Gesellschaft und soziale Sicherheit

Der Kanton hat 2025 zusätzliche Unterbringungsplätze für Asyl- und Schutzsuchende geschaffen, um die Gemeinden zu entlasten. Ein weiterer Schwerpunkt war die Vorbereitung der kantonalen Solidaritätsbeiträge für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen.

Geschäftsbericht 2025, Gesellschaft und soziale Sicherheit

Gestiegener Bestand an Asyl- und Schutzsuchenden

Die Lage im Asylwesen bleibt anspruchsvoll. Der Bestand an Asylsuchenden (einschliesslich Schutzstatus S) stieg weiter an und lag Ende des Berichtsjahres bei 34'999 Personen. Dies sind rund 600 Personen mehr als Ende des Vorjahres. Das grösste Wachstum wurde bei den Personen mit Schutzstatus S verzeichnet. Der Kanton anerkennt die Anstrengungen, welche die Gemeinden leisten, und sieht die Herausforderungen, vor denen sie nach wie vor stehen. Der Kanton leistete bei den Unterkünften einen zusätzlichen Einsatz zur Entlastung der Gemeinden. So wurde unter anderem Anfang Dezember ein zusätzliches kantonales Zentrum in Zürich in Betrieb genommen und per Anfang Januar 2026 die Eröffnung eines weiteren kantonalen Zentrums in Winterthur vorbereitet. Vor diesem Hintergrund wurde die Senkung der Aufnahmequote für die Gemeinden per 1. Januar 2026 von 1,6% auf 1,5% möglich. Eine leichte Entlastung konnte bei den unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden festgestellt werden. Deren Zahl reduzierte sich um etwa 30% auf rund 400 Personen. Die Bewältigung der Herausforderungen im Asylwesen ist nach wie vor eine Verbundaufgabe. So bleibt es zentral, dass auf Bundesebene unter anderem die Frage des Schutzstatus S rasch geklärt, die Anzahl offener Gesuche abgebaut und Mehrfach- sowie Wiedererwägungsgesuche eingeschränkt werden.

Für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen: Kantonale Solidaritätsbeiträge und Zeichen
der Erinnerung

Der Kanton wird ab 2026 Solidaritätsbeiträge an Menschen ausrichten, die von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen durch Behörden im Kanton Zürich betroffen waren. Die Betroffenen erhalten einen einmaligen Beitrag von Fr. 25'000. Finanziert wird dies aus dem allgemeinen Staatshaushalt. Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat einen Rahmenkredit von 20 Mio. Franken, den dieser im Dezember des Berichtsjahres genehmigte (Vorlage 6019).

Der Kanton setzt sich auch an anderer Stelle für die Aufarbeitung von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 ein. So gewährte der Regierungsrat unter anderem der Interessengemeinschaft «Zeichen der Erinnerung» 2023 einen Beitrag für das gleichnamige Projekt (RRB Nr. 376/2023). Mit öffentlichen Informationstafeln soll am Ort des Geschehens aufgezeigt werden, was im Bereich der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vorgefallen ist. Im Berichtsjahr haben erste Gemeinden Informationstafeln aufgestellt.

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