Sonderschulen

Für Schülerinnen und Schüler die aufgrund einer Funktionseinschränkung oder Entwicklungsstörung die Regelschule nicht besuchen können, gibt es das Angebot der separierten Sonderschulung. Der Unterricht findet meist in einer Sonderschule oder einer Sonderschule in Kombination mit Heimpflegeangebot statt.

Möglichkeiten einer Sonderschulung

Für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung oder einer starken Auffälligkeit in ihrer Entwicklung, stehen die Angebote der Sonderschulung zur Verfügung. Können die Kinder und Jugendlichen aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung nicht mit der integrierten Sonderschulung ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert werden, bietet sich die Möglichkeit einer separierten Sonderschulung. Diese findet in den meisten Fällen in einer Sonderschule, seltener auch in einer Sonderschule in Kombination mit Heimpflegeangebot statt.

In den Sonderschulen kümmern sich kompetente Fachteams um Unterricht, Therapie, Erziehung sowie Betreuung und können so dem besonderen Bildungs- und Entwicklungsbedarf ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht werden.

Zuweisung

Wie bei jeder sonderpädagogischen Massnahme, steht auch hier das schulische Standortgespräch am Anfang. Zusätzlich wird bei einer möglichen Sonderschulung eine Abklärung durch den schulpsychologischen Dienst vorgenommen. Dieser zieht bei Bedarf weitere Fachpersonen bei.

Gestützt auf den Bericht der schulpsychologischen Abklärung und nach Anhörung der Eltern entscheidet die Schulpflege darüber, ob eine separierte Sonderschulung die passende Lösung für die Schülerin oder den Schüler ist.

Sonderschulung

In einer vom Kanton bewilligten Sonderschule besuchen die Schülerinnen und Schüler während den regulären Öffnungszeiten den Unterricht, erhalten dort bei Bedarf Therapien und während der unterrichtsfreien Zeit (vor und nach der Schule, über Mittag) wird eine sozialpädagogische Betreuung angeboten. Es bestehen drei unterschiedliche Typen von Sonderschulen:

  • Typus A:
    Für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in den Bereichen Verhalten, Lernen oder Sprache.
  • Typus B:
    Für Kinder und Jugendliche mit Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbeeinträchtigungen ohne kognitive Beeinträchtigung (Sonderschultyp B1) und mit kognitiver Beeinträchtigung (Sonderschultyp B2).
  • Typus C:
    Für Kinder und Jugendliche mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Gerade Sonderschulen der Typen A und C sind relativ breit über den Kanton Zürich verteilt, weshalb die betroffenen Kinder und Jugendlichen oft eine solche Schule in der näheren Region besuchen können – mit entsprechend kürzeren Anreisewegen.

Sonderschulen Typ A und C nach Bezirk

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Typ A

Typ C

Typ A

Typ C

Typ A

Typ C

Typ A

Typ C

Typ A

Typ C

Typ A

Typ C

Typ A

Typ C

  • Heilpädagogische Schule Waidhöchi, Horgen. Schulstufen: Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe, Sekundarstufe, Sonderschulung 15plus
  • Stiftung Bühl, Wädenswil. Schulstufen: Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe, Sekundarstufe, Sonderschulung 15plus

Typ A

Typ C

  • Johannes-Schule, Küsnacht. Schulstufen: Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe, Sekundarstufe, Sonderschulung 15plus

Typ A

  • Stiftung Buechweid, Russikon. Schulstufen: Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe, Sekundarstufe, Sonderschulung 15plus

Typ A

  • Schule MOMO, Uster. Schulstufen: Unterstufe, Mittelstufe, Sekundarstufe

Typ C

Typ A

Typ C

Typ A

Typ C

Sonderschulen Typ B 

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Sonderschule und Heimpflegeangebot

Ausserordentliche Umstände im Umfeld einer Schülerin oder eines Schülers können die Platzierung in einer Sonderschule in Kombination mit einem Heimpflegeangebot nötig machen. Bei diesem Angebot besuchen die Kinder und Jugendlichen die Sonderschule und wohnen ebenfalls im Heimpflegeangebot. Die sozialpädagogische Betreuung richtet sich dort gezielt nach den Bedürfnissen der Schülerin respektive des Schülers – dies bei Bedarf bis zu 365 Tage im Jahr.

Transport und Kosten

Die anfallenden Kosten für eine Sonderschulung werden von Gemeinde und Kanton übernommen. Das gilt auch für die Transportkosten: Schülerinnen und Schüler, die den Weg zur Sonderschule nicht selbstständig zurücklegen können, haben Anspruch auf einen kostenlosen Transport.

Die Eltern übernehmen die Kosten für eine allfällige Verpflegung durch die Schule sowie für Betreuungsangebote, die über die Öffnungszeiten der Sonderschule hinausgehen und für Nebenauslagen gemäss Vereinbarung mit der Sonderschule in Kombination mit Heimpflegeangebot.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Besondere Förderung

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 22 91

Sekretariat

E-Mail

sonderpaedagogisches@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: