Umschlagstandorte für den Güterverkehr im kantonalen Richtplan festsetzen, die Aufnahme in die regionalen Richtpläne vorantreiben und auf entsprechende Anpassungen der Nutzungsplanungen hinwirken.

Umsetzung

Planmässig

Über die Umsetzung wird erstmals mit dem Geschäftsbericht 2024 berichtet.

Details

Zugehöriges Legislaturziel

Politikbereich

Für dieses Thema zuständig:

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8090 Zürich
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