Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie zur Stromerzeugung im kantonalen Richtplan festsetzen und bei konkreten Projekten die Energiewirtschaft durch günstige Rahmenbedingungen unterstützen.

Umsetzung

Planmässig

Über die Umsetzung wird erstmals mit dem Geschäftsbericht 2024 berichtet.

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