Ergänzende Hilfen zur Erziehung

Drei Jungs beim Spielen

Familien, die das Wohl und den Schutz ihrer Kinder aus eigenen Kräften nicht sicherstellen können, sind auf Unterstützung angewiesen. Neben der sozialpädagogischen Familienhilfe umfasst das Kinder- und Jugendhilfesystem auch die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einem Heim oder in einer Pflegefamilie.

Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) evaluiert

Am 1. Januar 2022 sind das neue KJG und die zugehörige Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV) in Kraft getreten. Ziel der Gesetzesrevision war, das Leistungsangebot zu flexibilisieren, die Finanzierung und Abrechnungsmodalitäten neu zu regeln, der Bildungsdirektion mehr Steuerungskompetenzen zu übertragen und die Zuständigkeiten zwischen Kanton, Gemeinden und Unterhaltspflichtigen klarer zu regeln. 

Das Amt für Jugend und Berufsberatung hat im Auftrag der Bildungsdirektion zusammen mit einem externen Evaluationsbüro untersucht, in welchem Ausmass die Ziele der Gesetzesrevision erreicht wurden. Der Evaluationsbericht zeigt die Ergebnisse auf und enthält Empfehlungen zur Verbesserung des Vollzugs sowie zur Prüfung weiterer Schritte.

Evaluation Kinder- und Jugendheimgesetz KJG

Gesamtplanung ergänzende Hilfen zur Erziehung

Mit dem KJG erhält die Bildungsdirektion den Auftrag, ein bedarfsgerechtes Angebot an ergänzenden Hilfen zur Erziehung zu gewährleisten. Dazu erstellt sie eine Gesamtplanung. Die Direktion ermittelt im Prozess der Gesamtplanung, welcher Bedarf an ergänzenden Hilfen zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien im Kanton Zürich besteht, und plant daraus entsprechend Massnahmen zur Umsetzung.

Die Gesamtplanung ist als institutionalisierter und strukturierter Prozess zur Versorgungssteuerung zu verstehen. Das vorliegende Konzept Gesamtplanung gibt Antwort auf die Frage, wie der Prozess der Gesamtplanung abläuft und wer in diesem Prozess welche Aufgaben hat.

Erster Call for Concept (Versorgungskonzept 2026–2029)

Die Bedarfserhebung im Rahmen des ersten KJG-Gesamtplanungszyklus hat eine Versorgungslücke im Bereich geeigneter Angebote für Mädchen und junge Frauen aufgezeigt. Insbesondere fehlen Plätze für Mädchen und junge Frauen, die selbst- oder fremdgefährdend sind. Um diese Lücke zu schliessen, wurde im Versorgungskonzept 2026–2029 beschlossen, ein entsprechendes Angebot aufzubauen.

Beiliegend finden Sie die fachlichen Kriterien an ein entsprechendes Konzept und die Anforderungen an die einreichende Trägerschaft.

Interessierte Trägerschaften waren aufgefordert, bis 30. Juni 2026 ein Grobkonzept einzureichen.

Versorgungskonzept 2026–2029

Versorgungskonzept 2026–2029
Versorgungskonzept 2026–2029
Herausgeber/in
Amt für Jugend und Berufsberatung
Publikationsdatum
März 2025

Newsletter Ergänzende Hilfen zur Erziehung

Mit dem Newsletter halten wir Sie mit wichtigen Informationen aus dem Bereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung auf dem Laufenden.

Ein Mädchen und ein Junge beim Spielen
Newsletter Ergänzende Hilfen zur Erziehung Quelle: AJB

KJG Forum

Partizipation und Transparenz sind wichtige Voraussetzungen für die Qualitätssicherung einerseits und die Übermittlung der Projektergebnisse an Betroffene und Interessierte andererseits.

Drei- bis viermal jährlich informiert das AJB über die Arbeiten rund um das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) und bietet Raum zur Diskussion der Arbeitsergebnisse. Die Mitglieder des KJG Forums sind mandatiert.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung – Ergänzende Hilfen zur Erziehung

Adresse

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8090 Zürich
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