Den Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes umsetzen und die Kompensationspflicht im kantonalen Richtplan sowie im Planungsund Baugesetz regeln.
Die Umsetzung des neuen Sachplans Fruchtfolgeflächen des Bundes ist abgeschlossen. Zur verstärkten Sicherung der Fruchtfolgeflächen wurde ein Vorschlag zur Verankerung der Kompensation bei Verlust von Fruchtfolgeflächen im Planungs- und Baugesetz erarbeitet und eine Vernehmlassung dazu durchgeführt. 2025 folgen die Bereinigungsarbeiten und die Überweisung des Antrags zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes an den Kantonsrat.
Umsetzung
Planmässig