Sozialpädagogische Familienhilfe
Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPF) unterstützt Familien in schwierigen Lebenssituationen vor Ort. Sie ergänzt mit ihrem Angebot die Heim- und Familienpflege sowie niederschwellige Beratungsangebote.
Inhaltsverzeichnis
Meldung & Aufsicht
Anbietende von sozialpädagogischer Familienhilfe mit Sitz im Kanton Zürich sind gegenüber dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) meldepflichtig und unterstehen dessen Aufsicht. Sie müssen sich in den ersten drei Monaten nach Aufnahme ihrer Tätigkeit beim AJB melden.
Meldepflichtige Leistungen
Die Meldepflicht gilt für die Dienstleistungen:
- sozialpädagogische Familienbegleitung (inkl. Übergabe-, Besuchs- und Rückplatzierungsbegleitungen)
- sozialpädagogische Einzelbegleitung
Diese Unterlagen benötigen Sie
Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Meldung einreichen:
- Konzept zu Ihren angebotenen Leistungen
- Angaben zu den Tarifen der angebotenen Dienstleistungen
Ab dem 23. Januar 2023 fällt, in Folge der Anpassungen der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO), die Überprüfung des Leumunds der geschäftsführenden Personen im Bereich SPF im Kanton Zürich – sowie die jährliche Überprüfung aller mit der Dienstleistung betrauten Personen – in den Aufgabenbereich der kantonalen Aufsichtsbehörde.
Senden Sie eine E-Mail mit Betreff «VOSTRA» an traegerschaften@ajb.zh.ch mit Angaben der zu überprüfenden Person:
- Name Leistungserbringer mit E-Mailadresse für die Korrespondenz
- Name, Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer der zu überprüfenden Person.
Das AJB wird in der Folge den Behördenauszug 2 bei der VOSTRA-Koordinationsstelle beantragen.
Meldung einreichen
Sie können die Meldung direkt online im KJG-Portal erfassen. Das KJG-Portal ermöglicht einen einfachen Datenaustausch zwischen Ihnen und dem AJB. Über das Portal können verschiedene Prozesse effizient online erledigt werden.
Bitte senden Sie uns das Formular «Bevollmächtigung KJG-Portal» unterzeichnet per Post zurück, damit wir Ihnen die Zugangsdaten zustellen können.
Im Rahmen der Meldung können Sie nur eine Person für das KJG-Portal bevollmächtigen.
Bitte senden Sie das Formular an:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Abteilung Trägerschaften
Dörflistrasse 120
8090 Zürich
Verzeichnisse
SPF-Anbietende müssen bestimmte Verzeichnisse zu den begleiteten Familien führen. Darin enthalten sind mindestens folgende Angaben:
- Personalien der begleiteten Kinder oder Jugendlichen und deren Eltern
- Art und Dauer der erbrachten Leistung
- besondere Vorkommisse
- wesentliche Entscheidungen, die bezüglich der Kinder und Jugendlichen getroffen wurden, unabhängig davon, wer diese getroffen hat
Diese Verzeichnisse müssen Sie nicht jährlich einreichen, sie können aber im Rahmen der Aufsicht von uns eingefordert werden.
Leistungsvereinbarungen
Das AJB schliesst mit den SPF-Anbietenden mehrjährige Leistungsvereinbarungen ab. Dabei werden die folgenden Leistungen bestellt:
- sozialpädagogische Familienbegleitung (inkl. Übergabe-, Besuchs- und Rückplatzierungsbegleitungen)
- sozialpädagogische Einzelbegleitung
Die Leistungsvereinbarung regelt insbesondere die Art der Leistungen und die geplante Leistungsmenge, das Qualitätsmanagement, die Berichterstattung, die Abgeltung und die Ausbildungsanforderungen an das Personal.
SPF-Anbietende aus dem Kanton Zürich können im Rahmen der Meldung ihr Interesse an einer Leistungsvereinbarung anmelden. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass der Prüfprozess ab Einreichung der vollständigen Unterlagen sechs Monate in Anspruch nehmen kann. Wenn Sie bereits Heimpflegeleistungen anbieten, wird eine Rahmen- bzw. Leistungsvereinbarung in einem Dokument ausgestellt. Die Leistungsvereinbarung für die sozialpädagogische Familienhilfe wird in diesem Fall auf das nächste Kalenderjahr zur Rahmenvereinbarung ergänzt.
Wenn Sie als ausserkantonale SPF-Anbietende Interesse an einer Leistungsvereinbarung mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung Zürich haben, senden Sie uns bitte die Bevollmächtigung (vgl. Meldung) zu. Da die selben Angaben benötigt werden wie bei der Meldung, werden wir Ihnen das Login für die Meldung zustellen. Hier können Sie Ihr Interesse an einer Leistungsvereinbarung anmelden. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Prüfprozess ab Einreichung der vollständigen Unterlagen sechs Monate in Anspruch nehmen kann.
Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung
zbe@ajb.zh.ch
Telefon 043 259 96 26
Bedingungen für eine Leistungsvereinbarung
Die Anforderungen beziehen sich auf
Vorteile:
- die Ausbildung des Personals,
- die Sicherung des Kindeswohls,
- das Qualitätsmanagement und
- auf die Anstellungsbedingungen resp. das Personalreglement, das die kantonalen Vorgaben einhalten muss.
Weiter müssen die Meldeanforderungen erfüllt sein. Die Wirtschaftlichkeit des Angebots und ein entsprechender Bedarf, der aus der kantonalen Gesamtplanung hervorgeht, sind ebenfalls relevante Bedingungen für eine Leistungsvereinbarung.
Wenn Sie nicht alle Anforderungen für eine Leistungsvereinbarung erfüllen, sind allenfalls Übergangsvereinbarungen möglich. Diese legen wir individuell mit Ihnen fest.
Berufliche Qualifikation und Erfahrung
Für die leistungserbringenden Mitarbeitenden und Leitungspersonen, die diese direkt führen, bestehen folgende Vorgaben.
Mitarbeitende
- Universitätsabschluss in Sozialer Arbeit oder Hochschulabschluss in klinischer Heilpädagogik, in Erziehungswissenschaft, Sozial- oder Kulturanthropologie, Populäre Kulturen oder Psychologie (mit mindestens 60 Kreditpunkten bzw. als erstes bzw. grosses oder mittleres Nebenfach)
- Diplom als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge HF oder Fachhochschuldiplom in Sozialer Arbeit
- Diplom als Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge HF
- Diplom in schulischer Heilpädagogik (EDK-anerkannt)
- Abschluss einer Ausbildung, die nicht mehr angeboten und vom Amt als gleichwertig mit obigen Abschlüssen anerkannt wird
- einen konzeptionell begründeten und vom AJB zielgruppenspezifisch als gleichwertig (mit den oben Genannten) anerkannten Abschluss
- ausländische Ausbildungsabschlüsse müssen von der zuständigen eidgenössischen oder kantonalen Stelle als gleichwertig anerkannt sein
Ausserdem mind. zwei Jahre Berufserfahrung in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Teilzeitliche Tätigkeiten werden entsprechend angerechnet.
Leitungspersonen
- einen der oben erwähnten Abschlüsse
- Fachwissen in Personal- und Betriebsführung (z. B. eidgenössische Berufsprüfung für Teamleitungen, CAS in Personal- und Betriebsführung oder bezüglich Inhalt und Umfang mindestens gleichwertige Aus- oder Weiterbildungen)
- mind. zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich der ergänzenden Hilfen zur Erziehung. Teilzeitliche Tätigkeiten werden entsprechend angerechnet.
Berichterstattung
Wir überprüfen die Umsetzung der Leistungsvereinbarung dokumentenbasiert und in der Regel alle zwei Jahre im Rahmen eines Controllinggesprächs mit Ihnen. Dieses Gespräch wird nach Möglichkeit mit der ordentlichen Aufsicht verbunden.
Die jährliche Berichterstattung erfolgt bis zum 30. April des Folgejahres. Sie umfasst insbesondere einen Bericht über den Geschäftsgang und die revidierte Jahresrechnung.
Während des letzten Jahres der Laufzeit der Leistungsvereinbarung erstatten die Trägerschaften einen strategischen Bericht. Dazu gehört ein Bericht zu den Ergebnissen des Qualitätsmanagements, zu den Entwicklungsschwerpunkten sowie zu den Anstellungsbedingungen und den Ausbildungsanforderungen.
Anbieterverzeichnis
Die aufgeführten sozialpädagogische Familienhilfen verfügen über eine Leistungsvereinbarung des Amts für Jugend und Berufsberatung.
Die im folgenden Verzeichnis aufgeführten Anbietenden von sozialpädagogischer Familienhilfe sind der Meldepflicht nachgekommen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei Bedarf auch Leistungserbringende ohne Leistungsvereinbarung mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung berücksichtigt werden können.
Abgeltung
Zu jedem einzelnen Fall muss eine Kostenübernahmegarantie (KÜG) vorliegen. Leistungserbringende ohne Leistungsvereinbarung senden die Rechnungen zu den KÜG an fallfinanzierung@ajb.zh.ch. Die Abrechnungsmodalitäten und Tarife werden im Einzelvertrag geregelt. Die Abrechnungen von Leistungserbringenden mit einer Leistungsvereinbarung orientieren sich an den formalen Vorgaben und werden im KJG-Portal hochgeladen (vgl. unten).
Formale Anforderungen an die Abrechnung
Die folgenden Dokumente informieren über die formalen Voraussetzungen und Anforderungen an die Abrechnung der Leistungen, um mit dem KJG-Portal kompatibel zu sein.
Tariferhöhung
Per 1. Januar 2023 wurden aufgrund der Teuerung die Tarife angepasst.
Leistung | Tarif |
---|---|
Arbeitsstunde SPF/DAF | CHF 155 |
Reisezeit bis 60 Minuten SPF/DAF | CHF 85 |
Reisezeit von 60 bis 120 Minuten SPF/DAF | CHF 125 |
Reisezeit über 120 Minuten SPF/DAF | CHF 165 |
Dolmetscherinnen und Dolmetscher
Es gibt im Kanton Zürich kein öffentliches Verzeichnis für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, welche die Voraussetzungen gemäss § 35 Abs. 2 KJV erfüllen. Der Beizug von Dolmetschenden liegt in der Verantwortung der SPF-Anbietenden.
Die Stadt Winterthur und «Medios» in der Stadt Zürich vermitteln Dolmetscherinnen und Dolmetscher.
Die Abgeltung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern erfolgt gemäss der Sprachdienstleistungsverordnung.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung
8090 Zürich