Gesundheit
Geschäftsbericht 2025 15.04.2026
Mit der Pflegeheimbettenplanung ist die Grundlage für eine bedarfsgerechte, hochstehende und langfristig tragbare Langzeitpflege geschaffen worden. Weitere Schwerpunkte im Jahr 2025 bildeten die Anpassung der Hundegesetzgebung und die Überwachung und Eindämmung übertragbarer Krankheiten.
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Pflegeheimbettenplanung: bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und langfristig tragbare Langzeitpflege
Die Zürcher Pflegeheime leisten zusammen mit der ambulanten Pflege einen zentralen Beitrag an die Langzeitpflegeversorgung der Bevölkerung. Aufgrund des demografischen Wandels nimmt der Anteil der älteren Bevölkerung deutlich zu. Mit der Pflegeheimbettenplanung will der Kanton eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und langfristig tragbare Langzeitpflege sicherstellen. Er hat daher in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) und der Gesundheitskonferenz Kanton Zürich die Grundlagen für eine neue Pflegeheimbettenplanung erarbeitet. Unter der Leitung des GPV haben sich die 160 Zürcher Gemeinden eigenständig in 18 Versorgungsregionen organisiert. Die Versorgungsregionen und Gemeinden nehmen sowohl innerhalb des Projekts als auch in der künftigen Praxis eine wichtige Rolle ein. Der Regierungsrat hat im Januar des Berichtsjahres den provisorischen Versorgungsbericht sowie den Entwurf der Verordnung in die Vernehmlassung gegeben (RRB Nr. 1289/2024). Die Rückmeldungen fielen insgesamt positiv aus. Es zeigte sich, dass eine Verankerung in einer formell-gesetzlichen Grundlage erforderlich ist. Entsprechend wurden die Grundlagen nun auf Gesetzes- statt Verordnungsstufe verankert. Die diesbezügliche Änderung des Pflegegesetzes wurde im November des Berichtsjahres vom Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates verabschiedet (Vorlage 6055).
Eindämmung übertragbarer Krankheiten
Infektionskrankheiten kennen keine Grenzen; Migration, Reisen und klimatische Bedingungen begünstigen ihre Ausbreitung. Der Schutz der Bevölkerung vor ihnen ist eine zentrale kantonale Aufgabe mit zunehmender Bedeutung. Krankheitsausbrüche sind frühzeitig zu erkennen und wirksam einzudämmen. Dazu werden 54 meldepflichtige übertragbare Krankheiten und Erreger aktiv überwacht. Meldungen von Laboratorien, Spitälern sowie Ärztinnen und Ärzten werden laufend geprüft, priorisiert und epidemiologisch abgeklärt. Diese umfassende Überwachung ermöglicht die rasche Reaktion auf akute Ereignisse sowie die Beobachtung langfristiger Entwicklungen. Im Berichtsjahr gingen über 27'000 Meldungen ein; häufig gemeldet wurden Atemwegserkrankungen, sexuell übertragbare Infektionen sowie lebensmittelbedingte Infektionen. Zunehmende Aufmerksamkeit erforderten Masern und Legionellose. Bei Masern sind aufgrund bestehender Impflücken der rasche Zugang zu medizinischer Versorgung und gezielte Impfangebote besonders wichtig. Im Zusammenhang mit Legionellose spielt die Prävention durch fachgerechte Bewirtschaftung und Überwachung der Warm- und Kaltwassersysteme eine entscheidende Rolle.
Sicheres Zusammenleben von Mensch und Hund durch angepasste Hundegesetzgebung und Erweiterung der Rassetypenliste II
Verantwortungsvolle Hundehaltende und gut ausgebildete Hunde sind für die Sicherheit im öffentlichen Raum zentral. Nachdem das Bundesgericht im Frühling 2024 die Beschwerde gegen die revidierte Hundeverordnung abgewiesen hatte, traten das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung am 1. Juni des Berichtsjahres in Kraft (RRB Nr. 258/2025). Die Neuerungen vereinheitlichen die Ausbildungspflicht für Hundehaltende und verbessern gleichzeitig die Ausbildungsqualität. Ziel ist es, den sicheren Umgang zwischen Mensch und Hund im dichtbesiedelten Kanton zu fördern. Neu müssen Ersthundehaltende und solche, die seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, einen Theoriekurs mit abschliessender Prüfung absolvieren. Ausserdem müssen alle Hundehaltenden einen praktischen Ausbildungskurs von mindestens sechs Lektionen absolvieren. Im Zuge der Qualitätssicherung der Hundekurse müssen alle Hundeausbildenden eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Im Berichtsjahr wurde das Kurs- und Prüfungssystem aufgebaut und ein tierschutzgerechter, gewaltfreier Umgang mit Hunden festgelegt.
Zudem hat der Regierungsrat aufgrund zweier schwerer Beissvorfälle mit Kindern beschlossen, Rottweiler per 1. Januar des Berichtsjahres der Rassetypenliste II zuzuordnen. Das bedeutet ein generelles Halte- sowie Zuzugsverbot. Halterinnen und Halter, die bereits vor dem 1. Januar einen Rottweiler gehalten haben, hatten bis 30. Juni des Berichtsjahres Zeit, eine Haltebewilligung für ihren Hund zu beantragen.