Bewilligung zur Beschäftigung einer Apothekerin oder eines Apothekers unter Aufsicht beantragen

Anleitung

  1. Wer diese Bewilligung benötigt und weitere Informationen

    Wenn Sie im Kanton Zürich als fachlich eigenverantwortlich tätige Apothekerin oder Apotheker eine Apothekerin oder einen Apotheker unter Aufsicht beschäftigen möchten, benötigen Sie gemäss Medizinalberufegesetz eine Bewilligung. Diese Berufsausübungsbewilligung erteilt die Kantonale Heilmittelkontrolle.

    Voraussetzungen für die Neueinstellung einer unter Aufsicht tätigen Person

    Betrifft die unter Aufsicht tätige Person:

    • Apothekerdiplom
    • Eintrag im Medizinalberuferegister (MedReg)

    Weitere Gesuche

    Die Angaben zu den Voraussetzungen und Unterlagen beziehen sich auf ein erstmaliges Gesuch zur Berufsausübung als Apothekerin oder Apotheker unter Aufsicht. Mit diesem Formular können Sie aber auch folgende Gesuche stellen:

    • Erneuerung der Bewilligung
    • Bewilligung zur Vornahme von Impfungen

    Konsequenzen bei fehlender Bewilligung

    Wer ohne Bewilligung tätig ist, muss gemäss Artikel 61 des Gesundheitsgesetzes (GesG) mit einer Busse von bis zu 50'000 Franken rechnen.

    Gebühren

    Bewilligung
    Preis in Franken
    Unbefristete Tätigkeit unter Aufsicht 400
    Befristete Tätigkeit unter Aufsicht 200
    Verlängerung der befristeten Tätigkeit unter Aufsicht 80
    Übernahme eines Assistenzverhältnisses 80
    Vornahme von Impfungen 120

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung des Gesuches kann bis zu 20 Arbeitstagen dauern.

  2. Benötigte Unterlagen

    Je nach Gesuch müssen Sie andere Dokumente beilegen. Diese sind hier nach Gesuchsart aufgeschlüsselt.

    Neuanstellung einer unter Aufsicht tätigen Person

    • Kopie eines eidgenössischen oder ausländischen Apothekerdiploms
    • Bei ausländischem Apothekerdiplom: Kopie der eidgenössischen Anerkennungsbestätigung
    • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
    • Bei Zuzug aus dem Ausland: Strafregisterauszüge und polizeiliche Führungszeugnisse früherer Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaaten (letzte 10 Jahre)

    Erneuerung der Bewilligung

    • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)

    Bewilligung zur Vornahme von Impfungen

    • Fähigkeitsausweis FPH «Impfen und Blutentnahme» oder gleichwertiger Abschluss
  3. Gesuch einreichen

    Grund des Gesuchs
    Grund des Gesuchs

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Zusätzlich Bewilligung zur Vornahme von Impfungen erlangen

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Fachlich eigenverantwortliche/r Apotheker/in
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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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      +41 __ ___ __ __ Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

      Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

      Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

      Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

      Unter Aufsicht tätige Medizinalperson
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      Wohnadresse

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      Wohnadresse

      Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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        Angaben zur Tätigkeit
        Anstellungsverhältnis

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        TT.MM.JJJJ

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        Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

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        in Prozenten

        TT.MM.JJJJ

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        Beilagen
        Haben Sie das Apothekerdiplom in der Schweiz erworben?

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        Eidgenössisches Apothekerdiplom

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        Ausländisches Apothekerdiplom

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        Anerkennungsbestätigung des ausländischen Apothekerdiploms

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        Fähigkeitsausweis FPH "Impfen und Blutentnahme" oder gleichwertiger Abschluss

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        Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister

        Kopie, nicht älter als 3 Monate

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        Bei Zuzug aus dem Ausland: Strafregisterauszüge/polizeiliche Führungszeugnisse früherer Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaaten (der letzten 10 Jahre)

        Kopie, nicht älter als 3 Monate

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        Bestätigung

        Dies ist ein Pflichtfeld.

        Vielen Dank.

        Wir danken Ihnen für die Einreichung des Bewilligungsgesuchs. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bei Vollständigkeit der Unterlagen bis zu 20 Arbeitstage beanspruchen kann.

        Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

        Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

        Dies ist ein Pflichtfeld.

        Falls Sie das Formular lieber mit einer PDF-Software oder ausgedruckt ausfüllen möchten, können Sie es hier herunterladen:

        Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an folgende Adresse:

        Kantonale Heilmittelkontrolle

        Adresse

        Haldenbachstrasse 12
        8006 Zürich
        Route (Google)
        Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden

         

      • Wie es weiter geht

        In der Regel erfolgt der Entscheid innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Vielen Dank für Ihre Geduld.

        Haben Sei weitere Fragen? Wenden Sie sich telefonisch an +41 43 258 61 00 oder via E-Mail an heilmittelkontrolle@khz.zh.ch.

      Kontakt

      Kantonale Heilmittelkontrolle

      Adresse

      Haldenbachstrasse 12
      8006 Zürich
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      Telefon

      +41 43 258 61 00

      Auskünfte

      Montag bis Freitag:
      8:00 bis 11.30 Uhr 

      E-Mail

      heilmittelkontrolle@khz.zh.ch