Lärmschutz in der Richtplanung

Lärmschutz ist eine langfristige Aufgabe. Wichtige Grundsätze können in der Richtplanung festgelegt werden.

Allgemeines

Der kommunale Richtplan ist ein behördenverbindliches Instrument zur Koordination der längerfristigen Gemeindeentwicklung. Zu den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft werden Ziele und Leitsätze formuliert und raumwirksame Vorhaben bezeichnet. Wichtige Voraussetzungen für Änderungen an Bauzonen oder Einzonungen an lärmbelasteten Lagen können bereits in der Richtplanung festgelegt werden.

Ziele & Grundsätze

Das generelle Ziel, im Sinne der vorsorglichen Emissionsbegrenzung, besteht darin, für einen möglichst ruhigen Verkehrsfluss im Siedlungsgebiet zu sorgen und Wohnquartiere weitgehend vor Lärmimmissionen zu schützen.

  • Erschliessungen sind auf eine möglichst geringe Lärmbelastung der empfindlichen Siedlungsgebiete auszurichten.
  • Wohn- und Arbeitsgebiete sind aufeinander abzustimmen und mit Fuss- und Velowegen zu verbinden.
  • Die Erschliessung der Wohn- und Arbeitsgebiete mit dem öffentlichen Verkehr ist zu verbessern.
  • Der gemeindefremde Durchgangsverkehr ist auf den Hauptverkehrsachsen zu kanalisieren, um eine weitere Zunahme des Lärms in den Wohngebieten zu verhindern.
  • Soll zusätzlicher Wohnraum an lauten Lagen geplant werden, müssen Freiräume für die Erholung der betroffenen Bevölkerung eingeplant werden. Zudem sollen Massnahmen für eine akustisch angemessenen Wohnqualität vorgesehen werden.

Steuerung der Siedlungsentwicklung

Eine gute Siedlungsplanung setzt auf kurze, direkte Wege. Sie ermöglicht das zu Fuss gehen ebenso wie die sichere und attraktive Nutzung des Velos und des öffentlichen Verkehrs. Auch die Verknüpfung dieser Mobilitätsformen ist geschickt zu planen. Damit lassen sich viele Autofahrten über sehr kurze Distanzen und damit viel Lärm vermeiden.

Siedlungsentwicklung nach innen

Ein wichtiger Grundsatz der Raumplanung ist die Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Wird innerhalb von bestehenden Gebieten verdichtet, stehen sich die Ziele der Siedlungsentwicklung und des Gesundheits- und Lärmschutzes oft entgegen. Damit die Lärmbelastung nicht die Siedlungsentwicklung nach innen behindert, sind bereits frühzeitig in der Planung passende Massnahmen vorzusehen.

In erster Linie gilt es dabei, die Lärmemissionen zu begrenzen. Bei Strassenraumgestaltungen ist beispielsweise zu prüfen, ob Geschwindigkeiten reduziert werden können. An Lagen, die bereits hohen Lärmimmissionen ausgesetzt sind, und diese nicht weiter reduziert werden können, sollen Massnahmen angestrebt werden, die auf andere Weise zu einer akustisch angemessenen Wohn- und Umgebungsqualität führen.

Akustische Qualität von Aussenräumen

Wie gerne wir uns in Aussenräumen aufhalten und verweilen, hängt nicht nur von der Lautstärke in der Umgebung ab. Relevant ist auch die Gesamtheit der positiv und negativ empfunden Geräusche. Eine gute akustische Qualität von Aussenräumen definiert sich nicht allein durch einen niedrigen Gesamtpegel, sondern vor allem durch die Vielfalt von überwiegend natürlichen und naturnahen Geräuschen. Dazu kann das Zwitschern von Vögeln zählen, das Rauschen von Blättern im Wind, Wasserplätschern, aber auch Stimmen von Menschen und Kinderlachen.

Bei der Siedlungsentwicklung und insbesondere bei der inneren Verdichtung ist darauf zu achten, dass genügend Freiräume, die der Erholung dienen, zur Verfügung stehen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die gute akustische Qualität dieser Aussenräume. Wichtig ist, dass Massnahmen zur Verbesserung der akustischen Qualität nicht den Lärmschutz ersetzen! Weitere Informationen sind auf klangraumarchitektur.ch zu finden.

Verkehrsintensive Einrichtungen

Einkaufszentren, Fachmärkte und Freizeiteinrichtungen, aber auch Arbeitsschwerpunkte verursachen oft grosse Verkehrsströme. Standorte für neue verkehrsintensive Einrichtungen müssen deshalb sorgfältig ausgewählt werden. Besonders wichtig ist eine gute Erreichbarkeit durch den öffentlichen Verkehr sowie durch den Velo- und Fussverkehr. Bestehende Wohngebiete dürfen nicht durch die Immissionen des induzierten Privatverkehrs belastet werden.

Verkehrsberuhigung

Strassenlärm ist vorab ein Innerortsproblem. Für Lärmschutzwände fehlt im Siedlungsgebiet jedoch oft der Platz oder die Bauten passen nicht ins Ortsbild. Gefragt sind andere Lösungen.

Tempo-30-Zonen

Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Wohnquartieren zur Verkehrsberuhigung und zur Vermeidung von unerwünschtem Umgehungs- und Schleichverkehr soll gefördert werden.

Strassenraumgestaltung

Wesentlicher Bestandteil einer umweltverträglichen Verkehrsinfrastruktur ist die Förderung der Aufenthaltsqualität von Strassenräumen. Massnahmen zur Verbesserung der akustischen Qualität sollen aktiv gefördert werden (z.B. unversiegelte Böden und raue, strukturierte Wandflächen).

Verkehrsplanung

Verkehrsplanung aus Sicht des Lärmschutzes heisst, den motorisierten Verkehr so lenken, dass sein Lärm weniger stört. Der Verkehr soll also auf Strassenachsen geführt werden, die keine oder nur wenig lärmempfindliche Nutzungen tangieren.

Ein Leitsatz der Verkehrsplanung besagt, dass der Verkehr möglichst direkt auf das übergeordnete Strassennetz zu lenken ist. Damit sollen die Siedlungsgebiete entlastet werden. Vom Leitsatz des kürzesten Weges kann abgewichen werden, wenn Wohngebiete geschützt werden können, indem der Verkehr durch ein weniger lärmempfindliches Siedlungsgebiet gelenkt wird.

Die Verkehrsplanung ist ein wesentliches Element der Richtplanung, um den räumlichen Auswirkungen von Strassenbauvorhaben frühzeitig die notwendige Beachtung zukommen zu lassen. Aus Sicht des Lärmschutzes gilt dies in besonderem Masse auch der Planung von Umfahrungsstrassen zum Zweck der Verkehrsverlagerung. Umfahrungsstrassen bringen aus Sicht des Lärmschutzes nur dann etwas, wenn der verbleibende Verkehr mehr als halbiert wird.

Eine deutliche Reduktion der Lärmbelastung wird allerdings erst erreicht, wenn der Verkehr auf zehn Prozent reduziert werden kann. Eine Umfahrung macht deshalb nur Sinn, wenn der Anteil des Durchgangsverkehrs gegenüber dem Binnen- und Ziel- oder Quellverkehr sehr hoch ist. Um Verkehr in diesem Ausmass zu verlagern, sind flankierende Massnahmen wie Strassenraumgestaltungen und Teilsperrungen meist notwendig.

Förderung von Fuss- & Veloverkehr

Velo fahren oder zu Fuss gehen sind die umweltschonenden Alternativen zum immissionsträchtigen motorisierten Individualverkehr. Im Siedlungsgebiet gehört die Förderung des Velo- und Fussverkehrs zu den effektivsten und effizientesten Lärmschutzmassnahmen. Ein Instrument zur Planung und Förderung des Fuss- und Veloverkehrs ist der kommunale Richtplan.

Ein dichtes Netz an direkten, attraktiven und sicheren Velo- und Fusswegen im Siedlungsgebiet ist von grosser Bedeutung. Mit dem Verkehrsplan ist darauf hinzuwirken, das bestehende Netz zu erhalten und Lücken zu schliessen. Es sollen Anreize geschaffen werden, mehr Strecken mit dem Velo oder zu Fuss zurückzulegen. Dazu gehören unter anderem:

  • Eine entsprechende Gestaltung der Innerortsbereiche.
  • Die Erhöhung der Durchlässigkeit der Siedlungen für die zu Fuss gehenden.
  • Wetter- und diebstahlgeschützte Velounterstände an zentralen Lagen. Dazu gehören insbesondere auch ÖV-Haltestellen, da der ÖV oft in Verbindung mit dem Veloverkehr benutzt wird.

Kontakt

Tiefbauamt – Fachstelle Lärmschutz, Lärm beim Planen & Projektieren

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