Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie zur Stromerzeugung im kantonalen Richtplan festsetzen und bei konkreten Projekten die Energiewirtschaft durch günstige Rahmenbedingungen unterstützen.
Der Regierungsrat hat am 12. November den Antrag zur Teilrevision Energie des kantonalen Richtplans mit 19 Eignungsgebieten für die Nutzung der Windenergie an den Kantonsrat überwiesen (Vorlage 6060).
Umsetzung
Planmässig