Zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft spezifische Massnahmen umsetzen.
Verschiedene Veranstaltungen und Projekte trugen im Berichtsjahr zum Abbau von Zugangsbarrieren und zur gesellschaftlichen Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen bei. Dazu zählten die Arbeiten zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans Behindertenrechte wurde ein Instrument entwickelt, mit dem künftig die geschlechtersensible Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen unterstützt werden kann. Im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention (RRB Nr. 338/2021) wurden Massnahmen zur Verhinderung und Verringerung geschlechtsspezifischer Gewalt umgesetzt. Zudem wurden bestehende Angebote zur Gleichstellung am Arbeitsplatz und Austauschplattformen für KMU aufgebaut. Beratungen und Schulungen in Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes förderten die Teilhabe am Arbeitsleben. In verschiedenen Projekten wurde daran gearbeitet, die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Mit einer Studie wurde zudem geprüft, ob die gesamte Bevölkerung Zugang zu den Leistungen der Opferhilfe hat. Sie zeigte unter anderem auf, dass die Fachpersonen der Opferhilfe zu Themen einer inklusiven Opferhilfe und den Bedürfnissen verschiedener Zielgruppen geschult werden müssen. Schliesslich wurde im Berichtsjahr auf Nachfrage mehrerer Gemeinden ein Entlastungsangebot zur interkulturellen Begleitung und Vermittlung von Roma(-Familien) mit Schutzstatus S eingerichtet.
Umsetzung
Planmässig