Umschlagstandorte für den Güterverkehr im kantonalen Richtplan festsetzen, die Aufnahme in die regionalen Richtpläne vorantreiben und auf entsprechende Anpassungen der Nutzungsplanungen hinwirken.
Die behördenverbindliche Sicherung der Güterumschlaganlagen zwischen Schiene und Strasse von kantonaler Bedeutung sowie in den Gebieten mit prognostiziertem grossem Bevölkerungswachstum ist Bestandteil der Teilrevision 2022 des kantonalen Richtplans. Diese wurde vom 1. Dezember 2023 bis zum 15. März des Berichtsjahres öffentlich aufgelegt.
Umsetzung
Planmässig