Bewilligungsgesuch für Kinder- und Jugendheime einreichen
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Wann muss ein Bewilligungsgesuch eingereicht werden?
Die Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kinder- und Jugendheimen ist bewilligungspflichtig. Die Aufnahme von Minderjährigen ausserhalb des Elternhauses ist bewilligungspflichtig und untersteht der Aufsicht. Im Kanton Zürich braucht es bei einem institutionellen Charakter der Betreuung, zwingend aber bei mehr als fünf Kindern oder Jugendlichen, eine Bewilligung. Minderjährige dürfen erst aufgenommen werden, wenn die Bewilligung erteilt worden ist.
Ein Wechsel der Trägerschaft bzw. eine Änderung der Rechtsform, Platzzahl- und Angebotsveränderungen benötigen in der Regel eine Erneuerung der Betriebsbewilligung.Fristen
Ein Bewilligungsgesuch ist mindestens sechs Monate vor Eröffnung des Betriebes oder zwölf Monate vor Ablauf der Betriebsbewilligung durch die Trägerschaft einzureichen.
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Beratungsgespräch vereinbaren
Im Rahmen einer Erstbewilligung wird empfohlen, das AJB frühzeitig für ein Beratungsgespräch zu kontaktieren.
Amt für Jugend und Berufsberatung
Abteilung Trägerschaften
Dörflistrasse 120
8090 Zürich
+41 43 259 96 26
zbe@ajb.zh.ch -
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Bewilligungserteilung sind in der PAVO beschrieben und werden in den Richtlinien über die Bewilligung von Kinder- und Jugendheimen sowie den Richtlinien für den Bau von Sonderschulen, Spitalschulen, Schulheimen sowie Kinder- und Jugendheimen konkretisiert.
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Unterlagen zusammenstellen
Je nachdem, ob es sich um eine Erstbewilligung, eine Erneuerung der Betriebsbewilligung oder ob es sich zusätzlich um eine Einrichtung mit Staatsbeiträgen oder Betriebsbeiträgen des Bundesamtes für Justiz handelt, müssen unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden. Genaueres ist in der folgenden Übersicht zu finden.
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Rahmenkonzept ausarbeiten
Das Rahmenkonzept definiert die sozialpädagogischen Grundsätze, die Leistungen und die Organisation des Betriebes. Mit dem Konzept legt die Trägerschaft fest, wie sie ihren Auftrag zur Betreuung und Förderung der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen versteht und umsetzt. Es wird der interessierten Öffentlichkeit (u. a. Kindern und Jugendlichen, Eltern, Behörden) zugänglich gemacht.
Die folgende Arbeitsgrundlage zur Erstellung eines Rahmenkonzeptes dient den Trägerschaften und Heimleitungen als Vorlage für die Erstellung und Überarbeitung ihrer Teilkonzepte.
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Gesuch einreichen
Reichen Sie Ihr Gesuch mit dem aktuellen Rahmenkonzept sowie allen bewilligungsrelevanten Unterlagen beim AJB ein:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, Trägerschaften
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Wie geht es weiter?
Wir werden uns so rasch wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.