Ergänzende Hilfen zur Erziehung

Drei Jungs beim Spielen

Familien, die das Wohl und den Schutz ihrer Kinder aus eigenen Kräften nicht sicherstellen können, sind auf Unterstützung angewiesen. Neben der sozialpädagogischen Familienhilfe umfasst das Kinder- und Jugendhilfesystem auch die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einem Heim oder in einer Pflegefamilie.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Neues Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG)

Auf den 1. Januar 2022 hat der Regierungsrat das neue Kinder- und Jugendheimgesetz zusammen mit der neuen Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV) in Kraft gesetzt. Zum Vollzug der neuen Gesetzgebung hat der Regierungsrat am 6. Oktober 2021 die Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV) erlassen. Die KJV beschreibt den Gesamtplanungsprozess und den Leistungskatalog der ergänzenden Hilfen zur Erziehung. Sie regelt zudem die Melde- und Bewilligungspflichten und Finanzierung der ergänzenden Hilfen zur Erziehung.

Gesamtplanung ergänzende Hilfen zur Erziehung

Mit dem KJG erhält die Bildungsdirektion den Auftrag, ein bedarfsgerechtes Angebot an ergänzenden Hilfen zur Erziehung zu gewährleisten. Dazu erstellt sie eine Gesamtplanung. Die Direktion ermittelt im Prozess der Gesamtplanung, welcher Bedarf an ergänzenden Hilfen zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien im Kanton Zürich besteht, und plant daraus entsprechend Massnahmen zur Umsetzung.

Die Gesamtplanung ist als institutionalisierter und strukturierter Prozess zur Versorgungssteuerung zu verstehen. Das vorliegende Konzept Gesamtplanung gibt Antwort auf die Frage, wie der Prozess der Gesamtplanung abläuft und wer in diesem Prozess welche Aufgaben hat.

Konzept Gesamtplanung ergänzende Hilfen zur Erziehung

Konzept Gesamtplanung ergänzende Hilfen zur Erziehung
Konzept Gesamtplanung ergänzende Hilfen zur Erziehung
Herausgeber/in
Amt für Jugend und Berufsberatung
Publikationsdatum
November 2022

Versorgungsgrundsätze

Versorgungsgrundsätze
Versorgungsgrundsätze
Herausgeber/in
Amt für Jugend und Berufsberatung
Publikationsdatum
Mai 2023

Datenbericht KJG 2022

Datenbericht KJG 2022
Datenbericht KJG 2022
Herausgeber/in
Amt für Jugend und Berufsberatung
Publikationsdatum
Juni 2023

Der vorliegende Datenbericht 2022 ist Teil der Gesamtplanung. Er ist der erste Bericht, der nach Inkrafttreten des KJG Aussagen zum Angebot, zur Nutzung und zu den Kosten der ergänzenden Hilfen zur Erziehung enthält. Der Bericht wird jährlich aktualisiert. 

Newsletter Ergänzende Hilfen zur Erziehung

Mit dem Newsletter halten wir Sie mit wichtigen Informationen aus dem Bereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung auf dem Laufenden.

Ein Mädchen und ein Junge beim Spielen
Newsletter Ergänzende Hilfen zur Erziehung Quelle: AJB

KJG Forum

Partizipation und Transparenz sind wichtige Voraussetzungen für die Qualitätssicherung einerseits und die Übermittlung der Projektergebnisse an Betroffene und Interessierte andererseits.

Drei- bis viermal jährlich informiert das AJB über die Arbeiten rund um das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) und bietet Raum zur Diskussion der Arbeitsergebnisse. Die Mitglieder des KJG Forums sind mandatiert.

Berichte Taskforce KJG


Im Auftrag der Taskforce KJG hat die Firma Sofrag zwei Berichte zur
Kostenerhebung und zum Kostenteiler der vom KJG betroffenen Ausgaben
verfasst. Der erste Bericht evaluiert bei einer Anzahl ausgewählter Gemeinden die vom KJG betroffenen Kosten und Erträge in den Jahren 2018 und 2019. Der zweite Bericht beurteilt die Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinden der bei den vom KJG betroffenen Ausgaben aufgrund der Erhebung der Nettokosten bei ausgewählten Gemeinden im Jahr 2019.

Die Taskforce KJG setzt sich aus Vertretern des Verbandes der Gemeindepräsidien GPV (Jörg Kündig, Mark Eberli), der Sozialkonferenz SOKO (Daniel Knöpfli, Urs Gröbli, Philipp Müller) und der Bildungsdirektion (Wolfgang Annighöfer, André Woodtli) zusammen.

Rückforderung von Versorgertaxen

Die Gemeinden können Versorgertaxen für Aufenthalte in beitragsberechtigten Zürcher Kinder- und Jugendheimen und in ausserkantonalen IVSE-anerkannten Kinder- und Jugendheimen zurückfordern, die sie gestützt auf die bisherige, inzwischen aufgehobene Jugendheimgesetzgebung geleistet haben.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

zbe@ajb.zh.ch
 

Für dieses Thema zuständig: