Bewilligung für eine Vertretung in einer öffentlichen Apotheke beantragen
Anleitung
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Wer diese Bewilligung benötigt und weitere Informationen
In einer öffentlichen Apotheke wird gemäss Verordnung über die universitären Medizinalberufe (MedBV) eine Vertretung notwendig, wenn die verantwortliche Person innerhalb von 12 Monaten länger als 14 Wochen abwesend ist. Diese Bewilligung erteilt die Kantonale Heilmittelkontrolle.
Bewilligungen werden für längstens sechs Monate erteilt. Sie können aus wichtigen Gründen verlängert werden.
Voraussetzung
Gebühren
BewilligungPreis in FrankenNeuerteilung Vertretung 80 Verlängerung Vertretung 80 Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Gesuches kann bis zu 20 Arbeitstagen dauern.
Konsequenzen bei fehlender Bewilligung
Wer ohne Bewilligung tätig ist, muss gemäss Artikel 61 des Gesundheitsgesetzes (GesG) mit einer Busse von bis zu 50'000 Franken rechnen.
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Benötigte Unterlagen
- Kopie der Berufsausübungsbewilligung
- Personen mit ausserkantonalen Berufsausübungsbewilligungen: Kopie der Bewilligung und Certificate of Good Standing (Unbedenklichkeitserklärung) von jedem Kanton, in dem sie eine gültige Berufsausübungsbewilligung haben (nicht älter als 3 Monate)
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Gesuch einreichen
Sie können Ihr Gesuch auf drei Wegen einreichen:
Vorteile:
- online über Ihr Zürikonto,
- wie bisher online (nur noch für eine beschränkte Zeit verfügbar),
- per Post.
Neu: Über Ihr Zürikonto einreichen
Nutzen Sie schon jetzt den digitalen Weg der Zukunft.
- Loggen Sie sich mit AGOV ein. Dafür brauchen Sie ein AGOV-Konto mit Identifikationsprüfung. Wenn Ihnen das Konto oder die Prüfung noch fehlt, werden Sie automatisch weitergeleitet. Ihr Zürikonto wird automatisch erstellt, falls Sie noch keines haben.
- Sie gelangen ins Angebot «Elektronische Bewilligungsverfahren Gesundheitswesen». Wählen Sie das gewünschte Formular aus.
- Füllen Sie das Formular aus.
- Sie erhalten alle Antworten in Ihrem Zürikonto.
Wie bisher einreichen
Sie können das bisherige Formular für eine beschränkte Zeit weiter nutzen.
Per Post einreichen
Sie können das Formular weiter per Post einreichen. Dafür benötigen Sie folgendes Formular:
- Füllen Sie bitte die Unterlagen vollständig aus.
- Drucken Sie sie aus und unterschreiben Sie, wo nötig.
- Senden Sie uns alle Unterlagen in einem Couvert an folgende Adresse:
Kantonale Heilmittelkontrolle
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Wie es weiter geht
In der Regel erfolgt der Entscheid innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Haben Sei weitere Fragen? Wenden Sie sich telefonisch an +41 43 258 61 00 oder via E-Mail an heilmittelkontrolle@khz.zh.ch.
Kontakt
Kantonale Heilmittelkontrolle
Auskünfte
Montag bis Freitag:
8:00 bis 11.30 Uhr