Durch Digitalisierung die vernetzte Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern der ambulanten und stationären Versorgung fördern sowie die administrative Belastung senken.

Umsetzung

Planmässig

Im Berichtsjahr wurde die Applikation «Elektronische Bewilligungen im Gesundheitswesen» eingeführt. Für die Ausbildungsverpflichtung von Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen wurde ein neuer digitaler Prozess entwickelt. Zudem wurde die erste nationale Spitaldatenerfassung über die Bundesplattform SpiGes (Spitalstationäre Gesundheitsversorgung) durchgeführt, die wesentlich auf den Vorarbeiten des Kantons für die Fall- und Betriebsdatenerhebung nach dem Once-only-Prinzip beruht. Die vernetzte Zusammenarbeit mit Spitälern und dem Verband Zürcher Krankenhäuser wurde weiter ausgebaut. Mit der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes (vgl. auch RRZ 4e) soll der Regierungsrat die Kompetenz zur Festlegung von Standards für den Datenaustausch zwischen Leistungserbringern erhalten.

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