Pharmazie

Apothekerinnen und Apotheker finden hier Informationen und Formulare zu Bewilligungen für ihre berufliche Tätigkeit.

Bewilligungen

Apothekerinnen und Apotheker benötigen für Ihre Tätigkeit im Kanton Zürich eine Berufsausübungsbewilligung. Hier finden Sie sämtliche Formulare dazu.

Berufliche Schweigepflicht

Gesundheitsfachpersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis: Sie sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.  

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Kantonale Heilmittelkontrolle

Adresse

Haldenbachstrasse 12
8006 Zürich
Route (Google)

 

Telefon

+41 43 258 61 00

Telefon

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16.30 Uhr

Freitag:
8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16 Uhr

E-Mail

heilmittelkontrolle@khz.zh.ch