden und für die Erholung notwendigen Geräuschkulisse ab.

Verkehrsintensive Einrichtungen

Einkaufszentren, Fachmärkte und Freizeiteinrichtungen, aber auch Arbeitsschwerpunkte verursachen oft grosse Verkehrsströme. Standorte für neue verkehrsintensive Einrichtungen müssen deshalb sorgfältig ausgewählt werden. Besonders wichtig ist eine gute Erreichbarkeit durch den öffentlichen Verkehr sowie durch den Velo- und Fussverkehr. Bestehende Wohngebiete dürfen nicht durch die Immissionen des induzierten Privatverkehrs belastet werden.

Verkehrsberuhigung

Strassenlärm ist vorab ein Innerortsproblem. Für Lärmschutzwände fehlt im Siedlungsgebiet jedoch oft der Platz oder die Bauten passen nicht ins Ortsbild. Gefragt sind andere Lösungen.

Tempo-30-Zonen

Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Wohnquartieren zur Verkehrsberuhigung und zur Vermeidung von unerwünschtem Umgehungs- und Schleichverkehr soll gefördert werden.

Strassenraumgestaltung

Wesentlicher Bestandteil einer umweltverträglichen Verkehrsinfrastruktur ist die Förderung der Klang- und Aufenthaltsqualität von Strassenräumen. Bei der Planung und Realisierung ist darauf zu achten, dass durch gestalterische und bauliche Massnahmen keine Geräuschphänomene entstehen, die neu störend in den Vordergrund treten. Ergänzend kommen Massnahmen zur aktiven Förderung der akustischen Aufenthaltsqualität hinzu (z.B. unversiegelte Böden und raue, strukturierte Wandflächen).

Verkehrsplanung

Verkehrsplanung aus Sicht des Lärmschutzes heisst, den motorisierten Verkehr so lenken, dass sein Lärm weniger stört. Der Verkehr soll also auf Strassenachsen geführt werden, die keine oder nur wenig lärmempfindliche Nutzungen tangieren.

Ein Leitsatz der Verkehrsplanung besagt, dass der Verkehr möglichst direkt auf das übergeordnete Strassennetz zu lenken ist. Damit wird der quartierfremde Verkehr kanalisiert und die Siedlungsgebiete werden weniger belastet. Vom Leitsatz des kürzesten Weges kann abgewichen werden, wenn Wohngebiete geschützt werden können, indem der Verkehr durch ein weniger lärmempfindliches Siedlungsgebiet gelenkt wird. 

Verlagerung

Die Verkehrsplanung ist ein wesentliches Element der Richtplanung, um den räumlichen Auswirkungen von Strassenbauvorhaben frühzeitig die notwendige Beachtung zukommen zu lassen. Aus Sicht des Lärmschutzes gilt dies in besonderem Masse auch der Planung von Umfahrungsstrassen zum Zweck der Verkehrsverlagerung. Umfahrungsstrassen bringen aus Sicht des Lärmschutzes nur dann etwas, wenn der verbleibende Verkehr mehr als halbiert wird.

Wirklich ruhig ist es allerdings erst, wenn der Verkehr auf zehn Prozent reduziert werden kann. Eine Umfahrung macht deshalb nur Sinn, wenn der Anteil des Durchgangsverkehrs gegenüber dem Binnen- und Ziel- oder Quellverkehr sehr hoch ist. Um Verkehr in diesem Ausmass zu verlagern, sind flankierende Massnahmen wie Strassenraumgestaltungen und Teilsperrungen meist unumgänglich.

Förderung von Fuss- & Veloverkehr

Velo fahren oder zu Fuss gehen sind die umweltschonenden Alternativen zum immissionsträchtigen motorisierten Individualverkehr. Im Siedlungsgebiet gehört der Velo- und Fussverkehr zu den effektivsten und effizientesten Lärmschutzmassnahmen. Ein Instrument zur Planung und Förderung des Fuss- und Veloverkehrs stellt der kommunale Richtplan dar.

Im Verkehrsplan ist darauf hinzuwirken ein dichtes Netz an direkten attraktive und sichere Velo- und Fusswegen im Siedlungsgebiet auszuscheiden. Es können Ziele und Grundsätze können im Richtplan verankert werden, die darauf hinwirken sollen, dass ein grösserer Anteil des Binnenverkehrs mit dem Velo oder zu Fuss zurückgelegt wird. Dazu gehören unter anderem:

  • Eine entsprechende Gestaltung der Innerortsbereiche.
  • Die Erhöhung der Durchlässigkeit der Siedlungen für die zu Fuss gehenden.
  • Das Vorsehen von wetter- und diebstahlgeschützte Velounterstände an zentralen Lagen. Dazu gehören insbesondere auch ÖV-Haltestellen, da der ÖV oft in Verbin-dung mit dem Veloverkehr benutzt wird.

Lärmquellen und Lärmdaten

Lärmübersicht für Raumplanung

Im GIS-Browser des Kantons Zürich ist der für planerische Vorhaben relevante Bereich mit möglichen Planungswert-Überschreitungen für alle Verkehrslärmarten und den Schiesslärm dargestellt.

Emissionsdaten - Immissionsdaten

Die Daten für Strassenlärm können im Lärminformationssystem abgefragt werden.

Gemeindestrassen sind auch als Lärmquellen zu berücksichtigen.
Fehlende Emissionsdaten für Gemeindestrassen sind bei der betreffenden Gemeinde nachzufragen.

Erweisen sich die vorhandenen Angaben als ungenügend oder liegen keine Daten vor, so müssen die Lärmbelastungen ermittelt werden. In Frage kommt eine Berechnung oder eine Messung. In beiden Fällen ist entsprechendes Fachwissen notwendig.

Geodatenmodell «Lärmübersicht Bauvorhaben - Lärmübersicht Raumplanung» im GIS-ZH

Die räumlichen Lärmdaten werden verwaltet, sichergestellt und publiziert (GIS-Themen «Lärmübersicht für Bauvorhaben» und «Lärmübersicht für Raumplanung», «Strassenlärm», «Fluglärm», «Schiesslärm» [in Vorbereitung]). 
Die Form der räumlichen Daten für die Lärmübersichten wird in der «Modelldokumentation Kantonales Geodatenmodell» festgelegt.  

Kontakt

Tiefbauamt - Fachstelle Lärmschutz, Lärm beim Planen & Projektieren

Adresse

Walcheplatz 2
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