Kinder- und Jugendheime
Das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) bewilligt und beaufsichtigt Kinder- und Jugendheime sowie den Wohnbereich der Schulheime. Der Kanton bestellt die Angebote mittels Leistungsvereinbarungen und finanziert die anrechenbaren Kosten.
Inhaltsverzeichnis
Bewilligung und Aufsicht
Sämtliche Informationen, ob für eine erstmalige Bewilligung oder eine Bewilligungserneuerung, finden Sie hier:
Vorlage Stellenplan
Für die Berechnung des Stellenplans stellen wir Ihnen eine Vorlage zur Verfügung. Die Berechnung zeigt Ihnen, wie viel Betreuungspersonal Sie mindestens anstellen müssen, um die Bewilligungsvoraussetzungen zu erfüllen. Im Rahmen der Leistungsvereinbarung können je nach Zielgruppe und bewilligtem Konzept zusätzliche Stellen finanziert werden. Informationen zur Berechnung finden Sie in der Vorlage auf dem Blatt «Erläuterungen».
Die Vorlage dient Ihnen als Orientierungshilfe und bildet nicht die Grundlage für verbindliche neue Stellenpläne. Weiter weisen wir Sie darauf hin, dass die bestehenden Bewilligungen bis zu deren Ablauf auch über das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) hinaus gültig bleiben.
Aufsichtsbesuche
Mindestens alle zwei Jahre werden Aufsichtsbesuche durchgeführt, um die Qualität der pädagogischen Arbeit und die Voraussetzungen für die Bewilligung zu überprüfen.
Sollten bei den Aufsichtsbesuchen Unklarheiten, Hinweise auf operative Mängel, Verdacht auf Unregelmässigkeiten oder auf mangelnde Umsetzung der pädagogischen Konzepte entstehen, werden Massnahmen festgelegt bzw. Auflagen verfügt.
Besondere Vorkommnisse
Alle besonderen Vorkommnisse, die die Gesundheit oder die Sicherheit der Minderjährigen betreffen, insbesondere schwere Krankheiten, Unfälle und Todesfälle, müssen der Abteilung Trägerschaften umgehend gemeldet werden.
Leistungsvereinbarungen
Das AJB schliesst mit den Leistungserbringenden von ergänzenden Hilfen zur Erziehung mehrjährige Leistungsvereinbarungen ab. Im Bereich der Heimpflege wird zwischen mehrjährigen Rahmenvereinbarungen und Jahreskontrakten unterschieden.
Die Rahmenvereinbarung regelt insbesondere die Art der Leistungen und deren Abgeltung. Weiter werden Entwicklungsschwerpunkte zur Leistungserbringung und die Berichterstattung vereinbart.
In den Jahreskontrakten werden unter anderem die konkrete Leistungsmenge bestellt und die für die Leistungserbringung erforderlichen
- Stellen,
- die Leistungsabgeltung,
- die Höhe der jeweiligen Fixtarife und
- Themen des Qualitätsmanagements
vereinbart.
Berichterstattung zur Leistungsvereinbarung
Wir überprüfen die Umsetzung der Rahmenvereinbarung alle zwei Jahre im Rahmen eines Controllinggesprächs mit Ihnen.
Die jährliche Berichterstattung erfolgt bis zum 30. April des Folgejahres. Sie umfasst insbesondere einen Bericht über den Geschäftsgang, die revidierte Jahresrechnung der Trägerschaft und den Bericht einer unabhängigen Revisionsstelle.
Im letzten Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erstatten die Trägerschaften einen strategischen Bericht. Der Fokus liegt auf den Entwicklungsschwerpunkten und den Ergebnissen des Qualitätsmanagements.
Anbieterverzeichnis
Finanzierung
Die Abgeltung im Bereich der Heimpflege erfolgt nach Anrechnung von Kosten und Erlösen und wird für die einzelnen Anbietenden in den Jahreskontrakten geregelt.
Die Kostenrechnung und damit verbunden die Buchführung müssen sich nach der IVSE-Richtlinie LAKORE richten und nach dem Kontenplan von CURAVIVA 2021 erfolgen.
Allgemeine Unterlagen für Heimpflege-Anbietende mit Leistungsvereinbarung
Der Einreihungsplan gilt für das Personal in Kinder- und Jugendheimen, Schulheimen, Sonderschulen sowie Spitalschulen und VBH-Schulen (vorübergehende Beschulung in Heimpflegeangeboten). Er dient als Orientierungsgrösse, um die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Besoldung einzuhalten.
Schlussrechnung 2022
- Download Begleitschreiben zur Berichterstattung 2022 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 142 KB
- Download Schlussrechnung 2022 (BAB) XLSX | Deutsch | 47 KB
- Download Hinweise BAB PDF | 9 Seiten | Deutsch | 136 KB
- Download Investitionsmeldeformular 2022 XLSX | Deutsch | 203 KB
- Download Hinweise Investitionsmeldeformular PDF | 3 Seiten | Deutsch | 142 KB
- Download Formular zur Erfassung des Personals 2022 (PERS) XLSX | Deutsch | 272 KB
- Download Hinweise PERS PDF | 4 Seiten | Deutsch | 110 KB
- Download Wegleitung Abgeltung Heimpflege gemäss KJG PDF | 13 Seiten | Deutsch | 747 KB
Bauvorhaben und Anschaffungen
Bei Anbietenden mit Leistungsvereinbarung im Bereich Heimpflege müssen Bauvorhaben ab 100’000 Franken und Anschaffungen ab 30’000 Franken vorgängig durch das AJB genehmigt werden. Sie werden in der Rahmenvereinbarung im Sinne einer Investitionsplanung festgehalten.
- Download Leitfaden zu Bauvorhaben und Anschaffungen für Sonderschulen, Spitalschulen sowie Kinder- und Jugendheime PDF | 52 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Anschaffungen PDF | 4 Seiten | Deutsch | 559 KB
- Download Grundsätzlicher Bedarf PDF | 4 Seiten | Deutsch | 525 KB
- Download Raumbedarf PDF | 4 Seiten | Deutsch | 524 KB
- Download Vorprojekt PDF | 4 Seiten | Deutsch | 114 KB
- Download Projekt PDF | 4 Seiten | Deutsch | 112 KB
- Download Bauabrechnung PDF | 4 Seiten | Deutsch | 114 KB
Bitte reichen Sie das Gesuch per E-Mail ein:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Trägerschaften – Controlling
Tel. 043 259 97 93
controlling.traegerschaften@ajb.zh.ch
Betriebsbeiträge des Bundesamtes für Justiz
Im Kanton Zürich erhalten 37 Heime (inkl. Massnahmenzentrum Uitikon) Betriebsbeiträge des Bundesamtes für Justiz (BJ).
Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
Das AJB ist zuständig für Fragen rund um die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) im Bereich der Kinder-, Jugend- und Schulheime (Bereich A) sowie Angebote der externen Sonderschulung (Bereich D). Es bearbeitet Gesuche um Kostenübernahmegarantien (KÜG) für die Unterbringung von Zürcher Kindern und Jugendlichen in ausserkantonalen IVSE-Einrichtungen.
Bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen aus anderen Kantonen in Zürcher Kinder- und Jugendheimen arbeitet das AJB mit den IVSE-Verbindungsstellen der Wohnkantone zusammen.
IVSE anerkannte Einrichtungen im Kanton Zürich senden das Gesuch für Kostenübernahmegarantie vor der Aufnahme einer Person mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons in dreifacher Ausführung an:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Fallfinanzierung
Dörflistrasse 120
8090 Zürich
info.ivse@ajb.zh.ch
Telefon 043 259 96 96
IVSE-Formulare
- Download Gesuch für Kostenübernahmegarantie DOC | Deutsch | 206 KB
- Download Austritts- bzw. Mutationsmeldung für platzierte Kinder und Jugendliche PDF | 1 Seiten | Deutsch | 303 KB
- Download Berechnung der Brutto- bzw. Nettotageskosten für die Abrechnung von ausserkantonalen Kindern und Jugendlichen XLSX | Deutsch | 33 KB
- Download Vorlage zur Erstellung der Restdefizitabrechnung für ausserkantonale Kinder und Jugendliche in IVSE-anerkannten Zürcher Einrichtungen. XLSX | Deutsch | 33 KB
Newsletter Ergänzende Hilfen zur Erziehung
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Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Leitfaden zur Erstellung eines Konzeptes für Heime, DAF und SPF PDF | 12 Seiten | Deutsch | 149 KB
- Download Leitfaden zur Erstellung eines Konzeptes für Schulheime PDF | 12 Seiten | Deutsch | 247 KB
- Download Umgang mit Krisen in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe PDF | 4 Seiten | Deutsch | 187 KB
- Download Merkblatt: Erfassung Nutzungstage PDF | 6 Seiten | Deutsch | 131 KB
- Download Merkblatt Brandschutz, Lebensmittelsicherheit und Wohnhygiene PDF | 3 Seiten | Deutsch | 187 KB
- Download Archivierungskonzept Schul-, Kinder- und Jugendheime PDF | 17 Seiten | Deutsch | 577 KB
- Download Vorlage Platzierungsvertrages DOCX | Deutsch | 66 KB
- SODK: Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
- Datenschutz in öffentlichen Organisationen
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Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung
8090 Zürich