Die von Unterversorgung betroffenen Bereiche stärken und die Versorgung durch ambulante, intermediäre und innovative Angebote weiter verbessern.

Umsetzung

Planmässig

Für die Stärkung der ärztlichen Grundversorgung wurden den Spitälern gestützt auf RRB Nr. 314/2023 höhere Beiträge an die ärztliche Weiterbildung in den Fachbereichen Allgemeine innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie entrichtet (Fr. 25 000 pro Jahr und Ärztin/Arzt statt Fr. 15 000). Zudem bewilligte der Regierungsrat mit den Beschlüssen Nrn. 421/2024 und 305/2024 zusätzliche Subventionen von bis zu 126 Mio. Franken für versorgungsnotwendige Sonderleistungen der Spitäler (unter anderem zur Förderung der Hausarztmedizin und für Pilotprojekte der aufsuchenden Versorgung) sowie für Massnahmen zur Umsetzung der Strategie Palliative Care. In der psychiatrischen Versorgung wurde das Angebot für Kinder und Jugendliche weiter ausgebaut.

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