Das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege ist am 1. Juli in Kraft getreten. Der Kanton setzt sein dazu erarbeitetes Konzept bereits um. Auf dessen Grundlage hat der Regierungsrat die kantonale Einführungsverordnung zum erwähnten Bundesgesetz erlassen (RRB Nr. 1324/2024). Zudem wurde die Auszahlung der Beiträge für Leistungen in der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen an die Betriebe vorbereitet.
Umsetzung
Planmässig