Umschlagstandorte für den Güterverkehr im kantonalen Richtplan festsetzen, die Aufnahme in die regionalen Richtpläne vorantreiben und auf entsprechende Anpassungen der Nutzungsplanungen hinwirken.
Die Festsetzung zusätzlicher Umschlagstandorte für den Güterverkehr ist Bestandteil der Teilrevision 2022 des kantonalen Richtplans, Kapitel 4 Verkehr (Vorlage 6013), die der Regierungsrat am 12. März des Berichtjahres dem Kantonsrat zur Festsetzung überwiesen hat. Die Aufnahme der Standorte in die regionalen Richtpläne und entsprechende Anpassungen in den Nutzungsplanungen sind Daueraufgaben.
Umsetzung
Planmässig