Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie zur Stromerzeugung im kantonalen Richtplan festsetzen und bei konkreten Projekten die Energiewirtschaft durch günstige Rahmenbedingungen unterstützen.

Umsetzung

Planmässig

Die Vernehmlassung zur Änderung des Energiegesetzes zum kantonalen Plangenehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sowie die öffentliche Auflage der Richtplaneinträge für Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie sind erfolgt (RRB Nr. 689/2024).

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