Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat im Oktober des Berichtsjahres eine Anpassung des kantonalen Richtplans beantragt, mit der den Gemeinden unter anderem ermöglicht werden soll, unüberbaute Bauzonenflächen an besser geeignete Lagen zu verschieben (Vorlage 6050).
Umsetzung
Planmässig