Bauen im Ortsbild

Die Bauvorhaben in den Ortsbildern von überkommunaler Bedeutung beurteilen die Gemeinde und der Kanton. Seitens Kanton prüfen wir, ob sich die Bauvorhaben gut in das Ortsbild einordnen. Auf dieser Seite erläutern wir unsere Bewilligungspraxis. Sie richtet sich vor allem an Gemeinden, Planende und Bauherrschaften.

Wer baut, der gestaltet mit

Die Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung sind ein Teil unseres baukulturellen Erbes im Kanton Zürich. Wir wollen dieses bewahren und sorgfältig weiterentwickeln. Die Rahmenbedingungen für Vorhaben gibt die Bau-und Zonenordnung der Gemeinde vor – besonders der detaillierte Kernzonenplan und die dazugehörigen Vorschriften. Die Gemeinde prüft, ob das Vorhaben den Vorgaben der Bau- und Zonenordnung entspricht.

Ergänzend dazu beurteilen wir, ob das Vorhaben mit den Schutzzielen des kantonalen Ortsbildinventars vereinbar ist. Wir betrachten das Volumen, die Stellung, die Fassaden- und Dachgestaltung, die Farb- und Materialisierung sowie die Umgebungsgestaltung. Dabei geht es immer darum, ob die charakteristischen Merkmale eines Ortes aufgegriffen werden und so eine gute Einordnung in das Ortsbild gewährleistet ist.

Die Schutzziele des kantonalen Ortsbildinventars

Die Schutzziele stehen im Beschrieb des kantonalen Ortsbildinventars. Sie lauten in der Regel für alle Ortsbilder gleich.

  • Die Siedlungsanlage, das Bebauungsmuster und die strukturierenden Freiräume des Ortsbildes sind in ihrer vielfältigen Eigenart zu erhalten.
  • Bauliche Massnahmen an Gebäuden haben sich hinsichtlich Lage, Dimension, architektonischer Gestaltung und Materialwahl an der bestehenden Bausubstanz zu orientieren. Die bauliche Veränderung ortsbaulich prägender oder strukturbildender, nicht formell geschützter Gebäude setzt zusätzliche Kenntnisse über das jeweilige Objekt voraus, wie sie aus den Denkmalschutzinventaren ersichtlich sind.
  • Der Erhaltung und dem Charakter der Dachlandschaft ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.
  • Veränderungen von Strassen- und Platzräumen mit Einschluss der angrenzenden Vorplätze und Vorgärten (Erneuerung/Anpassung an neue Nutzungsbedürfnisse) sollen Massstäblichkeit, Materialien und Charakter der herkömmlichen Gestaltung berücksichtigen.
  • Vorgärten dürfen nicht durch Autoabstellplätze verdrängt werden; ausnahmsweise können sie unter Wahrung des Charakters in kleiner Zahl in bestehende Vor- und Hofplätze integriert werden.

In manchen Ortsbildaufnahmen gibt es zu den allgemeingültigen Schutzzielen zudem noch spezifische Schutzziele. Auch diese sind im Beschrieb des kantonalen Ortsbildinventars zu finden. Der Ortsbildbeschrieb sowie der Inventarplan sind im kantonalen GIS abrufbar.

Kriterien für die Auseinandersetzung mit dem Ort

Ortsbilder verändern sich und spiegeln den aktuellen Zeitgeist wider. Damit die Veränderungen sich mit dem Bestehenden gut vereinbaren lassen und die ortsbaulichen Qualitäten zum Tragen kommen, ist eine spezifische Auseinandersetzung mit dem Bestand und dem Ortsbild erforderlich. Folgende Kriterien helfen, die charakteristischen Merkmale eines Ortes zu identifizieren.

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Unsere Ortsbilder weisen eine über Jahrhundert gewachsene Struktur auf, die jeweils für den Ort charakteristisch ist. Die Grösse und Stellung der Gebäude hängt stark mit der Siedlungsentwicklung des Ortes zusammen. Die bebaute Struktur gilt es zu bewahren und den Charakter des Ortes beizubehalten.

Bei einer Veränderung, wie einem Ersatzbau oder einem Neubau, ist die bestehende Stellung und das Volumen sowie die Gebäudeausrichtung zu berücksichtigen. Hierbei gilt es, die ortsübliche Bebauungsstruktur zunächst zu verstehen und die ortstypischen Merkmale zu identifizieren. Das kann die Setzung und Ausrichtung der Gebäude sein, die Geschossigkeit, die Trauf- und Firsthöhe, die Dachform, die Dachneigung, das Verhältnis zwischen bebauter und unbebauter Fläche, die Lage der Aussenräume, aber auch das Zusammenspiel und die Hierarchie von Haupt- und Nebenbauten.

  • Ist ein spezifisches Bebauungsmuster vorhanden? (Strassendorf, Zeilendorf, Haufendorf, Weiler,Streusiedlung)
  • Welche Bauweise ist gegeben? (Offene oder geschlossene Bauweise, Hofstrukturen)
  • Um welche Gebäudetypologie handelt es sich? (reines Wohngebäude, öffentliches Gebäude, Bauernhaus, Scheune, Schopf)
  • Welche Höhen (Firsthöhe, Traufhöhe), Breiten und Längen der Fassaden weisen die Gebäude auf?
  • Welche Dachform (Satteldach, Walmdach), Dachneigung und Firstrichtung (Giebel- oder traufständig) ist ortsüblich?
  • Wie ist das Verhältnis zwischen nicht bebauter zu bebauter Fläche?
  • Wie sind die Übergänge zum öffentlichen Raum, zur Nachbarschaft und zum Siedlungsrand gestaltet?

Die Fassade ist das Gesicht des Gebäudes. Sie bestimmt den ersten Eindruck und steht in direkter Verbindung zum öffentlichen Raum. Zusammen mit dem Volumen des Gebäudes und dem umliegenden Aussenraum prägt sie den Charakter des Ortsbildes.

Bei der Fassadengestaltung ist die architektonische Wirkung relevant. Dazu sollen die regionaltypischen Elemente einer Fassade und die entsprechende Gebäudetypologie aufgegriffen und in ein neues Konzept überführt werden. Bei Bedarf können die typischen Elemente zeitgemäss weiterentwickelt werden. Wichtig ist der sensible Umgang mit dem Bestand.

Der Charakter eines Bauernhauses kann beispielsweise erhalten bleiben, indem eine mehrheitlich geschlossene Fassade den Charakter eines Ökonomieteils aufgreift oder Fassadenöffnungen in einem muralen Wohnteil bewusst und regelmässig verteilt platziert werden.

Je nach Typologie lässt sowohl eine horizontale als auch eine vertikale Gliederung in der Fassade klar ablesen. Dabei ist der Eingang einladend und in den meisten Fällen zum öffentlichen Raum hin orientiert erkenntlich gestaltet. Auf den ersten Blick wirken Details wie Sprossen, Klappläden oder Fenstergewände nebensächlich. Doch genau diese Elemente entfalten eine grosse Wirkung.

  • Wie ist die Bauweise des Ortsbildes? (städtisch, ländlich, dörflich)
  • Um welche Gebäudetypologie handelt es sich?
  • Was sind die typischen Merkmale dieser Gebäudetypologie?
  • Wie unterscheiden sich die Geschosse voneinander? (Erd-, Voll- und Dachgeschoss)
  • Weisen die Fassaden strukturelle Gliederungen auf? (Sockel, Gesimse, Lisenen)  
  • Wie sind die Erdgeschosse typischerweise ausgebildet?
  • Wo sind die Eingänge am Gebäude?
  • Sind die Eingänge klar erkennbar und wodurch zeichnen sie sich aus?
  • Wie ist das Verhältnis von Fassadenöffnungen zu geschlossener Fläche?
  • Wie sind die Fenster angeordnet? (Reihe, vereinzelt, gleichmässig)
  • Welche Formate und Öffnungsart weisen die Fenster auf? (Grösse, Unterteilung)
  • Wie sind die Fenster ausgebildet? (Material, aussenliegende Sprossen, Gewände)
  • Welche Verschattungselemente sind ortstypisch? (Klappläden, Senkrechtmarkisen)
  • Wie sind Terrassen und Balkone in den Gebäuden integriert?

Die Dachlandschaften bringen das Bebauungsmuster zum Ausdruck und prägen unsere Ortsbilder. Sie werden einerseits im Ortsbild vom öffentlichen Raum und andererseits von der Ferne wahrgenommen. Nicht alle Dachlandschaften sehen gleich aus. Je nach Ortsbild und Gebäudetypologie ist die Dachlandschaft ohne oder mit Dachaufbauten gestaltet. Das können grosse, ruhige Satteldachflächen sein, aber auch vielfältige, komplexe Dachgeometrien aus Walm-, Mansard- und Satteldächern mit diversen Dachaufbauten. Früher kamen Ökonomiegebäude mit wenigen Öffnungen im Dach aus. Heute stellen sich mit den Umnutzungen und dem Ausbau dieser Gebäude und den geänderten Bedürfnissen der Bevölkerung neue Herausforderungen an die Dachgestaltung.

Je nach Ortsbild haben die Dächer ihre eigene Dachform, -neigung und -höhe. Zudem gibt es teils spezifische Elemente wie zum Beispiel das Klebdach. Typischerweise sind die Dächer mit Tonziegeln, wie zum Beispiel den Biberschwanzziegeln, eingedeckt. Je nach Region weisen die Dachaufbauten ortstypische Dachaufbauten auf, wie Schleppgauben oder Giebellukarnen. Zu viele Dachunterbrüche durch Dachflächenfenster, Lichtbänder oder Glasziegel können die Dachlandschaft in ihrer Wirkung beeinträchtigen.

  • Wie sind die Dächer im historischen Ortsbild ausgebildet? (Dachform, Dachneigung)   
  • Wie stark werden die Dächer vom öffentlichen Raum her wahrgenommen?
  • Haben die Dächer ortstypische Merkmale (z.B. Aufschieblinge, Klebdächer)
  • Welche Aufbauten weisen die Dächer auf? (Schleppgauben, Giebellukarnen)
  • Wie sind die Dachränder gestaltet? (Dachüberstand, der Ortgang, der First, die Traufe)
  • Welche Dacheindeckung weisen die Gebäude im Umfeld auf? (Ziegelart und -farbe)

Solaranlagen unterbrechen die einheitliche und geschlossene Dachlandschaft eines Ortsbildes. Sie werden daher und aufgrund ihrer Materialisierung als Fremdkörper wahrgenommen. Die Einsehbarkeit der Dachfläche vom öffentlichen Raum spielt bei der Beurteilung der Verträglichkeit eine zentrale Rolle. Sofern es sich zudem um ein Inventar- oder Schutzobjekt handelt, kommen ergänzend zum Ortsbildschutz auch die Anforderungen des Denkmalschutzes hinzu. Folgende Fragen helfen herauszufinden, welche Dachfläche verträglich wäre.

  • Eignet sich das Dach gemäss Solarkarte für die Energiegewinnung?
  • Gibt es eine Dachfläche, die vom öffentlichen Raum nicht einsehbar ist?
  • Welche Dachfläche ist von der Ferne nicht einsehbar?
  • Welche Dachfläche des Gebäudes ist für das Ortsbild wichtig, welche weniger?
  • Welche Dachfläche ist gross und geschlossen und hat noch keine Dachaufbauten?
  • Welche Dachfläche weist keine Biberschwanzziegel auf?

Farben und Materialien haben eine atmosphärische Wirkung. Jede Region besitzt eine charakteristische Farbgebung, die unter anderem durch den Einsatz von bestimmten Materialien entstanden ist. Natürliche Materialien, wie etwa Naturstein, Holz oder Lehm altern über die Jahre und verleihen dem Gebäude eine wirkungsvolle Patina (Oberfläche). Die Farbe des Putzes, der Holzfassade und anderen Elementen wie die Hauseingangstüre oder die Verschattungselemente wie Fensterläden oder Stoffstoren runden das stimmige Erscheinungsbild eines Gebäudes im Ortsbild ab.

Auch bei den Farben und Materialien geht es schlussendlich um die Auseinandersetzung mit dem Bestand. Der Einsatz von lokalen Materialien und Farben tragen zur guten Einordnung ins Ortsbild bei. Es gibt Gemeinden, die spezifisch für ihr Ortsbild eine Farbanalyse erstellen liessen.

Farbigkeit

  • Welche Farbtöne lassen sich anhistorischen Gebäuden im Ortsbild vorfinden?
  • Gibt es Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Bauten?
  • Welche Farbtöne weisen die Gebäudefassaden auf?
  • Weisen die Gebäude gestalterische Elemente auf?
  • Lassen sich Kontraste und Akzentuierungen erkennen? (Sockel, Tür, Fenstergewände, Dachuntersicht)

Materialien

  • Welche Materialien sind historisch überliefert und ortstypisch?
  • Welche Gebäudeteile sind verputzt und welche holzverschalt?
  • Welche Putzarten kommen vor? (Kellenwurf, Feinputz)
  • Mit welchen Materialien werden die einzelnen Elemente am Gebäude ausgeführt? (Spenglerarbeiten in Kupfer, Fensterrahmen in Holz usw.)
  • Welche Wirkung haben die Oberflächen? (glänzend, matt, rau)

Die Umgebung trägt nicht nur zur Einbettung des Gebäudes in das bestehende Siedlungsgefüge bei, sondern auch zur Qualität des öffentlichen Raums. Viele Ortsbilder sind an historischen Verkehrswegen oder strategisch gut gelegenen topografisch erhöhten Lagen oder an Gewässern entstanden. Dies prägt die heutigen Ortsbilder baulich und freiräumlich.

Die Umgebung in den Ortsbildern ist häufig ein verbindendes Element des Gebauten. Sie lässt sich wie ein gewobener Teppich vorstellen, welcher sich durch das Ortsbild zieht. Aussenräume können unterschiedlich ausgeprägt sein. Durchgrünte Aussenräume sind häufig offen und durchlässig. Sie ermöglichen ein Zusammenspiel und den Sichtbezug zwischen den Gebäuden und dem öffentlichen Raum. Plätze und Strassenräume sind gefasste Aussenräume. Sie entstehen durch die Setzung der Bauten und somit durch ihre Begrenzung.

Die Umgebung wird bespielt durch verschiedene, gestalterische Elemente wie einem Brunnen, einer Sitzgelegenheit oder einem Baum. In den ländlich geprägten Ortsbildern sind die grossen, zusammenhängenden Grünflächen, die teils als Obst- oder Bauerngarten gestaltet sind, charakteristisch. In den urban geprägten Ortsbildern sind es durch die Bebauung begrenzte Plätze. Einen besonderen Einfluss auf die Wirkung des öffentlichen Raums haben auch immer die Vorzonen und Vorbereiche. Sie bilden den Übergang vom Gebäude zum Strassenraum und gestalten das Ortsbild entscheidend mit.

Als die heutigen Ortsbilder entstanden sind, gab es das Bedürfnis für Parkplätze noch nicht. Die heute erforderlichen Stellplätze und Zufahrten für Autos sind in der Gestaltung der Ortsbilder ein fremdes, neu hinzugekommenes Element und flächenintensiv. Um ihre negative Auswirkung auf den öffentlichen Raum einzudämmen, sind sie so anzuordnen und zu gestalten, dass sie sich möglichst unauffällig in die Umgebung einfügen oder die Parkplätze im Gebäude integriert sind.

  • Was isttypisch am gestalteten Terrain? (fliessend, abgestuft)
  • Wo befinden sich bei den Wohnhäusern die Gärten?
  • Wie sind die Übergänge vom privaten zum öffentlichen Raum gestaltet?
  • Welche Sichtbezüge zwischen Bauten und Umgebung gibt es?
  • Wo sind Durchwegungen?
  • Welche Art von Vegetation ist ortsüblich
  • Lassen sich Obstwiesen, Staudenflächen oder traditionelle Heckenstrukturen vorfinden?
  • Wie sind die Oberflächen im Aussenraum gestaltet?
  • Wo können Parkplätze angeordnet werden, ohne die traditionelle Bauweise zu beeinträchtigen?

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