Bauen im Ortsbild

Die Bauvorhaben in den Ortsbildern von überkommunaler Bedeutung beurteilen die Gemeinde und der Kanton. Seitens Kanton prüfen wir, ob sich die Bauvorhaben gut in das Ortsbild einordnen. Auf dieser Seite erläutern wir unsere Bewilligungspraxis. Sie richtet sich vor allem an Gemeinden, Planende und Bauherrschaften.

Wer baut, der gestaltet mit

Die Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung sind ein Teil unseres baukulturellen Erbes im Kanton Zürich. Wir wollen dieses bewahren und sorgfältig weiterentwickeln. Die Rahmenbedingungen für Vorhaben gibt die Bau-und Zonenordnung der Gemeinde vor – besonders der detaillierte Kernzonenplan und die dazugehörigen Vorschriften. Die Gemeinde prüft, ob das Vorhaben den Vorgaben der Bau- und Zonenordnung entspricht.

Ergänzend dazu beurteilen wir, ob das Vorhaben mit den Schutzzielen des kantonalen Ortsbildinventars vereinbar ist. Wir betrachten das Volumen, die Stellung, die Fassaden- und Dachgestaltung, die Farb- und Materialisierung sowie die Umgebungsgestaltung. Dabei geht es immer darum, ob die charakteristischen Merkmale eines Ortes aufgegriffen werden und so eine gute Einordnung in das Ortsbild gewährleistet ist.

Die Schutzziele des kantonalen Ortsbildinventars

Die Schutzziele stehen im Beschrieb des kantonalen Ortsbildinventars. Sie lauten in der Regel für alle Ortsbilder gleich.

  • Die Siedlungsanlage, das Bebauungsmuster und die strukturierenden Freiräume des Ortsbildes sind in ihrer vielfältigen Eigenart zu erhalten.
  • Bauliche Massnahmen an Gebäuden haben sich hinsichtlich Lage, Dimension, architektonischer Gestaltung und Materialwahl an der bestehenden Bausubstanz zu orientieren. Die bauliche Veränderung ortsbaulich prägender oder strukturbildender, nicht formell geschützter Gebäude setzt zusätzliche Kenntnisse über das jeweilige Objekt voraus, wie sie aus den Denkmalschutzinventaren ersichtlich sind.
  • Der Erhaltung und dem Charakter der Dachlandschaft ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.
  • Veränderungen von Strassen- und Platzräumen mit Einschluss der angrenzenden Vorplätze und Vorgärten (Erneuerung/Anpassung an neue Nutzungsbedürfnisse) sollen Massstäblichkeit, Materialien und Charakter der herkömmlichen Gestaltung berücksichtigen.
  • Vorgärten dürfen nicht durch Autoabstellplätze verdrängt werden; ausnahmsweise können sie unter Wahrung des Charakters in kleiner Zahl in bestehende Vor- und Hofplätze integriert werden.

In manchen Ortsbildaufnahmen gibt es zu den allgemeingültigen Schutzzielen zudem noch spezifische Schutzziele. Auch diese sind im Beschrieb des kantonalen Ortsbildinventars zu finden. Der Ortsbildbeschrieb sowie der Inventarplan sind im kantonalen GIS abrufbar.

Kriterien für die Auseinandersetzung mit dem Ort

Ortsbilder verändern sich und spiegeln den aktuellen Zeitgeist wider. Damit die Veränderungen sich mit dem Bestehenden gut vereinbaren lassen und die ortsbaulichen Qualitäten zum Tragen kommen, ist eine spezifische Auseinandersetzung mit dem Bestand und dem Ortsbild erforderlich. Folgende Kriterien helfen, die charakteristischen Merkmale eines Ortes zu identifizieren.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Unsere Ortsbilder weisen eine über Jahrhundert gewachsene Struktur auf, die jeweils für den Ort charakteristisch ist. Die Grösse und Stellung der Gebäude hängt stark mit der Siedlungsentwicklung des Ortes zusammen. Die bebaute Struktur gilt es zu bewahren und den Charakter des Ortes beizubehalten.

Bei einer Veränderung, wie einem Ersatzbau oder einem Neubau, ist die bestehende Stellung und das Volumen sowie die Gebäudeausrichtung zu berücksichtigen. Hierbei gilt es, die ortsübliche Bebauungsstruktur zunächst zu verstehen und die ortstypischen Merkmale zu identifizieren. Das kann die Setzung und Ausrichtung der Gebäude sein, die Geschossigkeit, die Trauf- und Firsthöhe, die Dachform, die Dachneigung, das Verhältnis zwischen bebauter und unbebauter Fläche, die Lage der Aussenräume, aber auch das Zusammenspiel und die Hierarchie von Haupt- und Nebenbauten.

  • Ist ein spezifisches Bebauungsmuster vorhanden? (Strassendorf, Zeilendorf, Haufendorf, Weiler,Streusiedlung)
  • Welche Bauweise ist gegeben? (Offene oder geschlossene Bauweise, Hofstrukturen)
  • Um welche Gebäudetypologie handelt es sich? (reines Wohngebäude, öffentliches Gebäude, Bauernhaus, Scheune, Schopf)
  • Welche Höhen (Firsthöhe, Traufhöhe), Breiten und Längen der Fassaden weisen die Gebäude auf?
  • Welche Dachform (Satteldach, Walmdach), Dachneigung und Firstrichtung (Giebel- oder traufständig) ist ortsüblich?
  • Wie ist das Verhältnis zwischen nicht bebauter zu bebauter Fläche?
  • Wie sind die Übergänge zum öffentlichen Raum, zur Nachbarschaft und zum Siedlungsrand gestaltet?
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Skizze zu Volumen und Stellung Quelle: Baudirektion, ARE

Die Fassade ist das Gesicht des Gebäudes. Sie bestimmt den ersten Eindruck und steht in direkter Verbindung zum öffentlichen Raum. Zusammen mit dem Volumen des Gebäudes und dem umliegenden Aussenraum prägt sie den Charakter des Ortsbildes.

Bei der Fassadengestaltung ist die architektonische Wirkung relevant. Dazu sollen die regionaltypischen Elemente einer Fassade und die entsprechende Gebäudetypologie aufgegriffen und in ein neues Konzept überführt werden. Bei Bedarf können die typischen Elemente zeitgemäss weiterentwickelt werden. Wichtig ist der sensible Umgang mit dem Bestand.

Der Charakter eines Bauernhauses kann beispielsweise erhalten bleiben, indem eine mehrheitlich geschlossene Fassade den Charakter eines Ökonomieteils aufgreift oder Fassadenöffnungen in einem muralen Wohnteil bewusst und regelmässig verteilt platziert werden.

Je nach Typologie lässt sowohl eine horizontale als auch eine vertikale Gliederung in der Fassade klar ablesen. Dabei ist der Eingang einladend und in den meisten Fällen zum öffentlichen Raum hin orientiert erkenntlich gestaltet. Auf den ersten Blick wirken Details wie Sprossen, Klappläden oder Fenstergewände nebensächlich. Doch genau diese Elemente entfalten eine grosse Wirkung.

  • Wie ist die Bauweise des Ortsbildes? (städtisch, ländlich, dörflich)
  • Um welche Gebäudetypologie handelt es sich?
  • Was sind die typischen Merkmale dieser Gebäudetypologie?
  • Wie unterscheiden sich die Geschosse voneinander? (Erd-, Voll- und Dachgeschoss)
  • Weisen die Fassaden strukturelle Gliederungen auf? (Sockel, Gesimse, Lisenen)  
  • Wie sind die Erdgeschosse typischerweise ausgebildet?
  • Wo sind die Eingänge am Gebäude?
  • Sind die Eingänge klar erkennbar und wodurch zeichnen sie sich aus?
  • Wie ist das Verhältnis von Fassadenöffnungen zu geschlossener Fläche?
  • Wie sind die Fenster angeordnet? (Reihe, vereinzelt, gleichmässig)
  • Welche Formate und Öffnungsart weisen die Fenster auf? (Grösse, Unterteilung)
  • Wie sind die Fenster ausgebildet? (Material, aussenliegende Sprossen, Gewände)
  • Welche Verschattungselemente sind ortstypisch? (Klappläden, Senkrechtmarkisen)
  • Wie sind Terrassen und Balkone in den Gebäuden integriert?
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Skizze zur Fassadengestaltung Quelle: Baudirektion, ARE

Die Dachlandschaften bringen das Bebauungsmuster zum Ausdruck und prägen unsere Ortsbilder. Sie werden einerseits im Ortsbild vom öffentlichen Raum und andererseits von der Ferne wahrgenommen. Nicht alle Dachlandschaften sehen gleich aus. Je nach Ortsbild und Gebäudetypologie ist die Dachlandschaft ohne oder mit Dachaufbauten gestaltet. Das können grosse, ruhige Satteldachflächen sein, aber auch vielfältige, komplexe Dachgeometrien aus Walm-, Mansard- und Satteldächern mit diversen Dachaufbauten. Früher kamen Ökonomiegebäude mit wenigen Öffnungen im Dach aus. Heute stellen sich mit den Umnutzungen und dem Ausbau dieser Gebäude und den geänderten Bedürfnissen der Bevölkerung neue Herausforderungen an die Dachgestaltung.

Je nach Ortsbild haben die Dächer ihre eigene Dachform, -neigung und -höhe. Zudem gibt es teils spezifische Elemente wie zum Beispiel das Klebdach. Typischerweise sind die Dächer mit Tonziegeln, wie zum Beispiel den Biberschwanzziegeln, eingedeckt. Je nach Region weisen die Dachaufbauten ortstypische Dachaufbauten auf, wie Schleppgauben oder Giebellukarnen. Zu viele Dachunterbrüche durch Dachflächenfenster, Lichtbänder oder Glasziegel können die Dachlandschaft in ihrer Wirkung beeinträchtigen.

  • Wie sind die Dächer im historischen Ortsbild ausgebildet? (Dachform, Dachneigung)   
  • Wie stark werden die Dächer vom öffentlichen Raum her wahrgenommen?
  • Haben die Dächer ortstypische Merkmale (z.B. Aufschieblinge, Klebdächer)
  • Welche Aufbauten weisen die Dächer auf? (Schleppgauben, Giebellukarnen)
  • Wie sind die Dachränder gestaltet? (Dachüberstand, der Ortgang, der First, die Traufe)
  • Welche Dacheindeckung weisen die Gebäude im Umfeld auf? (Ziegelart und -farbe)
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Skizze zur Dachgestaltung Quelle: Baudirektion, ARE

Farben und Materialien haben eine atmosphärische Wirkung. Jede Region besitzt eine charakteristische Farbgebung, die unter anderem durch den Einsatz von bestimmten Materialien entstanden ist. Natürliche Materialien, wie etwa Naturstein, Holz oder Lehm altern über die Jahre und verleihen dem Gebäude eine wirkungsvolle Patina (Oberfläche). Die Farbe des Putzes, der Holzfassade und anderen Elementen wie die Hauseingangstüre oder die Verschattungselemente wie Fensterläden oder Stoffstoren runden das stimmige Erscheinungsbild eines Gebäudes im Ortsbild ab.

Auch bei den Farben und Materialien geht es schlussendlich um die Auseinandersetzung mit dem Bestand. Der Einsatz von lokalen Materialien und Farben tragen zur guten Einordnung ins Ortsbild bei. Es gibt Gemeinden, die spezifisch für ihr Ortsbild eine Farbanalyse erstellen liessen.

Farbigkeit

  • Welche Farbtöne lassen sich an historischen Gebäuden im Ortsbild vorfinden?
  • Gibt es Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Bauten?
  • Welche Farbtöne weisen die Gebäudefassaden auf?
  • Weisen die Gebäude gestalterische Elemente auf?
  • Lassen sich Kontraste und Akzentuierungen erkennen? (Sockel, Tür, Fenstergewände, Dachuntersicht)

Materialien

  • Welche Materialien sind historisch überliefert und ortstypisch?
  • Welche Gebäudeteile sind verputzt und welche holzverschalt?
  • Welche Putzarten kommen vor? (Kellenwurf, Feinputz)
  • Mit welchen Materialien werden die einzelnen Elemente am Gebäude ausgeführt? (Spenglerarbeiten in Kupfer, Fensterrahmen in Holz usw.)
  • Welche Wirkung haben die Oberflächen? (glänzend, matt, rau)

Die Umgebung trägt nicht nur zur Einbettung des Gebäudes in das bestehende Siedlungsgefüge bei, sondern auch zur Qualität des öffentlichen Raums. Viele Ortsbilder sind an historischen Verkehrswegen oder strategisch gut gelegenen topografisch erhöhten Lagen oder an Gewässern entstanden. Dies prägt die heutigen Ortsbilder baulich und freiräumlich.

Die Umgebung in den Ortsbildern ist häufig ein verbindendes Element des Gebauten. Sie lässt sich wie ein gewobener Teppich vorstellen, welcher sich durch das Ortsbild zieht. Aussenräume können unterschiedlich ausgeprägt sein. Durchgrünte Aussenräume sind häufig offen und durchlässig. Sie ermöglichen ein Zusammenspiel und den Sichtbezug zwischen den Gebäuden und dem öffentlichen Raum. Plätze und Strassenräume sind gefasste Aussenräume. Sie entstehen durch die Setzung der Bauten und somit durch ihre Begrenzung.

Die Umgebung wird bespielt durch verschiedene, gestalterische Elemente wie einem Brunnen, einer Sitzgelegenheit oder einem Baum. In den ländlich geprägten Ortsbildern sind die grossen, zusammenhängenden Grünflächen, die teils als Obst- oder Bauerngarten gestaltet sind, charakteristisch. In den urban geprägten Ortsbildern sind es durch die Bebauung begrenzte Plätze. Einen besonderen Einfluss auf die Wirkung des öffentlichen Raums haben auch immer die Vorzonen und Vorbereiche. Sie bilden den Übergang vom Gebäude zum Strassenraum und gestalten das Ortsbild entscheidend mit.

Als die heutigen Ortsbilder entstanden sind, gab es das Bedürfnis für Parkplätze noch nicht. Die heute erforderlichen Stellplätze und Zufahrten für Autos sind in der Gestaltung der Ortsbilder ein fremdes, neu hinzugekommenes Element und flächenintensiv. Um ihre negative Auswirkung auf den öffentlichen Raum einzudämmen, sind sie so anzuordnen und zu gestalten, dass sie sich möglichst unauffällig in die Umgebung einfügen oder die Parkplätze im Gebäude integriert sind.

  • Was ist typisch am gestalteten Terrain? (fliessend, abgestuft)
  • Wo befinden sich bei den Wohnhäusern die Gärten?
  • Wie sind die Übergänge vom privaten zum öffentlichen Raum gestaltet?
  • Welche Sichtbezüge zwischen Bauten und Umgebung gibt es?
  • Wo sind Durchwegungen?
  • Welche Art von Vegetation ist ortsüblich
  • Lassen sich Obstwiesen, Staudenflächen oder traditionelle Heckenstrukturen vorfinden?
  • Wie sind die Oberflächen im Aussenraum gestaltet?
  • Wo können Parkplätze angeordnet werden, ohne die traditionelle Bauweise zu beeinträchtigen?

Allgemeingültige Gestaltungsgrundsätze - Bewilligungspraxis

Obwohl es in einem Ortsbild in erster Linie darum geht, die ortsspezifischen Merkmale zu ermitteln und weiterzuführen, gibt es auch allgemeingültige Gestaltungsgrundsätze, die in der Regel für alle Bauvorhaben gelten. Wir weisen darauf hin, dass die folgenden Hinweise eine Orientierung geben. Die abschliessende Beurteilung erfolgt immer im Einzelfall im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. 

Bauliche Themen

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Fenster bei historischen Wohnhäusern oder öffentlichen Bauten sind hochformatig, doppelflügelig, aus Holz und haben aussenliegende Sprossen. Sind bauliche Massnahmen bei einem solchen Gebäude geplant, stärkt es das einheitliche Erscheinungsbild, wenn diese Elemente wieder aufgenommen werden. Besonders wichtig sind der schlanke Rahmen und das Profil des Fensters. Bei Neubauten kann von den sehr klassischen Formaten abgewichen werden, jedoch sind zweiflüglige und hochrechteckige Fenster ein wesentliches ortstypisches Merkmal. Sprossen sind dann in der Regel unpassend; je nach Ortsbild und Situation kann ein Kämpfer ortstypisch sein. Auch bei Umbauten von ehemaligen Ökonomiebauten, die weiterhin den Charakter dieses Gebäudetyps mit einer Holzverschalung und eher wenigen Öffnungen beibehalten, sind Fenster zurückhaltend zu gestalten. Die Fensterrahmen ordnen sich mit einem dunklen Farbton in den Holzbau ein. Sprossen sind vor allem bei Umbauten muraler Gebäude notwendig. Sie sind aussen auf das Glas aufzusetzen, damit die dreidimensionale Wirkung bewahrt und der Gebäudetypologie Rechnung getragen wird. 

Fenstergewände gestalten die Fassade und sind für murale Bauten ein wichtiges ortstypisches Merkmal. Besonders gut zur Geltung kommen sie, wenn sie sich in der Materialisierung und in der Farbgebung von der Fassade abheben. Häufig zu finden sind im Kanton Zürich Fenstergewände aus Sandstein. Bei Neu- und Ersatzbauten sind Fenstereinfassungen in zeitgemässer Übersetzung zu entwerfen. 

Klapp- oder Holzschiebeläden, Rollläden und auch Stoffstoren sind Verschattungselemente, die sich ins Ortsbild gut einfügen. Wie bei den Sprossen spielt auch bei den Verschattungselementen der Gebäudetyp eine Rolle. Klappläden sind insbesondere bei muralen, historischen Bauten typisch. Rollläden sind eher bei Bauten aus dem Ende des 19. Jahrhundert in städtischen Gebieten oder bei Gewerbe zu finden. Stoffstoren stellen eine gute Alternative zu Klappläden bei Neubauten dar. Mit dem passenden Farbton akzentuieren sie die Fassade. Stoffstoren fügen sich auch harmonisch bei zu Wohnzwecken umgebauten ehemaligen Ökonomiebauten ein. Holzschiebeläden können eine Holzfassade stimmungsvoll ergänzen. Nicht bewilligungsfähig in den Ortsbildern sind Rafflammellenstoren. Sie werden als störendes Element wahrgenommen und beeinträchtigen die Fassaden.

Haustüren aus Holz fügen sich stimmig in das Fassadenbild ein. Durch eine dezente Gestaltung und Farbgebung können sie den Eingang hervorheben und die Adressbildung stärken. Glaseinsätze oder Glastüren sind nicht üblich. Ein ehemaliges Tor einer Scheune oder eines Ökonomieteils kann hervorragend als Eingang wiederverwendet und damit die Typologie des Gebäudes beibehalten werden. 

Eine offene Holzschalung kann grosse Fensteröffnungen kaschieren und dadurch den Charakter einer geschlossenen Holzfassade erzeugen. Besonders um den Charakter einer ehemaligen Scheune oder eines Ökonomieteils zu bewahren, ist eine offene Holzschalung gut geeignet. Die einzelnen Latten haben einen gewissen Abstand zueinander, so dass dennoch Licht ins Gebäude einfällt, aber die dahinterliegenden Fenster unauffällig sind. Auch eine gewisse Tiefe der Latten hilft der erwünschten Belichtung und Privatheit. 

Reklame fügt sich ins Ortsbild gut ein und kann das Zentrum eines Ortsbildes sogar mitgestalten, wenn diese aus gestalterischer Perspektive auf den Kontext eingeht. Dies ist in der Regel dann gegeben, wenn die Reklame direkt am Gebäude selbst angebracht ist und es sich um Eigenwerbung handelt. Mit der passenden Grösse, Position und Gestaltung wird sie Teil der Fassade und des Ortskerns. Sie darf nicht selbstleuchtend sein, damit die Atmosphäre eines Ortsbildes bewahrt bleibt und sie sich nicht gegenseitig konkurrenziert.

Balkone als Aufenthaltsraum oder hervorhebendes Gestaltungselement wurden erst im 19. Jahrhundert, v.a. in städtischen Gebieten, erstellt. Die heutigen Ansprüche an einen privaten Aussenraum sind mit den damaligen Merkmalen eines Balkons nicht kompatibel. Einzelne Balkone fügen sich dennoch ein, wenn sie in ihrer Dimension zurückhaltend und auf das Fassadenbild und -proportion abgestimmt geplant werden. Im rückwärtigen Bereich des Gebäudes ist dies meist unauffälliger als zur Strassenseite hin. Im ländlichen Kontext finden sich Balkone in der Regel in Form von Lauben. Sie sind traufseitig zu planen und dürfen nicht über den Dachvorsprung hinausragen. 

Jedes Ortsbild hat eine charakteristische Palette von Fassaden-, Dach- und Materialtönen, die das historisch gewachsene Erscheinungsbild einer bestimmten Region prägen. Diese Farbtöne leiten sich meist direkt aus den historisch vor Ort verfügbaren Rohstoffen ab. Es finden sich daher in erster Linie erdige und warme Farbtöne. Manche Gemeinden stärken dieses kollektive Erscheinungsbild über einen Farbfächer – beispielsweise Eglisau oder Winterthur. Fehlt diese Unterstützung, so wird die passende Farbe gefunden, in dem man sich die Farben der umliegenden, historischen Bauten anschaut. Wichtig ist, dass die Farbe nicht zu grell oder zu kalt und kein reines weiss ist, sondern eine gewisse warme Abtönung hat. Ungestrichene Holzfassaden ordnen sich besonders gut ins Ortsbild ein. Mit der Zeit bekommen sie eine natürliche, verwitterte Oberfläche (Patina).

Stein beim Sockel, verputzter Backstein oder Holz bei den Fassaden, Holz bei den Fenstern, Sprossen und Klappläden, Sandstein bei den Fenstergewänden, Stahl oder Holz bei den Balkongeländern und Tonziegel bei den Dächern sind die häufigsten ortstypischen Materialien bei Bauten im Ortsbild. Bei Neubauten ist eine angemessene Neuinterpretation der Materialien möglich. Beispielsweise kann der Sockel auch aus Beton ausgeführt werden oder Läden aus Metall. 

Übliche Dachaufbauten sind Giebellukarnen und Schleppgauben. Historisch betrachtet ist die Giebellukarne bei wichtigen Wohnhäusern üblich und vor allem im kleinstädtischen Kontext vorzufinden. Die Schleppgaube wurde bei ländlichen Bauten verwendet. Sie dienten der Lüftung des Dachstocks. Die Giebellukarne ragt aus der Dachlandschaft heraus und hebt das entsprechende Gebäude bzw. Gebäudeteil hervor. Die Schleppgaube ist aufgrund ihres niedrigen Aufbaus und flachen Dachneigung unauffälliger. Sie fügt sich zurückhaltender in die Dachlandschaft ein. Je nach Gebäudetyp und Ortsbild eignet sich eher die eine oder der andere Dachaufbau. Wichtig ist, dass nicht auf einem Dach beide Typen verwendet werden, um die Dachflächen ruhig zu erhalten. 

Ortsüblich sind unglasierte Tonziegel wie Biberschwanz- oder Falzbiberschwanzziegel, aber auch Mulden- oder Flachziegel in einem rötlichen oder bräunlichen Ton. Antik-Ziegel und glasierte Ziegel ordnen sich nicht in die Dachlandschaft ein. Auch ist auf die schmale ortsübliche Ausführung der Dachränder zu achten. Ortgangziegel sind ortsuntypisch und nicht bewilligungsfähig.

Dachflächenfenster unterbrechen die geschlossene Dachhaut. Sie sind entsprechend in geringer Anzahl und ruhig in die Dachfläche eingefügt werden. Dies kann erreicht werden, in dem immer die gleichen Formate gewählt und in der gleichen Höhe angeordnet werden. Das Dach bleibt in seinem Charakter erhalten, wenn die Dachflächenfenster sich auf den unteren Dachbereich beschränken. Es ist ausserdem darauf zu achten, dass die Dachflächenfenster ziegelbündig eingebaut werden. Ebenfalls sind Verschattungselemente frühzeitig mitzuplanen, damit sie auf den Einbau der Dachflächenfenster abgestimmt werden und möglichst ziegelbündig ausgeführt werden können. 

Energetische Themen

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Eine Aussendämmung bei bestehenden historischen Bauten haben den Nachteil, dass durch das «Mäntelchen» die charakteristischen Gestaltungselemente der Fassade nicht mehr sichtbar sind. Dies ist insbesondere bei Fachwerkbauten zu vermeiden. Aber auch bei anderen Bauten ist eine Innendämmung für das Ortsbild die bessere Lösung. Auch eignet sich ein Dämmputz. Bleibt es bei einer Aussendämmung, sind auch die Fenster nach aussen zu setzen, damit keine tiefen Löcher in der Fassade entstehen. Die Gewände müssen weiterhin ablesbar bleiben.  

Wärmepumpen sind in erster Linie im Gebäude, einem Nebengebäude oder im Garten aufzustellen, wo sie keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild haben. Wenn sie gut einsehbar vor dem Haus aufgestellt werden, können sie das historische Gebäude und den öffentlichen Raum beeinträchtigen. Kann die Einsehbarkeit nicht verhindert werden, so ist eine Holzkonstruktion notwendig, um die Wärmepumpe zu kaschieren. 

Für Klimaanlagen gilt wie für Wärmepumpen, dass sie im Gebäude, einem Nebengebäude oder im Garten aufzustellen sind, wo die Auswirkungen auf das Ortsbild minimiert werden können. Aufgehängte Klimaanlagen an Fassaden sind zu vermeiden.

Solaranlagen

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Ziel des Ortsbildschutzes ist es, den spezifischen Charakter der Dachlandschaft zu erhalten. Solaranlagen unterbrechen die homogene Dachlandschaft eines Ortsbildes. Je nach Grösse, Anordnung und Gestaltung werden sie sogar als Fremdkörper wahrgenommen. Es gibt daher Dachflächen, die so wichtig für das Ortsbild sind, dass keine Solaranlage möglich ist. Solaranlagen können aber auch so gestaltet sein, dass sie die Ziegelstruktur eines Daches nachahmen und somit ein möglichst unauffälliger Bestandteil des Daches werden.

Es gibt vier Hauptkriterien, um die Vereinbarkeit einer Solaranlage im Ortsbild zu beurteilen:

  • Die Lage des Gebäudes: Ist diese sensibel wie am Ortsbildrand oder im architekturhistorisch wichtigsten Teil des Ortsbildes?
  • die Bedeutung des Gebäudes: Wie wichtig ist das Gebäude für das Ortsbild? 
  • die Einsehbarkeit: Ist die Solaranlage vom öffentlichen Raum und bzw. oder aus der Ferne gut sichtbar oder liegt sie rückwärtig und entfaltet keine Wirkung im Ortsbild? 
  • die Eignung der Dachfläche: Wie praktikabel ist die Dachfläche für eine Solaranlage? Eignet sich das Dach gemäss Solarkarte für die Energiegewinnung? 

Solaranlagen sind in der Regel auf Dächern möglich, die nicht zu einer prägenden Strasse, zu einer Wegeverbindung oder zu einem wichtigen Platz ausgerichtet sind. 

In jedem Ortsbild gibt es unterschiedlich sensible Lagen. Von hoher Bedeutung für das Ortsbild sind Lagen, die eine besonders hohe architekturhistorisch intakte Bebauung aufweisen. In der Regel ist das der eigentliche Ortskern. Eine sensible Lage liegt auch vor, wenn in der Nähe des betroffenen Gebäudes viele Denkmalschutzobjekte vorhanden sind. Dies ist beispielsweise bei den wichtigsten Schutzobjekten des Ortsbildes wie der Kirche, des Gemeindehauses oder des Schulhauses gegeben. Sensibel können auch Lagen zum wichtigsten Strassenraum oder zum öffentlichen Platz sein. Dann sind die räumlichen Qualitäten des Ortsbildes betroffen. Ein Ortsbild hat häufig einen klar ablesbaren Siedlungsrand. Diese Ortsbildansicht stellt ebenfalls eine sensible Lage im Ortsbild dar.

Je bedeutsamer das Gebäude für das Ortsbild ist, desto wichtiger ist auch die dazugehörige intakte Dachgestaltung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Gebäude sehr alt und damit Teil der bauhistorischen Geschichte des Ortes ist, es sehr auffällig im Ortsbild steht und die typischen Merkmale der Bebauungsstruktur mitprägt oder wenn es ein Gebäude mit besonderer Nutzung betrifft. Dazu gehören beispielsweise öffentliche Gebäude. Die betroffenen Gebäude sind in der Regel im kantonalen Ortsbildinventar als prägend oder strukturbildend gekennzeichnet und können auch Denkmalschutzobjekte sein.

Die Einsehbarkeit der betroffenen Dachfläche ist entscheidend für die Vereinbarkeit einer Solaranlage im Ortsbild. Die Einsehbarkeit betrifft die Sicht vom öffentlichen Raum von fern und nah auf die betroffene Dachfläche. So kann es sein, dass die Dachfläche zwar von nahem nicht sichtbar ist, jedoch von der umliegenden Landschaft schon.  

Je weniger die Solaranlage gesehen wird, desto unproblematischer ist sie. Solaranlagen, die weder von der Nähe noch aus der Ferne einsehbar sind, sind in der Regel gut verträglich. 

Dachflächen eines Neubaus eignen sich besser als Dachflächen eines bestehenden Gebäudes. Hier kann die gute Integration der Solaranlage von Beginn an mitgeplant werden. Das System der Indachanlage ist problemlos, es müssen keine historischen Ziegel entfernt werden. Bei bestehenden Dächern sind die Dachflächen von An- und Nebenbauten meist unauffälliger als das Hauptdach. Sie gehören zu den untergeordneten Dachflächen im Ortsbild und weisen wenig bis keine Dachaufbauten auf.  

Grosse Dachflächen ohne Dachaufbauten oder Dachflächenfenster bieten sich ebenfalls an, da sich eine rechteckige, geschlossene Solaranlage besser auf ein Dach integriert als eine polygonale Form. Heikel sind auch jene Dachflächen, die mit historischen, möglicherweise sogar schützenswerten Ziegeln belegt sind. 

Dachflächen mit Ziegeln, welche aufgrund ihres Alters und ihrer damit verbundenen Patina den Charakter der Dachlandschaft mitprägen, eignen sich weniger für eine Solaranlage. 

Eine gut gestaltete Solaranlage führt dazu, dass sich diese unauffällig in die bestehende Dachfläche und in die Dachlandschaft des Ortsbildes integriert. Die Gestaltungsanforderungen unterscheiden sich darin, ob es sich um eine Indach- oder eine Aufdachanlage handelt und ob diese einen Teil des Daches einnimmt oder vollflächig geplant ist. Bei Indachanlagen ist das Ziel, die Module in die horizontale Ziegelstruktur zu integrieren und so das charakteristische Bild der Ziegeldächer zu erhalten. Sie können auch auf vorhandene Dachknicke oder Dachaufbauten reagieren. Bei Aufdachanlagen handelt es sich um ein zusätzliches Element auf dem Dach, welches den Bestand schont und einfacher wieder entfernt werden kann. Grundsätzlich sind Indachanlagen, sofern sie sich in die Ziegelstruktur eingliedern, mit den Zielen des Ortsbildschutzes gut vereinbar. Für den Denkmalschutz kommt eine Aufdachanlage eher in Frage, da bei diesen weniger in die bestehende Substanz eingegriffen wird.

Aufdachanlagen haben den Vorteil, dass sie als untergeordnete Elemente platziert werden können und auch wieder demontiert werden können, ohne dass Bausubstanz verloren geht. Sie bietet sich bei bestehenden Gebäuden an.

Damit Aufdachanlagen nicht zu sehr als zusätzliches, fremdes Element auf dem Dach wahrgenommen werden, müssen diese so nah wie möglich auf dem bestehenden Dach liegen und die Dachränder müssen klar ablesbar bleiben. Es handelt sich beim First, der Traufe und dem Ortgang und wichtige und raumwirksame Elemente des Daches und der Dachlandschaft.

Bei der Planung der Anlage sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: 

Anordnung auf der Dachfläche

  • Pro Dachfläche ist in der Regel nur eine Anlage möglich. 
  • Die Anlage ist als rechteckige und geschlossene Fläche auszuführen. Sie ist in erster Linie so anzuordnen, dass keine Dachaufbauten oder Dachflächenfenster die Anlage unterbrechen. Das Einbinden von Dachflächenfenstern in eine Aufdachanlage ergeben keine idealen Lösungen aufgrund des Höhenunterschiedes. 
  • Die Aufbauhöhe ist so niedrig wie möglich zu planen, idealerweise max. 12 cm 
  • Zwischen der Anlage und den Dachrändern (First, Traufe und Ortgang) sind mindestens zwei Ziegelreihen Abstand einzuhalten. Dies entspricht mind. 60 cm.  
  • Bei einer max. Aufbauhöhe von 12 cm kann auch eine Ziegelreihe oder min. 30 cm Abstand ausreichen.  
  • Bei einer grossen Anlage empfehlen wir, die Anlage so einzumitten, dass überall gleich grosse Abstände entstehen. Dies gewährleistet eine ruhige Anordnung auf dem Dach.

Hinweis zur Anordnung 

  • Die Anordnung der Solaranlage ist aufgrund der wesentlichen Merkmale des betroffenen Daches herzuleiten. Es ist zu analysieren, welche Elemente des Daches in der Nah- bzw. In der Fernwirkung wichtig und wahrnehmbar sind. Je nach dem kann es sinnvoll sein, die Anlage in der Nähe des Firstes oder an der Traufe zu platzieren.

Gestaltung

  • Die einzelnen Module der Solaranlage inkl. Rahmen müssen eine dunkle oder dem Dach angepasste, einheitliche Farbgebung aufweisen und nach dem Stand der Technik reflexionsarm sein. 
  • Die Unterkonstruktion ist dunkel und nicht glänzend auszuführen. 
  • Sind bei mehreren Dachflächen Anlagen geplant, so ist darauf zu achten, dass das gleiche Gestaltungsprinzip angewendet wird (u.a. gleiche Montageart, gleiche Ausrichtung der Module, gleiche Modulgrösse) und dabei die gleichen Dachtypen berücksichtigt werden (z.B. nur auf Hauptdach oder nur auf Dachaufbauten). 

Indachanlagen haben den Vorteil, dass die gesamte Dachfläche berücksichtigt werden kann und die Anlage in die Ziegelstruktur des Daches bestmöglich integriert werden kann. Somit kann auf komplexe Dächer mit Dachknicken reagiert werden und die Ausbildung von filigranen Dachrändern ist möglich. Vollflächige Solaranlagen wirken – insbesondere bei Dächern ohne Dachbauten – optisch häufig harmonischer als Teilflächen. Eine Indachanlage erfordert eine frühzeitige Planung. Sie ist bei Neubauten erforderlich und bietet sich bei umfassenderen Dachsanierungen an.

Eine vollflächige Indachanlage ersetzt vollständig die bestehende Dacheindeckung und führt zu einem ruhigen Erscheinungsbild. Handelt es sich nur um eine Teilfläche, so ist darauf zu achten, dass die Solaranlage und der Ziegelanteil bezüglich Struktur und Farbigkeit eine optische Einheit bilden.

Bei der Konzipierung der Anlage sind grundsätzlich folgende Anforderungen zu berücksichtigen: 

  • Die Anlage ist mit liegenden, kleinteiligen, rahmenlosen Modulen zu planen. Kleinteilig bedeutet, dass sie eine Grösse von maximal zwei Decklängen eines Ziegels entsprechen. Bei besonders sensiblen Dächern sind ziegelhohe Module erforderlich. Dies entspricht einer Decklänge eines Ziegels. 
  • Die Module müssen überlappend verlegt werden. 
  • Die Dachaufbauten und/oder Dachflächenfenster sind mit Blindmodulen einzubinden. 
  • Die Farbe der Module ist auf die Dachlandschaft abzustimmen.  
  • Die genauen Produktangaben sind im Farb- und Materialkonzept und/oder mit einem Produkteblatt anzugeben. 

Bei vollflächigen Indachanlagen, die sich auf eine Dachfläche beschränken, gelten zudem  folgende Anforderungen: 

  • Die Dachränder sind symmetrisch und schmal auszuführen.
  • Der Firstziegel ist zu erhalten.

Bei Indachanlagen, die einen Teil des Daches einnehmen, ist folgendes zu beachten:  

  • Es ist ein umlaufender Ziegelrand zu erhalten. Dies bedeutet, mind. eine Ziegellänge zu Traufe, First und Ortgang. Bei Teilflächen ist eine angepasste Farbigkeit sowie eine Eingliederung der Module in die horizontale Struktur  des Ziegeldaches besonders wichtig. 

Im Ortsbild sind in erster Linie geeignete Dächer zu berücksichtigen. Das Handwerk in den Ortsbildern umfasst meistens gemauerte oder gezimmerte Gebäude. Somit sind die Oberflächen und Materialien der Fassaden häufig verputzt oder mit Holz verschalt. Tektonische Elemente, die mit Solarmodulen umgesetzt werden können, gibt es wenig.

Eine Solaranlage an der Fassade ist denkbar, wenn es sich dabei um ein gestalterisches Element der Fassade handelt, beispielsweise ein Schiebeladen aus PV-Modulen. Eine gute Fassadengestaltung mit integrierten Solarmodulen ist bei Neubauten in der Regel einfacher zu erreichen als bei bestehenden Bauten. In jedem Fall sind für eine harmonische Fassadenintegration eine frühzeitige Planung und ein abgestimmtes farbliches Konzept erforderlich. 

Umgebungsgestaltung

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Bepflanzung ist ein integraler Bestandteil der Ortsbilder. Besonders grosse Hof-, Platz- und Strassenbäume sollen erhalten werden. Auch grüne Gärten mit wertvollem Baumbestand sind bei einem Um- oder Neubau zu berücksichtigen. Bei der Neupflanzungen ist darauf zu achten, dass die gewählten Arten einheimisch und standortgerecht sind. Neue Vorgartengestaltungen sollen eine Aufwertung für öffentlichen Raum sein, welcher von Fassade zu Fassade wahrnehmbar ist. Wir empfehlen hierfür Staudenmischpflanzungen, welche neben dem Ortsbild auch dem Klima und der Biodiversität dienen und auch einen guten Sichtschutz bieten. Immergrüne Bepflanzungen schmälern das Ortsbild aufgrund ihres dichten und stets gleichaussehenden Erscheinungsbildes und ihrer trennenden Wirkung. Sie sind zu vermeiden.

Zufahrten, Vorplätze oder Hofsituationen sind in der Regel differenziert mit Belägen wie kleinteiligen Pflästerungen mit gebrochenen Kanten oder Chaussierungen bzw. Kiesbelägen ortstypisch gestaltet. Asphalt ist zwar im Ortsbild häufig vorhanden, jedoch trägt dieser nicht zu einem qualitätsvollen Aussenraum bei. Auch Sickerasphalt oder Festkies ist minim und nur dort wo nötig einzusetzen.

Private Aussensitzplätze sind möglich, sie sind jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur grünen Umgebung zu planen und müssen sich darin unterordnen. Eine lineare Abschirmung durch eine Hecke ist zu vermeiden, da dadurch der durchfliessende Grünraum unnatürlich unterbrochen wird. Stattdessen können vereinzelte Sträucher Privatsphäre gewährleisten. Wird ein Sitzplatz durch eine Pergola ergänzt, so kann sich diese zurückhaltend einordnen, wenn diese filigran und nicht zu gross ist und berankt wird.

Niedrige Sockelmauern, Staketenzäune in Holz oder Schmiedeeisern finden sich in der Regel in den Ortsbildern besonders bei den Vorgärten. Sie sind transparent gestaltet und lassen Sichtbezüge zwischen dem öffentlichen und dem privaten Raum zu.

Umgebungsbauwerke, Mauern oder Stützmauern fügen sich ins Ortsbild gut ein, wenn sie als kleinteilige Trocken- oder Bruchsteinmauern aus regionaltypischem Stein sind. Auch Betonmauern aus Sicht-, Ort- oder Stampfbeton sind möglich. Wichtig ist, dass sie in der Höhe beschränkt sind, um nicht zu dominant im Ortsbild in Erscheinung zu treten. Steinblöcke, Eisenbahnschwellen oder Steinkörbe sind nicht möglich. 

Ein Sichtschutz als klassische Sichtschutzwand wirkt als fremdes und trennendes Element im Ortsbild. Solche Sichtschutzwände sind zu vermeiden. In vereinzelten Fällen, d.h. vor allem bei rückwärtigen Gärten, ist ein Sichtschutz in zurückhaltender Art und Weise möglich. Hier ist darauf zu achten, dass er auf eine max. Höhe von 1.40 m ab Oberkante zum öffentlichen Raum beschränkt ist. Zudem ist er halbtransparent, idealerweise mit versetzten vertikalen Holzlatten, zu gestalten. Dies gewährleistet, dass eine gestalterische Verwandtschaft mit ortsüblichen Staketenzäunen besteht, die relevanten Sichtbezüge im Ortsbild und die Übergänge der verschiedenen Aussenräume gewährleistet bleiben. Ein Sichtschutz lässt sich auch durch freiwachsende Hecken mit unterschiedlichen einheimischen Sträuchern herstellen. Diese tragen zudem zur Aufwertung des Aussenraumes bei. 

Aussenstellplätze sind in der Regel zusammengefasst in geringer Anzahl möglich. Es ist darauf zu achten, dass sie sich im Kontext unterordnen und unauffällig sind. Am besten lassen sich Aussenstellplätze integrieren, wenn sie in bestehende Hof- oder Vorplätze integriert werden, welche bereits befestigt sind. Bei der Standortwahl ist jedoch auch darauf Rücksicht zu nehmen, dass keine wichtigen Grünflächen, auch für die Erschliessung der Aussenstellflächen, beeinträchtigt werden.  

Offene Tiefgaragenrampen schmälern die räumlichen Qualitäten eines Ortsbildes, da sie mit grossen topographischen Veränderungen verbunden sind. Damit sich die Zufahrt gut einordnet, ist darauf zu achten, dass die Erschliessung ebenerdig ins Hauptgebäude, einen Anbau oder in ein Nebengebäude führt und die Rampe somit eingehaust ist. Je nach Situation kann auch ein Autolift erforderlich sein. 

Ein Spielplatz kann sich ins Ortsbild einfügen, wenn dieser sich mit dem Aussenraum vernetzt. Die Einbettung funktioniert gut, wenn natürliche Materialien wie Holz sowie unversiegelte Beläge sowie eine einheimische und standortgerechte Bepflanzung eingesetzt werden.

Glossar

In unserem Glossar finden Sie Erläuterungen rund um den Ortsbildschutz zu häufig verwendeten Begriffen. Die Liste hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern bietet Ihnen eine Unterstützung und wird nach Bedarf aktualisiert.

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Fachbegriffe des Glossars zum Bauen im Ortsbild Quelle: Baudirektion, ARE

Fachspezifische Begriffe

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Die ENHK ist eine unabhängige, ausserparlamentarische Fachkommission der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie berät den Bundesrat, Behörden und Gerichte in grundsätzlichen Fragen des Natur- und Heimatschutzes. Bei Projekten, die eine Bundesaufgabe darstellen und Objekte von nationaler Bedeutung beeinträchtigen könnten (wie ISOS), verfasst die ENHK offizielle fachliche Gutachten.

Die NHK ist eine offizielle Sachverständigenkommission des Regierungsrates. Sie berät den Kanton und die Gemeinden unabhängig in allen Fragen rund um den Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutz. Sie beurteilt die Auswirkungen von privaten und öffentlichen Bauvorhaben auf das Ortsbild von überkommunaler Bedeutung und verfasst dazu rechtlich relevante Gutachten.

Der SHS ist die grösste Non-Profit-Organisation im Bereich der Baukultur in der Schweiz. Der 1905 gegründete Verein versteht sich als eine vom Staat unabhängige Nichtregierungsorganisation, die sich für den Erhalt von historisch wertvollen Baudenkmälern, Landschaften und Ortsbildern stark macht. Als anerkannte Umweltorganisation besitzt der Verband das gesetzliche Beschwerderecht. Seit 1972 verleiht der Schweizer Heimatschutz den Wakkerpreis an Gemeinden, die ihre Ortsbild- und Siedlungsentwicklung auf besonders vorbildliche und nachhaltige Weise gestalten. Die nationale Geschäftsstelle befindet sich in der historischen Villa Patumbah in Zürich.

Ein Gutachten im Kontext des Schweizer Natur- und Heimatschutzes ist eine formelle, wissenschaftlich-fachliche Beurteilung, die die Auswirkungen eines Bauprojektes auf geschützte Objekte untersucht. Es dient Behörden und Gerichten als verbindliche Entscheidungsgrundlage.

Ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ist ein verbindliches Dokument. Gerichte und Behörden dürfen gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtes nur aus triftigen Gründen von den fachlichen Einschätzungen der Kommission abweichen. Es stuft die geplante Beeinträchtigung des Schutzobjektes fachlich als leicht, mittelschwer oder schwer ein. Bei einer schweren Beeinträchtigung und wenn eine ISOS-Direktanwendung vorliegt, darf das Projekt nur realisiert werden, wenn ein gleichwertiges, überwiegendes nationales Interesse vorliegt.

Ein Ortsbildinventar ist ein behördenverbindliches Verzeichnis, das wertvolle Siedlungen erfasst. Die Inventare, welche Bund, Kantone und Gemeinden führen, nehmen auf wissenschaftlicher Basis eine Auswahl vor und bezeichnen nur solche Objekte, die von besonderer Zeugniskraft sind. Inventare begründen zunächst eine Schutzvermutung. Die Inventare sind die Grundlage für eine qualitätsvolle Entwicklung, gerade weil sie den Charakter und die Identität eines Ortes aufzuzeigen. Die Aufgabe der Raumplanung ist es, die Schutzziele aus dem Inventar abzuleiten und diese mit der Richt- und Nutzungsplanung eigentümerverbindlich zu sichern.

Der Ortsbildschutz bezeichnet alle raumplanerischen und rechtlichen Massnahmen, die darauf abzielen, das Gesamtbild, die historische Struktur und den räumlichen Charakter einer Siedlung zu bewahren und qualitativ weiterzuentwickeln.

Im Kanton Zürich kann mit raumplanerischen Instrumenten wie einer Kernzone lediglich die Struktur der Bebauung und des Aussenraumes gesichert werden. Soll auch die Substanz geschützt werden, so ist zudem der Denkmalschutz erforderlich. Entsprechend überlagert sich bei schützenswerten Bauten der Ortsbildschutz mit dem Denkmalschutz.   

Während der Ortsbildschutz den gesamten Strassenraum und das Zusammenspiel von Gebäuden im Auge hat, blickt der Denkmalschutz ganz gezielt auf das einzelne Objekt und geht dabei oft bis tief in die bauliche Substanz. 

Ein Ensemble im Ortsbild beschreibt eine Gruppe von Gebäuden, Bauteilen und Freiräumen, die zusammen eine untrennbare gestalterische und historische oder nutzungsgeschichtliche Einheit bilden.

Beim Substanzschutz geht es darum, das konkrete historische Gebäude physisch zu erhalten. Der Kernfokus liegt darin, die materiellen Bauteile, der originalen Architektur, der Fassaden und Freiräume in ihrer historischen Ausprägung zu erhalten. Ziel ist es, den echten geschichtlichen und architektonischen Wert für die Nachwelt zu bewahren. Der Substanzschutz kann nur mit verbindlichen denkmalpflegerischen Schutzmassnahmen sichergestellt werden. 

Beim Strukturschutz wird primär das städtebauliche Gesamtgefüge geschützt. Dazu gehört das Siedlungsmuster, die Wegeführung und die Stellung und das Volumen der einzelnen prägenden Bauten. Ein Abbruch und anschliessender Neubau ist im Gegensatz zum Denkmalschutz möglich, sofern sich das neue Gebäude bezüglich Volumen, Stellung, Dachform und Proportionen lückenlos in die bestehende Struktur einfügt. Ziel ist es, das traditionelle Gepräge, der Rhythmus der Siedlung und die räumliche Identität des Ortsbildes zu bewahren, während die Substanz erneuert werden darf. 

Beim Erhalt des Charakters soll die eigene, unverkennbare Identität und Atmosphäre bewahrt werden. Es geht um das Zusammenspiel von Elementen, die das typische Gesicht eines Quartiers prägen. Dieses kann durch die wesentlichen Merkmale des ursprünglichen Erbauungsgrunds oder Nutzung resultieren, zum Beispiel grosse, durchfliessende Grünräume in einer Wohnsiedlung der 1950er-Jahre oder grosse Hallenfenster und Backsteinfenster in einem Industrieareal. Auch typische Materialien und Farben prägen den Charakter. Ebenso die typische Nutzung, zum Beispiel das lebendige Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten. 

Die Gebäudetypologie beschreibt im Ortsbildschutz die systematische Einteilung von Gebäuden nach ihren gemeinsamen architektonischen, konstruktiven und funktionellen Merkmalen. Die funktionale Typologie meint die Nutzung. Welchem Zweck diente die Bauform ursprünglich und wird diese wieder aufgegriffen? Die formale Typologie meint die Gestalt. Welche architektonischen Merkmale wiederholen sich im Ortsbild, zum Beispiel die Dachneigung, das Verhältnis von Fenster- zu Wandflächen, die Symmetrie der Fassade? Die konstruktive Typologie meint die Materialisierung. Wie und woraus wurde traditionell gebaut? Beispielsweise sind Ökonomiegebäude im Kanton Zürich in der Regel vertikal holzverschalt.

Auch die Umgebung weist eine eigene Typologie auf. Sie ist auf die Typologie der Gebäude abgestimmt. Bei einem Vielzweckbauernhaus beispielsweise findet sich vor dem Wohnteil ein begrünter Pflanzgarten, welcher in der Regel mit einem niedrigen Staketenzaun aus Holz oder Metall eingefriedet ist, während der Bereich vor dem Tenn und Stall chaussiert ist. In den rückwärtigen Bereichen finden sich traditionellerweise Obstwiesen.

Die Nahwirkung im Ortsbildschutz bezeichnet die visuelle, räumliche und gestalterische Wirkung eines Gebäudes aus der unmittelbaren Nähe. Sie beschreibt, wie ein Vorhaben vom öffentlichen Raum wie von direkt angrenzenden Strassen oder Plätzen aus wahrgenommen wird. Die Betrachtungsdistanz ist meist nur wenige Meter.

Die Fernwirkung bezeichnet die Einbindung eines Gebäudes in die grössere Silhouette des Ortes. Sie beschreibt, wie ein Vorhaben aus der Ferne, zum Beispiel aus der Landschaft, wahrgenommen wird. Die Betrachtungsdistanz ist meist mehrere hundert Meter oder Kilometer. 

Eine gute Einordnung bedeutet, dass sich ein Vorhaben harmonisch in das bestehende historische Gefüge eines Ortsteils einfügt, ohne dieses zu dominieren oder zu kopieren. Es geht um ein qualitätsvolles Weiterbauen am bestehenden Ort. Eine gute Einordnung schafft den Spagat zwischen zeitgemässer Architektur und dem Respekt vor dem historischen Kontext. Die gute Einordnung wird anhand von der Massstäblichkeit und Volumen, der Stellung und Ausrichtung, der Dachlandschaft und Silhouette, der Fassadengestaltung sowie der Materialisierung und Farbgebung beurteilt. Auch die Umgebungsgestaltung bildet ein zentrales Element für eine gute Einordnung.

Ortstypisch bezeichnet im Ortsbildschutz alle baulichen, gestalterischen und räumlichen Merkmale, die für eine bestimmte Region, Gemeinde oder ein Ortsbild charakteristisch und historisch gewachsen sind. Es ist die visuelle und konstruktive Identität eines Ortsbildes. Im Kanton Zürich finden sich regionale Unterschiede, welche sich in der Gebäude- und Umgebungstypologie zeigen. So finden sich beispielsweise in bäuerlich geprägten Ortsbildern regional unterschiedlich gestaltete Vielzweckbauernhäuser mit Zier- und Pflanzgärten, während sich in den von der Textilindustrie geprägten Ortsbildern des Oberlandes grossvolumige Industriebauten, Villen mit grosszügigen Gärten und einfache Kosthäuser antreffen lassen. 

Im Ortsbildschutz beschreibt die Körnigkeit die Massstäblichkeit eines Ortsteils. Sie gibt an, wie fein oder grob die einzelnen Bausteine – also die Gebäude und Grundstücke - in einem Quartier aneinandergereiht sind. Eine kleinkörnige Struktur besteht aus vielen kleinen Gebäuden auf engen, schmalen Parzellen. Es gibt dadurch eine von Haus zu Haus hohe Vielfalt an Fassaden. Sie kommt häufig in Altstädten vor und hat eine lebendige und abwechslungsreiche Wirkung.

In den ländlichen Ortsbildern finden sich in der ersten Bautiefe Hauptgebäude mit einer grösseren Körnigkeit und im rückwärtigen Raum kleinere Nebengebäude mit einer kleineren Körnigkeit.

Die Körnigkeit ist ein zentrales Element des Strukturschutzes und des Erhalts des Charakters. Der häufigste Konflikt im Ortsbild entsteht, wenn versucht wird, eine grobkörnige Nutzung in eine feinkörnige Struktur zu integrieren. Zum Beispiel, wenn drei kleine Gebäude abgebrochen werden und durch einen einzigen, langen Riegel ersetzt werden. Das neue Gebäude wirkt dann wie ein Fremdkörper, weil es den gewohnten Rhythmus des Strassenbildes sprengt. Auch mit der Umkehrung einer vorhandenen Struktur wie Hauptgebäude in der ersten Bautiefe und kleinere Nebengebäude in der zweiten Bautiefe hat den Verlust der typischen Körnigkeit zur Folge.

Damit sind die drei Dimensionen eines Bauwerks gemeint. Das Volumen ist die wichtigste Komponente des Strukturschutzes, da es die Dichte und den Massstab bzw. die Körnigkeit eines Quartiers physikalisch festlegt. Es umfasst die Länge, Breite, Höhe, die Geschossigkeit, die Dachform und die Vor- und Rücksprünge eines Gebäudes. Eine gute Einordnung gelingt, wenn das neue Volumen die Höhen (Trauf- und Firsthöhe) und Breiten der umliegenden historischen Gebäude respektiert.

Die Stellung eines Gebäudes bezeichnet im Ortsbildschutz seine räumliche Platzierung, Ausrichtung und Geometrie innerhalb des Grundstücks und im Verhältnis zur Umgebung. Während das Volumen bestimmt, wie gross ein Körper ist, regelt die Stellung, wie dieser Körper im Raum steht und wie er mit den Nachbarbauten, den Strassen und der Topografie interagiert. Sie ist ein fundamentaler Pfeiler des Strukturschutzes.

Aus der Stellung und Ausrichtung der Gebäude lässt sich auch die Dorftypologie ablesen. Die Stellung der Gebäude folgt häufig den vorzufindenden landschaftlichen Merkmalen, wie der Topografie, Flüssen oder Strassen. So ist die Bebauung strassenbegleitend (z.B. bei dem Strassendorf Flaach) oder parallel zum Bach ausgerichtet (Hettlingen, Wiesendangen und Rickenbach).

Aus der Stellung der Bauten resultieren die räumlichen Qualitäten eines Ortsbildes. Die städtebauliche Flucht führt beispielsweise zum Erhalt von klaren Strassen- und Platzräumen. Wird ein Neubau von dieser Flucht nach hinten versetzt, bricht die historische Raumkante ein und die Stellung ist gestört.

Das Verhältnis zur Topografie bezweckt den Respekt vor der natürlichen Landschaft. In Hanglagen wurden historische Gebäude fast immer mit dem Hang (parallel zu den Höhenkurven) oder rechtwinklig dazu gebaut. Eine diagonale oder schräge Stellung am Hang wirkt im Ortsbild sofort als Fremdkörper. 

Die Adressierung bezeichnet im Ortsbildschutz die Art und Weise, wie sich ein Gebäude gestalterisch und funktional zur Strasse oder zum Platz hin öffnet. Es geht darum, wo und wie das Gebäude sein »Gesicht” zeigt, wo sich die Haupteingänge befinden und wie das Haus signalisiert: »Hier bin ich, hier tritt man ein.” Zusammen mit der Stellung und der Nahwirkung bestimmt die Adressierung, ob ein Gebäude aktiv am öffentlichen Leben teilnimmt oder sich vom Ort abwendet.

In Ortsbildern folgt die Adressierung fast immer klaren Regeln, die für die Identität des Ortes entscheidend sind. Der Haupteingang ist die Visitenkarte und liegt traditionell häufig auf der repräsentativen Strassen- oder Platzseite. Er ist oft architektonisch betont, zum Beispiel durch ein Tor, eine Treppe oder ein Vordach. Die Nutzungshierarchie zeigt, dass das Erdgeschoss sich zum öffentlichen Raum öffnet. In den kleinstädtischen Ortsbildern befinden sich hier Läden, Werkstätten und Restaurants mit grossen Fensteröffnungen, während die privaten Wohnräume in den Obergeschossen liegen. Keine »toten Fassaden” zur Strasse, sondern zur Hauptstrasse zeigt das Gebäude Fenster, Türen und Leben.

Weil Strassen heute oft laut und verkehrsbelastet sind, neigen Architekten dazu, Wohn- und Aufenthaltsräume sowie Eingänge auf die ruhige Rückseite zu verlegen. Zum öffentlichen Raum hin entsteht dann eine fast fensterlose, abweisende Wand. Der Neubau kehrt damit gestalterisch der historischen Strasse den »Rücken” zu. Das zerstört den Wert des öffentlichen Raums.

Bei der Adressierung ist darauf zu achten, dass der Hauptzugang visuell von der öffentlichen Strasse aus erkennbar und zugänglich ist. Das Erdgeschoss ist als Nahtstelle zum öffentlichen Raum zusammen mit der Umgebungsgestaltung sorgfältig zu planen.

Das Farb- und Materialkonzept soll mit dem Baugesuch eingereicht werden. Erforderlich ist eine Darstellung aller prägenden Fassaden- und Dachelemente dargestellt, wie die Fassadenoberflächen, Dacheindeckungen, Fenstertypen, Fenstereinfassungen, Fensterbänke und Verschattungselemente. Das Farb- und Materialkonzept sollte ergänzend farbige Fassadenpläne aufweisen mit erläuternder Legende zur Veranschaulichung des Farb- und Materialkonzepts. Für Solaranlagen sind genaue Produktangaben erforderlich. 

Bei der Bemusterung vor Ort werden die zur Ausführung geplanten Produkte und Oberflächen als Einzelmuster vorgelegt oder direkt am Gebäude ausschnittsweise dargestellt. Abweichungen zum eingereichten Farb- und Materialkonzept sind vor der Bemusterung zu kommunizieren und als Varianten darzustellen.

Der Umgebungsplan macht Angaben zu Geländeveränderungen, Belägen, Mauern, Einfriedungen und der Bepflanzung. Er ist mit den Baugesuchsunterlagen einzureichen. Bei einer geplanten Tiefgarage sind auch Schnitte zum Aufbau und der beabsichtigten Bepflanzung darzustellen. Nebst der zu erwartenden Grösse der Bäume ist auch den Wurzelräumen frühzeitig Rechnung zu tragen.

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