Fruchtfolgeflächen

Fruchtfolgeflächen sind die besten Ackerböden und dienen der Ernährungssicherheit. Sie dürfen nur beansprucht werden, wenn dafür ein überwiegendes öffentliches Interesse ausgewiesen ist. Werden sie beansprucht, müssen sie kompensiert werden.
Inhaltsverzeichnis
Bauen auf Fruchtfolgeflächen
Werden Fruchtfolgeflächen (FFF) für die Erstellung von Bauten und Anlagen beansprucht oder im Rahmen von kommunalen Nutzungsplanungen einer Bauzone zugewiesen, müssen sie gleichwertig kompensiert werden. Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche, zonenkonforme Bauten.
Beachten Sie bei der Feststellung der FFF-Verluste, dass verbleibende isolierte Kleinflächen unterhalb einer Grösse von 2500 Quadratmeter nicht mehr als FFF gelten.
FFF-Verluste können bis zu einer Gesamtfläche von 5000 Quadratmeter über mehrere Bauvorhaben oder Einzonungen kumuliert werden, bevor die Kompensation realisiert werden muss.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Karte «Fruchtfolgeflächen» im GIS-Browser hilft Ihnen bei der Abklärung, ob Ihr Bauvorhaben FFF betrifft.
Die «landwirtschaftliche Nutzungseignungskarte» im GIS-Browser informiert Sie über die Nutzungseignungsklasse der Böden.
Grundlage für eine einheitliche und nachvollziehbare Feststellung von FFF bzw. von FFF-Verlusten bildet der Katalog «Kriterien für Fruchtfolgeflächen im Kanton Zürich».
Die landwirtschaftliche Nutzungseignung ist ein Mass für die agronomische Standortqualität. Sie lässt sich mit der Kartieranleitung «Kartieren und Beurteilen von Landwirtschaftsböden» ermitteln.
Bauliche Kompensation
In der Regel erfolgt die Kompensation durch landwirtschaftliche Aufwertungen von Böden, die bereits menschlich verändert sind und keine FFF-Qualität aufweisen. Durch Auftrag von zugeführtem, andernorts abgetragenem Boden wird dabei die agronomische Standortqualität verbessert. Massgebend hierfür ist die landwirtschaftliche Nutzungseignung, welche zehn Klassen unterscheidet:
- Böden der landwirtschaftlichen Nutzungseignungsklassen (NEK) 1, 2, 3, 4 und 5 sind geeignet für FFF.
- Böden der Klasse 6 sind bedingt geeignet und werden daher flächig zur Hälfte angerechnet.
Kompensationsraster
FFF-Verluste sind grundsätzlich flächengleich und qualitativ gleichwertig zu kompensieren; eine ungleichwertige Qualität kann durch eine grössere Fläche nach folgendem Schema ausgeglichen werden:

Beispiel
Verlustfläche: NEK 2, Grösse 5000 m2
Kompensationsfläche: NEK 2, Grösse 5000 m2 oder NEK 3, Grösse 6000 m2 (1.2 x 5000 m2)
Weiterführende Hinweise zum Kompensationsraster:
Planerische Kompensation
Eine planerische Kompensation erfolgt durch Anpassung des Richtplans im Rahmen einer Richtplanrevision. Dabei werden Flächen mit FFF-Qualität im Siedlungsgebiet dem Landwirtschaftsgebiet zugewiesen und so wieder zu FFF.
Für FFF-Kompensationen geeignete Flächen finden Sie auf der «Hinweiskarte anthropogene Böden» im GIS-Browser des Kantons Zürich.
Durch Aufwertung neu entstandene FFF können zur Anrechenbarkeit an Dritte abgetreten und so von Dritten für Kompensationen verwendet werden. Das gilt nicht, wenn die FFF zur Kompensation von FFF-Verlusten erstellt wurden.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Karten im GIS-Browser:
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Kontakt
Amt für Landschaft und Natur – Fachstelle Bodenschutz