Formulare für die Berechnung der STAF-Ermässigungen

Das kantonale Steueramt hat neue Formulare für die Berechnung der Ermässigungen gemäss Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF/SV 17) veröffentlicht.

Gestützt auf das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) sieht das kantonale Steuergesetz seit 1. Januar 2020 verschiedene Ermässigungen bei der Berechnung des steuerbaren Reingewinns von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften vor. Es sind dies die reduzierte Besteuerung der Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten (Patentbox; vgl. ZStB Nr. 64b.1), der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand (vgl. ZStB Nr. 65a.1) und der Abzug für Eigenfinanzierung (vgl. ZStB Nr. 65b.1). Für Gesellschaften, die nach bisherigem Recht als Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaften besteuert wurden, sind zudem Übergangsregelungen vorgesehen (vgl. ZStB Nr. 73.3 und ZStB Nr. 73.4). Schliesslich wird das steuerbare Eigenkapital um 90% ermässigt, soweit es auf Beteiligungen, Patente und Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt (vgl. ZStB Nr. 72.2).

Für die Berechnung und Deklaration dieser Ermässigungen und des sich daraus ergebenden steuerbaren Reingewinns und Eigenkapitals stellt das kantonale Steueramt auf seiner Homepage neu rechnende Formulare bzw. Hilfsblätter zur Verfügung. Diese tragen auch dem Beteiligungsabzug und der Entlastungsbegrenzung Rechnung.

Die Formulare können hier heruntergeladen werden.

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