Finanzielle Handlungsfähigkeit des Kantons mit einem Paket von Massnahmen sichern

Der Regierungsrat hat ein Paket von Massnahmen geschnürt, mit dem der Fehlbetrag beim mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung von derzeit rund 1,8 Milliarden Franken beseitigt werden kann. Damit kann der Kanton seinen finanziellen Handlungsspielraum in den nächsten Jahren zurückgewinnen und künftige Herausforderungen wie das Bevölkerungswachstum, die Unternehmenssteuerreform III und grosse Infrastrukturvorhaben auf der Basis eines guten Standards angehen.

Wird der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung über acht Jahre verfehlt, muss der Regierungsrat die Ausgaben überprüfen und dem Kantonsrat Massnahmen vorschlagen, um den Ausgleich wieder zu erreichen. So verlangen es Verfassung und Gesetz. Für die Periode von 2012 bis 2019 wird der Ausgleich um rund 1,8 Milliarden Franken verfehlt. Deshalb führt kein Weg an einem Massnahmenpaket vorbei. Bei der bereits letztes Jahr angeordneten Leistungsüberprüfung 2016 (Lü16) ist der Regierungsrat vom guten Stand des eingefrorenen Budgets 2015 ausgegangen und hat vor allem bei jenen Bereichen das Ausgabenwachstum verflacht, die für die Jahre bis 2019 eine starke Verschlechterung ihres Saldos vorsahen.

Drei Viertel der Massnahmen sind Aufwandminderungen

Das Paket umfasst insgesamt rund 125 Massnahmen (ohne Behörden und Rechtspflege) mit Verbesserungen, die von 100›000 Franken bis 130 Millionen Franken reichen. Rund zwei Drittel der gesamten Verbesserungen kann der Regierungsrat in eigener Kompetenz umsetzen; für etwa ein Drittel muss er die Behörden und die Rechtspflege dazu einladen oder dem Kantonsrat einen Beschlussesantrag vorlegen. Von den Massnahmen sind sämtliche Direktionen mit ihren selbständigen Anstalten sowie die Behörden und Gerichte betroffen. Bei den meisten Massnahmen handelt es sich um Aufwandminderungen, nämlich bei rund 76 Prozent. 12 Prozent sind auf höhere Steuererträge zurückzuführen – dies bei stabilem Staatssteuerfuss. Diesen will der Regierungsrat mit Blick auf die labile Wirtschaftssituation und die Attraktivität des Kantons als Wirtschaftsstandorts bei 100 Prozent belassen. Weitere 12 Prozent des Volumens des Massnahmenpakets resultieren aus Ertragssteigerungen.

Alle müssen am gleichen Strick ziehen

Mit dem Massnahmenpaket kann der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung 2013-2020 erreicht werden. In den Jahren 2019 und 2020 sind dazu Ertragsüberschüsse von rund 500 Millionen Franken nötig, um unter anderem die hohe Belastung des mittelfristigen Ausgleichs durch die BVK-Sanierung aufzufangen und um die im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform III nötige Handlungsfreiheit zurückzugewinnen. Der Kantonsrat ist durch die Verfassung an die Gesamtsumme der Vorschläge gebunden. Das heisst, dass er die Massnahmen in seinem Zuständigkeitsbereich – rund 495 Millionen Franken für die Jahre 2017 bis 2019 – in vollem Umfang umsetzen oder aber andere Massnahmen in entsprechender Höhe beschliessen muss.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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