Den Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes umsetzen und die Kompensationspflicht im kantonalen Richtplan sowie im Planungsund Baugesetz regeln.
Der Sachplan Fruchtfolgeflächen wird umgesetzt. Der Regierungsrat hat die Anpassungen des Richtplantexts (RRB Nr. 262/2025) und des Planungs- und Baugesetzes an den Kantonsrat überwiesen (Vorlage 6057).
Umsetzung
Abgeschlossen