Zulassung zur Tätigkeit als OKP-Leistungserbringer beantragen
Anleitung
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Wer diese Zulassung benötigt und weitere Informationen
Voraussetzungen und Erläuterungen
Für die Zulassung als Leistungserbringer zur Tätigkeit zu Lasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist eine gültige Bewilligung zur fachlich eigenverantwortlichen Tätigkeit als Apothekerin bzw. als Apotheker im Kanton Zürich vorausgesetzt.
Wenn Sie nicht über eine solche Bewilligung verfügen, reichen Sie bitte zusätzlich das folgende Gesuch ein:
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Zulassungsgesuches kann bis zu 20 Arbeitstage dauern.
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Gesuch einreichen
Sie können Ihr Gesuch auf drei Wegen einreichen:
Vorteile:
- online über Ihr Zürikonto,
- wie bisher online (nur noch für eine beschränkte Zeit verfügbar),
- per Post.
Neu: Über Ihr Zürikonto einreichen
Nutzen Sie schon jetzt den digitalen Weg der Zukunft.
- Loggen Sie sich mit AGOV ein. Dafür brauchen Sie ein AGOV-Konto mit Identifikationsprüfung. Wenn Ihnen das Konto oder die Prüfung noch fehlt, werden Sie automatisch weitergeleitet.
- Sie gelangen ins Angebot «Elektronische Bewilligungsverfahren Gesundheitswesen». Wählen Sie das gewünschte Formular aus.
- Füllen Sie das Formular aus.
- Sie erhalten alle Antworten in Ihrem Zürikonto. Ihr Züriktonto wird automatisch erstellt, falls sie noch keines haben.
Wie bisher einreichen
Sie können das bisherige Formular für eine beschränkte Zeit weiter nutzen.
Per Post einreichen
Sie können das Formular weiter per Post einreichen. Dafür benötigen Sie folgendes Formular:
- Füllen Sie bitte die Unterlagen vollständig aus.
- Drucken Sie sie aus und unterschreiben Sie, wo nötig.
- Senden Sie uns alle Unterlagen in einem Couvert an folgende Adresse:
Kantonale Heilmittelkontrolle
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Wie es weiter geht
In der Regel erfolgt der Entscheid innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Haben Sei weitere Fragen? Wenden Sie sich telefonisch an +41 43 258 61 00 oder via E-Mail an heilmittelkontrolle@khz.zh.ch.
Kontakt
Kantonale Heilmittelkontrolle
Auskünfte
Montag bis Freitag:
8:00 bis 11.30 Uhr