Verkehr

Ein Schwerpunkt lag bei den Agglomerationsprogrammen der fünften Generation. Für 350 Massnahmen ist beim Bund die Mitfinanzierung beantragt worden. Weiter sind die Verlängerung der Glattalbahn vorbereitet und verschiedene Massnahmen für den Veloverkehr umgesetzt worden.

Geschäftsbericht 2025, Verkehr

Einreichung der Agglomerationsprogramme

Im Berichtsjahr hat der Regierungsrat die Agglomerations­programme der fünften Generation verabschiedet (RRB Nr. 232/2025). Die knapp 350 Massnahmen des Kantons, der Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs und der Städte und Gemeinden verbessern die Mobilität und stellen eine koordinierte Verkehrs- und Siedlungsentwicklung sicher. Insgesamt werden mit den Agglomerationsprogrammen der fünften Generation Investitionen von rund 1,2 Mrd. Franken dem Bund zur Mitfinanzierung beantragt. Dabei setzen die einzelnen Agglomerationsprogramme «Stadt Zürich–Glattal», «Winterthur und Umgebung», «Unterland–Furttal», «Zürcher Oberland» und «Limmattal» verschiedene Schwerpunkte. Der Baubeginn der Massnahmen, darunter beispielsweise die Verlängerung der Glattalbahn, ist zwischen 2028 und 2032 vorgesehen. Der Regierungsrat möchte mit der fünften Generation an den Erfolg der bisherigen Programme anknüpfen. Dank diesen konnten in der Vergangenheit bereits zahlreiche wichtige Bauvorhaben wie das Tram Hardbrücke oder die Limmattalbahn, aber auch viele kleinere Massnahmen zur Aufwertung von Strassenräumen und zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs im Kanton realisiert werden.

Glattal: Investitionen in Glattalbahn, Velohauptverbindung und Hochwasserschutz

Das Glattal mit der Flughafenregion gehört zu den entwicklungsstärksten Regionen im Kanton. Die Verlängerung der Glattalbahn bis ins Gebiet Steinacker in Kloten und die im kantonalen Velonetzplan vorgesehene Velohauptverbindung nach Bassersdorf sollen nachhaltige Lösungen für die zunehmenden Mobilitätsbedürfnisse in diesem Raum ermöglichen (RRZ 6e). Gleichzeitig sollen wichtige Hochwasserschutzmassnahmen am Altbach umgesetzt werden. Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat im Juli des Berichtsjahres einen Beitrag von rund 543 Mio. Franken zur Realisierung des Gesamtprojekts (Vorlage 6031). Das Projekt soll – unter der Voraussetzung der rechtzeitig gesicherten Finanzierung und vorliegender Plangenehmigung – frühestens ab Mitte 2027 ausgeführt werden. Die Bauzeit für alle Bauprojekte beträgt insgesamt rund fünf Jahre.

Verbesserungen für den Veloverkehr

Im Gesamtverkehrskonzept des Kantons ist festgehalten, dass der Anteil des Velos am gesamten Verkehr steigen soll. Das Velo kann und soll eine Alternative oder Ergänzung zu den anderen Verkehrsmitteln sein und damit zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Grundsätzlich sollen mit jedem Strassenprojekt Schwachstellen des Veloverkehrs behoben, die Sicherheit erhöht und die Veloverkehrsführung optimiert werden. So wurden im Berichtsjahr vom Regierungsrat unter anderem Mittel für die Schliessung verschiedener Radweglücken bewilligt (RRB Nr. 19/2025 sowie Vorlage 6027). Zusätzlich setzt der Kanton im Projekt Veloexpress auf einfache, schnell umsetzbare Massnahmen, die für die Velofahrenden eine spürbare Verbesserung bewirken und die Verkehrssicherheit erhöhen. Im Berichtsjahr wurden zum Beispiel Radstreifen verbreitert, geschützte Querungsmöglichkeiten geschaffen, die Sichtverhältnisse verbessert und Markierungen zur Unterstützung der optischen Führung angebracht.

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