Karten zu den Zürcher Böden

Verschiedene Karten geben Auskunft zu Eigenschaften, Nutzungsmöglichkeiten, Schutz oder möglichen Belastungen der Böden im Kanton Zürich.

Bodenkarten 

Bodenkarten zeigen qualitative und funktionelle Eigenschaften von Böden in ihrer räumlichen Ausdehnung. Sie geben u.a. Auskunft über Ausgangsgestein, Bodenaufbau, Körnung, Kalk, Humusgehalt, Versauerung, Nährstoff- und Wasserhaushalt. Aus diesen Basisdaten lassen sich zahlreiche Auswertungen, z.B. zur pflanzenbaulichen Fruchtbarkeit, zur Wasserspeicherfähigkeit oder Verdichtungsempfindlichkeit von Böden ableiten.

Die Kenntnis der vielfältigen Bodeneigenschaften ist eine wichtige Grundlage für die nachhaltige Nutzung und den wirkungsvollen Schutz der Zürcher Böden.

Ausschnitt einer Bodenkarte um die Orte Hauptikon und Rossau. Ein buntes Mosaik verschiedener Farbflächen markiert die unterschiedlichen Böden, ohne dass hier die Farben genauer erläutert werden.
Kartenausschnitt der Bodenkarte. Quelle: GISZH

Die beiden Bodenkarten Landwirtschaft und Wald finden sich in einer gemeinsamen Karte im Kartenportal GIS-Browser.

Bodenkarte der Landwirtschaftsflächen

Das Landwirtschaftsgebiet des Kantons Zürich wurde zwischen 1988 und 1997 von der Eidg. Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau (heutige Agroscope) im Auftrag des Kantons Zürich kartiert.

Die landwirtschaftliche Bodenkarte umfasst eine Fläche von 760 Quadratkilometern und zeigt die Vielfalt der Zürcher Landwirtschaftsböden

Die  landwirtschaftliche Bodenkarte dient als Grundlage für:

  • standortgerechten Landbau
  • Bodenbewertungen
  • die Planung von Bodenaufwertungen
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen

Das Kartenwerk enthält die eigentliche Bodenkarte im Massstab 1:5000, eine Nutzungseignungskarte, eine Risikokarte und einen Grundlagenbericht, der die Kartiermethoden und Ergebnisse dokumentiert. 

Bodenkarte der Waldflächen (Teilkartierung)

Von 2013 bis 2022 liess der Kanton Zürich im Rahmen der Waldbodenkartierung 4'800 Hektaren – d. h. rund 10 % seiner gesamten Waldfläche – bodenkundlich kartieren. Auslöser und thematischer Schwerpunkt des Projektes war die Bodenversauerung. Die Aufnahmen fanden gestaffelt in 16 ausgewählten Waldgebieten à je ca. 300 Hektaren statt.

Die Waldbodenkarte dient als Grundlage für:

  • räumliche Abgrenzung der stark versauerten Waldböden
  • Erfassung des Risikos bzw. Potentials für eine weitere Versauerung
  • Planung und Optimierung von Massnahmen zur Bekämpfung der Versauerung
  • Anwenderkarten für die waldbauliche Nutzung und Planung, wie beispielsweise Verdichtungsempfindlichkeit, Wasserspeicherfähigkeit und Baumartenwahl (im Kontext des Klimawandels)

Der Abschlussbericht gibt eine Übersicht zum Projekt und präsentiert die wichtigsten Resultate. Methodische Details zur Kartiermethodik, insbesondere projektspezifische Regelungen, liefern die technischen Merkblätter. Die Basiskarte ist im GIS-Browser öffentlich einsehbar. Weitere Auswertungen und Kartenprodukte sind gegenwärtig in Vorbereitung. 

Schlussbericht Waldbodenkartierung Kanton Zürich

Landwirtschaftliche Nutzungseignung

Ausgehend von der landwirtschaftlichen Bodenkarte zeigt die Nutzungseignungskarte die pflanzenbaulichen Nutzungsmöglichkeiten für einen Standort.

Landwirtschaftsböden werden je nach Bodeneigenschaften, Geländeform und Klima in zehn Klassen mit unterschiedlichen Anbaumöglichkeiten eingeteilt.

Im Ackerbaugebiet wird die Nutzungseignung hauptsächlich durch die Bodeneigenschaften bestimmt. Im Futterbaugebiet ist der Einfluss von Geländeform und Klima grösser. Während das Klima vor allem die Ertragshöhe beeinflusst, begrenzt die Hangneigung die Möglichkeiten der mechanischen Bewirtschaftung. 

Die Karte dient als Grundlage für:

  • die Ausscheidung von Fruchtfolgeflächen
  • die Projektierung von landwirtschaftlichen Bodenaufwertungen
  • die Auswahl von geeigneten Flächen für die Extensivierung oder den ökologischen Ausgleich

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Aus den Bodeneigenschaften und der Geländeform wird das Risiko für Sicker- und Abschwemmverluste von Nährstoffen abgeleitet. Die Hauptkriterien für die Beurteilung sind:

  • das Nährstoffaufnahmevermögen des Bodens
  • das Versickerungsverhalten 
  • die Hangneigung

Die Risikostufe ist in der Legende der Bodenkarte zu finden und dient als Entscheidungshilfe beim Einsatz von flüssigen Hofdüngern.

Fruchtfolgeflächen

Diese Karte gibt Auskunft über Lage, Umfang und Qualität der Fruchtfolgeflächen (FFF) im Kanton Zürich. Sie dient als Grundlage für Massnahmen, um den vom Bund vorgegebenen Mindestumfang an FFF (44'400 Hektaren) zu erhalten.

Aktuell verfügt der Kanton Zürich über 44'604 Hektaren Fruchtfolgeflächen.

(39'488 Hektaren vollwertige FFF (NEK 1 – 5) und 10'233 Hektaren bedingt geeignete FFF (NEK 6), die zur Hälfte angerechnet werden. (Stand Dezember 2022)

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

1992 hat der Bundesrat den Sachplan Fruchtfolgeflächen (SP FFF) erlassen und den Kantonen den jeweils zu sichernden Mindestumfang zugeteilt. Im Mai 2020 wurde der revidierte SP FFF in Kraft gesetzt. Der Kanton ZH hat daraufhin die Praxis entsprechend der geänderten Vorgaben angepasst.

Als Fruchtfolgeflächen (FFF) gilt das für die landwirtschaftliche Nutzung besonders gut geeignete, ackerfähige Kulturland.

Der SP FFF bezweckt den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Ernährungssicherung im Krisenfall. Im Vordergrund steht nicht die aktuelle Nutzung der betroffenen Böden, sondern die langfristige Erhaltung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials.

Für den Schutz der FFF sind die Kantone zuständig. Sie sorgen dafür, dass die FFF der Landwirtschaftszone zugeteilt sind und im Richtplan eingetragen werden (Art. 30 der Eidg. Raumplanungsverordnung).

Die FFF im Kanton Zürich wurden in den 1980er-Jahren erstmals erhoben und 2009 bis 2011 umfassend überprüft. Sie werden regelmässig nachgeführt und räumlich verbindlich in der Fruchtfolgeflächenkarte ausgewiesen.

Die durch den Kanton Zürich zu sichernde Mindestfläche an FFF beträgt 44'400 Hektaren. Das entspricht 10 Prozent der schweizerischen Fruchtfolgeflächen.

Grundlage zur Ausscheidung der FFF ist die Landwirtschaftliche Bodenkarte 1:5000, die für alle kartierten Flächen die landwirtschaftliche Nutzungseignung (NEK) ausweist. 

Zwischen NEK und FFF gilt folgende Zuordnung:

NEK FFF
1–5
geeignet
6 bedingt geeignet*
7–10 ungeeignet

*werden zu 50 % als FFF angerechnet

Aufgrund des SP FFF 2020 gelten für Flächen, die ab 2023 beurteilt werden – bei Erstkartierungen oder nach baulichen Eingriffen zum Zweck landwirtschaftlicher oder ökologischer Bodenaufwertungen – zusätzlich zur NEK-Einteilung folgende Kriterien des SP FFF 2020 zur Erfüllung der FFF-Qualität:

  • pflanzennutzbare Gründigkeit (PNG) mindestens 50 cm
  • Hangneigung ≤ 18 %
  • Die Neuausscheidung von FFF ist im Futterbaugebiet nur eingeschränkt und in bestimmten Klimazonen möglich.

Neben der NEK gibt es weitere Ausschlusskriterien für FFF:

  • Siedlungsgebiet (gemäss kantonalem Richtplan)
  • Bauzonen
  • 10-Meter Waldabstand
  • Kernzonen von Naturschutzgebieten
  • Fassungsbereiche von Grundwasserschutzzonen
  • Flächen mit Bodenbelastungen über Prüfwert (VBBo)
  • Flächen kleiner als 0,25 Hektaren oder Breite kleiner als 5 Meter

Verluste von FFF durch Bauvorhaben oder Einzonungen müssen kompensiert werden: durch Rückzonung von Baulandreserven oder Aufwertung beeinträchtigter Böden. Davon ausgenommen sind Verluste durch landwirtschaftliche, zonenkonforme Bauten.

Für die Kompensation muss eine entsprechende Fläche so aufgewertet werden, dass sie mindestens die gleiche landwirtschaftliche Nutzungseignung hat wie die beanspruchte FFF.

Hinweiskarte anthropogene Böden

Für viele Fragestellungen im Zusammenhang mit Nutzung und Schutz des Bodens ist es wichtig zu unterscheiden, ob ein Boden natürlich gewachsen ist, durch menschliche Eingriffe verändert oder gar künstlich aufgebaut wurde. 

Die Hinweiskarte für anthropogene Böden weist Flächen aus, auf denen Böden durch menschliche Eingriffe in Struktur, Aufbau oder Mächtigkeit verändert wurden. Meistens handelt es sich dabei um bauliche Eingriffe.

Die Karte wird regelmässig nachgeführt. Sie ist ein wichtiges Instrument bei der Planung von Bodenaufwertungen und zeigt mögliche Flächen auf, die für die Kompensation von Fruchtfolgeflächen in Frage kommen.

Prüfperimeter für Bodenverschiebungen

Diese Karte zeigt Flächen mit begründeten Hinweisen auf Schadstoffbelastungen im Boden. Wir gehen davon aus, dass auf diesen Flächen die Belastung über dem Richtwert gemäss Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) liegt. 

Jede Fläche enthält Informationen zur Art und Ursache der Bodenbelastung. Das erlaubt die möglichen Schadstoffe auf jeder Fläche einzugrenzen.

Der Schadstoffeintrag erfolgte häufig in früherer Zeit (z. B. Kupfer auf ehemaligen Rebbergen), kann aber auch bis heute andauern (z. B. Verbrennungsrückstände an Strassenböschungen).

Für die gesetzeskonforme Verwertung bzw. Entsorgung von abgetragenem Boden aus solchen Flächen muss vorher die tatsächliche Belastung erhoben werden. 

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Fachstelle Bodenschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 78

E-Mail

bodenschutz@bd.zh.ch

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