Umwelt und Raumordnung
Geschäftsbericht 2025 15.04.2026
Im Jahr 2025 wurden zwei wichtige Änderungen des kantonalen Richtplans verabschiedet und mehrere grössere Hochbauprojekte fertig gestellt. Weiter wurde eine Gesetzesrevisionen vorbereitet, welche das Bauen im Bestand erleichtert und die Weiterentwicklungen von Baudenkmälern unterstützt.
Wichtige Änderungen am kantonalen Richtplan
Der Regierungsrat verabschiedete im November zwei wichtige Änderungen des kantonalen Richtplans zuhanden des Kantonsrates. Zum einen beantragte er dem Kantonsrat den Eintrag von Eignungsgebieten für Wind- und Wasserkraft (RRZ 7c; Vorlage 6060) und zum anderen die Festsetzung von Deponiestandorten (RRZ 7d; Vorlage 6061). Das Richtplankapitel Energie wurde in diesem Zusammenhang grundlegend überarbeitet. Erneuerbare Energien sollen im Richtplan künftig mehr Gewicht erhalten. Neben dem Eintrag von Eignungsgebieten für die Nutzung der Wind- und Wasserkraft sollen die Zielsetzungen für die Weiterentwicklung der Energieversorgung festgelegt werden. Gebäude sollen künftig so gebaut und ausgerüstet werden, dass sie möglichst wenig Energie benötigen. Energie aus lokalen erneuerbaren Quellen soll künftig vermehrt genutzt werden. Für Abfälle, die sich nicht in den Stoffkreislauf zurückführen lassen, braucht es im Kanton Deponien. Damit auch in Zukunft genügend Deponien zur Verfügung stehen, wurden aus rund 400 Vorschlägen, die am besten geeigneten Standorte ermittelt. Als Ergebnis sollen 19 neue Deponiestandorte sowie drei Erweiterungen bestehender Deponien in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden. Drei bereits im Richtplan eingetragene Standorte sollen gestrichen werden.
Viel Bewegung bei den Hochbauprojekten
Im Berichtsjahr konnten mehrere grössere Hochbauprojekte fertiggestellt werden. Beispiele sind der Neubau der Baugewerblichen Berufsschule Zürich, der Ersatz- und Ergänzungsbau der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, die Erneuerung und Erweiterung der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon, die Erweiterungsneubauten der Kantonsschule Limmattal in Urdorf und die Flutungsanlage für den Bevölkerungsschutz im Ausbildungszentrum Andelfingen (siehe zu Letzterem auch Öffentliche Sicherheit). Darüber hinaus gingen im Berichtsjahr weitere Projekte wie das Bildungszentrum für Erwachsene in der Militärkaserne Zürich oder der Neubau für das Bezirksgericht Hinwil in die Realisierungsphase.
Erleichterungen und Vereinfachungen für das Bauen im Bestand
Ein bestehendes Gebäude aufzustocken oder einen Anbau zu realisieren, bringt viele Vorteile. So ist dies ökologisch sinnvoll, da die CO2-Emissionen deutlich geringer sind und weniger Bauabfall anfällt, wodurch weniger Deponien gebraucht werden. In sozialer Hinsicht kann das Weiterbauen dazu führen, dass mehr günstiger Wohnraum erhalten bleibt, denn die Mieten steigen bei einer baulichen Erweiterung teilweise weniger stark als bei einem Ersatzneubau. Wenn beim Sanieren und Erweitern von Gebäuden deren identitätsstiftende Elemente erhalten bleiben, stärkt dies darüber hinaus eine gute Baukultur und die Verbundenheit mit dem Wohnort. Wegen der hohen regulatorischen Hürden entscheiden Bauherrschaften jedoch oft, Gebäude abzureissen und durch Neubauten zu ersetzen. Mit einer Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) soll das Weiterbauen an bestehenden Objekten erleichtert werden. Der Regierungsrat gab die Vorlage im Berichtsjahr in die Vernehmlassung (RRB Nr. 827/2025). Ebenfalls fand die Vernehmlassung für eine Änderung des PBG im Bereich Denkmalschutz statt. Mit den geplanten Anpassungen sollen sinnvolle Nutzungen, energetische Modernisierungen und die Weiterentwicklung von Baudenkmälern unterstützt, die Prozesse beschleunigt und die Stellung der Eigentümerinnen und Eigentümer gestärkt werden (RRB Nr. 366/2025).