Wie wird Opfern geholfen?
Opfer von häuslicher Gewalt, erhalten Unterstützung von verschiedenen Stellen. Dazu gehören Opferberatungen, forensische Spurensicherung durch Forensic Nurses, Frauenhäuser und Schutzunterkünfte für Minderjährige. Diese Seite zeigt, wie viele Menschen solche Angebote nutzen und welche Formen von Hilfe in Anspruch genommen werden.
Brauchen Sie Hilfe?
Falls Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an eine der folgenden Stellen:
Beratung durch Opferhilfe
Die Opferberatungsstellen im Kanton Zürich sind für viele gewaltbetroffene Personen und ihre Angehörigen eine erste Anlaufstelle. Sie bieten soziale, psychologische und rechtliche Unterstützung. Auch Bekannte, Nachbarn oder Fachpersonen können sich melden, wenn sie von häuslicher Gewalt erfahren oder Unterstützung suchen. Die Zahl der Beratungsfälle hat in den letzten Jahren stark zugenommen – deutlich stärker, als allein wegen des Bevölkerungswachstums zu erwarten wäre. Über die Hälfte aller Beratungen betrifft häusliche Gewalt.
Mehr Opferberatungen
Ein Grund für die steigenden Zahlen ist, dass häusliche Gewalt heute früher erkannt wird und das Thema stärker im öffentlichen Bewusstsein steht. Zudem sind die Angebote der Opferhilfe heute bekannter, und Betroffene sowie ihr Umfeld sind eher bereit, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die steigenden Beratungszahlen deuten deshalb nicht nur auf mehr Meldungen hin, sondern auch darauf, dass die Unterstützung für Betroffene besser zugänglich ist.
Die meisten beratenen Personen sind Frauen
Die Zahl der Beratungsfälle bei häuslicher Gewalt ist sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Opfern und Angehörigen gestiegen. Etwa vier von fünf Beratungsfällen betreffen Frauen und Mädchen. Daran hat sich in den letzten Jahren wenig verändert.
Spurensicherung durch Forensic Nurses
Im Kanton Zürich werden Opfer sexueller oder häuslicher Gewalt in allen Spitälern mit Notfallstation medizinisch betreut. Für die forensische Spurensicherung können Spitäler den kostenlosen Aufsuchenden Dienst Forensic Nurses beiziehen. Diese speziell ausgebildeten Fachpersonen untersuchen und betreuen Betroffene und dokumentieren mögliche Spuren der Tat.
Zahlreiche Spurensicherungen bei häuslicher oder sexueller Gewalt
Der Aufsuchende Dienst Forensic Nurses betreut Betroffene, unabhängig davon, ob eine Anzeige bei der Polizei erfolgt. Sie sichern körperliche Spuren von Gewalt, die später als Beweismittel vor Gericht dienen können und eine spätere Anzeige erleichtern. Zudem vermitteln sie Betroffene für die Nachbetreuung an Opferberatungsstellen.
Seit Beginn des Betriebs im April 2024 hat der Aufsuchende Dienst Forensic Nurses hunderte Opfer betreut. In der Mehrheit der Fälle rückten die Forensic Nurses zur Untersuchung von Opfern aus. Ein grosser Teil der Betreuungen erfolgte zudem telefonisch, ohne dass ein Ausrücken notwendig war.
Unter den Ausrückfällen machen häusliche Gewalt und Sexualdelikte zusammen den grössten Teil aus. Bei Sexualdelikten wird jedoch nicht systematisch erfasst, ob sie innerhalb einer Beziehung oder ausserhalb stattfinden, weshalb eine eindeutige Zuordnung zur häuslichen Gewalt nicht möglich ist. Ein Teil dieser Fälle könnte dem Bereich der häuslichen Gewalt zuzuordnen sein. Dies hängt damit zusammen, dass die Forensic Nurses Spuren je nach Deliktart nach unterschiedlichen Protokollen sichern. Der Beziehungskontext steht dabei nicht im Vordergrund.
Frauenhäuser
Frauenhäuser bieten Schutz, Unterkunft, Beratung und Begleitung für Frauen und deren Kinder, die akut von Gewalt betroffen sind. Sie unterstützen Betroffene mit psychologischer, medizinischer, materieller und juristischer Hilfe. Viele der Schutzsuchenden sind Frauen mit Kindern. Der Eintritt ins Frauenhaus kann Tag und Nacht erfolgen; die Frauenhäuser sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar.
Steigende Zahl der Aufgenommenen
Jährlich nehmen die Zürcher Frauenhäuser mehrere hundert Gewaltbetroffene auf, Tendenz steigend. Derzeit sind rund zwei Drittel der aufgenommenen Frauen Mütter, meist begleitet von ihren Kindern. Kinder machen deshalb einen grossen Teil der Aufgenommenen aus, in den letzten Jahren oft mehr als die Hälfte. Die Zahl der Frauen ohne Kinder nimmt jedoch ebenfalls zu. Im Durchschnitt verbringen Frauen über einen Monat im Frauenhaus.
Gewalt meist in Paarbeziehungen
Die meisten Frauen erleben Gewalt in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften. Auch Gewalt durch Familienmitglieder kommt häufig vor. Seltener sind andere Kontexte wie Gewalt durch Drittpersonen oder in Abhängigkeitsverhältnissen. Insgesamt zeigt sich, dass der Grossteil der Frauen wegen häuslicher Gewalt Schutz im Frauenhaus sucht.
Schutzunterkünfte für Minderjährige
Kinder und Jugendliche sind häufig auch direkt von häuslicher Gewalt betroffen. Im Kanton Zürich bieten die Schutzunterkünfte Mädchenhaus, OKey und Schlupfhuus kurzfristigen Schutz und Begleitung für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt, Vernachlässigung oder anderen Krisensituationen betroffen sind.
Jugendliche grösste Gruppe
Die grosse Mehrheit der aufgenommenen Personen ist zwischen 14 und 17 Jahre alt, diese Altersgruppe macht rund zwei Drittel aller Aufnahmen aus. Jüngere Kinder und junge Erwachsene sind deutlich seltener vertreten. Viele der Aufgenommenen bleiben länger als einen Monat: Addiert man alle Aufenthalte, kommen die drei Einrichtungen zusammen auf über 9’500 Betreuungstage pro Jahr.
Gewalt als häufigster Unterbringungsgrund
Körperliche und psychische Gewalt sind die häufigsten Gründe, weshalb Kinder und Jugendliche Schutz suchen. Ebenfalls häufig sind eskalierte Familienkonflikte, bei denen die Situation zuhause so zugespitzt ist, dass ein vorübergehender Aufenthalt in einer der Schutzunterkünfte nötig wird. Vernachlässigung, sexuelle Gewalt und Zwangsheirat kommen seltener vor. Viele Kinder und Jugendliche erleben mehrere dieser Gewaltformen gleichzeitig.
Datengrundlage und Hinweise
Weitere Informationen zu den Daten finden Sie auf der Seite «Mehr zu den Zahlen»:
Weiterführende Ressourcen
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Montag, Mittwoch und Freitag: 9 bis 12 Uhr
Dienstag: 13 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr