Bewilligungsgesuch für Kinder- und Jugendheime einreichen

Anleitung

  1. Wann muss ein Bewilligungsgesuch eingereicht werden?

    Die Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kinder- und Jugendheimen ist bewilligungspflichtig. Sie dürfen erst aufgenommen werden, wenn die Bewilligung erteilt worden ist.

    Ein Wechsel der Trägerschaft bzw. eine Änderung der Rechtsform, Platzzahl- und Angebotsveränderungen benötigen in der Regel eine Erneuerung der Bewilligung.

    Fristen

    Ein Bewilligungsgesuch ist vollständig mindestens drei Monate vor Eröffnung des Betriebes einzureichen.

  2. Beratungsgespräch vereinbaren

    Wir empfehlen Ihnen, das AJB frühzeitig für ein Beratungsgespräch zu kontaktieren.

    Amt für Jugend und Berufsberatung
    Abteilung Trägerschaften
    Dörflistrasse 120
    8090 Zürich
    +41 43 259 96 26
    zbe@ajb.zh.ch

  3. Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für eine Bewilligungserteilung sind in der Pflegekinderverordnung (PAVO) beschrieben und werden in der Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV) konkretisiert.

  4. Unterlagen zusammenstellen

    Für eine neue Bewilligung reichen Sie verschiedene Unterlagen ein. Wir prüfen anhand dieser Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllen. Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen. Bei Anpassungen einer bestehenden Bewilligung müssen Sie nur die Unterlagen einreichen, die von der Anpassung betroffen sind.

    • Konzept (Pädagogik, Prävention und Sicherheit, Qualität)
    • Lebenslauf, Diplome, Führungsweiterbildung, Privatauszug und Sonderprivatauszug der Geschäftsbereichsleitung
    • Hausordnungen oder Interventionskatalog
    • Anstellungsplan
    • Verzeichnis Personalien und Qualifikationen der Mitarbeitenden (Bestätigung Einstellung Personal), inkl. Angabe des Anstellungsgrades
    • Handelsregisterauszug (Statuten und Angaben zu Organen)
    • Finanzplan der Trägerschaft für die ersten drei Betriebsjahre
    • Plankostenrechnung des zu bewilligenden Heimpflegeangebots
    • Raumnutzungspläne (Nachweis Grösse und Nutzung der Räumlichkeiten und weiterer Anforderungen an die Räumlichkeiten gemäss KJV)
    • Ev. Bericht Feuerpolizei (Nachweis Einhaltung Brandschutzvorschriften)
    • Ev. Nachweis Bauabnahme (Nachweis Einhaltung Bauvorschriften)
    • Meldung Lebensmittelinspektorat
    • Police Betriebshaftpflichtversicherung
  5. Konzept ausarbeiten

    Das Konzept definiert die sozialpädagogischen Grundsätze, die Leistungen und die Organisation des Betriebes. Mit dem Konzept legt die Trägerschaft fest, wie sie ihren Auftrag zur Betreuung und Förderung der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen versteht und umsetzt. Es wird der interessierten Öffentlichkeit (u. a. Kindern und Jugendlichen, Eltern, Behörden) zugänglich gemacht.

    Der folgende Leitfaden zur Erstellung eines Konzepts dient Ihnen als Vorlage für die Erstellung und Überarbeitung Ihres Konzepts.

  6. Gesuch einreichen

    Sie können Ihr Gesuch und Ihre Unterlagen direkt online im KJG-Portal erfassen. Das KJG-Portal ermöglicht einen einfachen Datenaustausch zwischen Ihnen und dem AJB. Über das Portal können verschiedene Prozesse effizient online erledigt werden.

    Bitte senden Sie uns das Formular «Bevollmächtigung KJG-Portal» unterzeichnet zurück, damit wir Ihnen die Zugangsdaten zustellen können.

    Bitte senden Sie das Formular an:

    Amt für Jugend und Berufsberatung
    Abteilung Trägerschaften
    Dörflistrasse 120
    8090 Zürich

  7. Wie geht es weiter?

    Wir werden uns so rasch wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
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E-Mail

zbe@ajb.zh.ch